OOTS
-
Dafür, sofern die Urteile vor dem hochladen ausreichend anonymisiert werden.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob "Urheberrecht" hier das richtige Thema ist. "Open Data" schiene mir angebrachter.
Zeige ganzen Kommentar -
Ich bin mir nicht sicher, ob man die Beweislast beim Nutzer ansiedeln sollte. Ich würde eher weiterhin von der Unschuldsvermutung ausgehen und vom Urheber/von der Verwertungsgesellschaft den Beweis einer kommerziellen…
Zeige ganzen Kommentar -
"Diskussionswürdig wäre meines Erachtens, die genannten Werke für private Zwecke freizugeben."
Spricht da etwas dagegen?
Ich würde mich sogar für eine Verallgemeinerung von "privat" auf "nicht-kommerziell"…
Zeige ganzen Kommentar -
Unter "Nutzung" hätte ich ohnehin keine Weiterveröffentlichung verstanden. Es sei denn natürlich, dass etwas deutlich abgewandelt wurde. Dann sollte man das abgewandelte Werk (mit einem deutlichen Hinweis auf das ursprüngliche…
Zeige ganzen Kommentar -
OOTS diskutierte 1.04 (Wert von Kreativität)
"Es ist nicht einzusehen warum immer in Anspielung auf die Komplexität des Internet eine Unterscheidung zwischen materiellem und immateriellem Diebstahl gemacht wird."
Der Vergleich hinkt. Bei materiellem…
Zeige ganzen Kommentar