Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum
Ziel
Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann erlauben. Dies betrifft insbesondere
- alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
- wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden
- Sonstige Daten, die im Zuge von Open Data zugänglich gemacht werden.
Begründung
Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.
Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.
Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken Privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.
Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch Wahl einer geeigneten Lizenz (beispielsweise Creative Commons) leicht erreicht werden.
Auf diesem Wege kann der Staat
- Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
- Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
- Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern
Kosten
Keine.
bkt ist dafür
Alle z.B. mit Fördermitteln der Öffentlichen Hand erstellten "Produkte/Leistungen" sind bereits durch Steuergelder ausfinanziert. Hier hat der Bürger einen Anspruch auf "seinen" freien (weil steuerfinanzierten) Nutzungsanteil.
Ebenso betrifft dies alle Leistungen der Öffentlichen Hand (z.B. der Kataster- und Vermessungsverwaltung) Die Leistungen dieser Behörden sind von den Steuerbürgern bereits zu 100% ausfinanziert, so dass diese einen Anspruch auf kostenlose Nutzung haben.
Ausgenommen davon sind ausschliesslich wiederkehrende Dienstleistungen der Verwaltung (z.B. Anfertigen von Kopien etc.)