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Vorratsdatenspeicherung für Hoster und Anonymisierungsdienste gegen Urheberrechtsverletzungen


Seitdem im Zuge der Einführung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs §101 UrhG Raubkopierer in konventionellen P2P-Tauschbörsen verstärkt verfolgt werden, finden die Urheberrechtsverletzungen nun bekanntermaßen vor allem über professionelle Dienstleister wie Usenet-Hoster (Usenext, Firstload ect.), Sharehoster (RapidShare, Megaupload ect.) und Streamhoster (Megavideo, Duckload ect.) statt, die für die Anonymität ihrer Nutzer garantieren und damit ein lukratives Geschäft betreiben.

Die von den Betreibern garantierte Sicherheit der Downloader vor effektiver Strafverfolgung ist dabei von entscheidender Bedeutung für die Beliebtheit dieser Plattformen, vor allem in Deutschland, was man auch daran sieht, dass sämtliche Betreiber immer wieder betonen keinerlei Download-Protokolle zu führen und zum Beispiel RapidShare in seiner "Datenschutzerklärung" erklärt, sollte eine Pflicht zur Erstellung solcher Protokolle gefordert werden "würden wir auch gerne durch alle Instanzen gehen, um das zu verhindern".

So schreibt das Computermagazin "CHIP" denn auch in der aktuellen Ausgabe 06/2011, dass in P2P-Tauschbörsen allein im vergangenen Jahr Dank des Auskunftsanspruchs gegenüber Internet-Providern 575.800 Nutzer zivilrechtlich belangt wurden, bei Sharehostern bis jetzt aber noch kein einziger Downloader abgemahnt werden konnte. Da ist es natürlich klar wohin es die Nutzer inzwischen zieht, wenn es um die Beschaffung illegaler Inhalte geht.

Als Alternative zu den Hosting-Plattformen, die auch gleichzeitig die Zwischenspeicherung der Inhalte Zwecks Übertragung mit maximaler Geschwindigkeit übernehmen, gibt es auch reine Anonymisierungsdienste zur Nutzung herkömmlicher P2P-Tauschbörsen, sogenannte "VPN-Provider" wie z.B. "VPNTunnel.se", die ebenfalls damit werben keinerlei Protokolle zu führen und so die Nutzer vor effektiver Strafverfolgung zu "schützen".

Das Thema Usenet-, Share- und Streamhoster sowie VPN-Provider ist zwar in der Urheberrechtsdiskussion inzwischen überall präsent, aber außer diversen "da muss man irgendwas machen" und "das sollte so nicht sein"-Kommentaren habe bisher leider nicht viel wirklich konkretes gelesen.

Meines Erachtens nach besteht der einzige Weg einer effektiven Rechtsdurchsetzung im Rahmen dieser Dienste darin diesen die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung aufzuerlegen, sodass Hoster speichern müssten mit welcher IP-Adresse ein Werk heruntergeladen wurde bzw. VPN-Provider müssten analog zur Vorgehensweise der Internet-Provider speichern wer wann mit welcher IP-Adresse unterwegs war und diese Daten auf richterliche Anordnung gemäß §101 UrhG aushändigen. Damit das ganze Sinn macht, müssten ausländische Dienste, die sich nicht kooperativ zeigen, gegebenenfalls in Deutschland auf IP- und DNS-Ebene gesperrt werden.

Ich weiß, dass die Themen "Vorratsdatenspeicherung" und "Websperren" äußerst unpopulär sind, aber diese sind soweit ich das sehe leider auch die einzigen Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung - insbesondere für das Urheberrecht - im Internet aufrecht zu erhalten.


Diskussionen

  • MarkusDrenger ist dagegen
    +4

    Sehr geehrter Herr Lieber,

    ich halte von ihrem Vorschlag nicht viel. Zu meinen Gründen:

    Punkt 1 Definition "Hoster" Jeder mit dem Internet verbundene Rechner ist in der Lage, Speicherplatz anzubieten. Das trifft Mobiltelefone genauso wie das Rechenzentrum von RapidShare. Somit müssten auch Sie gezwungen werden, Daten zu speichern.

    Punkt 2 Ihr Verständnis von IP-Adressen Der Irrglaube, man könne eine IP-Adresse eindeutig einem Menschen zuordnen, existiert wohl noch. IP-Adressen sind so etwas wie Kennzeichen an Fahrzeugen wie Bussen. Der Fahrzeughalter haftet aber nicht für das, was Fahrer oder Beifahrer machen. (Was MarkusDrenger unterschlägt: Der Fahrzeughalter haftet für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt (§ 31 StVG), der Fahrzeughalter haftet für Falschparken (§ 25a Absatz 1 StVG).)

    Punkt 3 Begriffserklärung Vorratsdatenspeicherung Bei der Vorratsdatenspeicherung ging es darum, sämtliche Verkehrsdaten aller Bürger zu protokollieren. Das damit eine vollständige Überwachung aller Bürger eingeführt wird, scheint leider noch nicht bei allen angekommen zu sein. Hier kann ich Ihnen nur das Bewegungsprofil des Bundestagsabgeordneten Malte Spitz empfehlen: http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten Die Vorratsdaten sollten übrigens nur für schwere Verbrechen (Terrorismus etc) herangezogen werden und nicht für ein so kleines Rechtsgut wie Urheberrecht.

    Begriffserklärung Websperren Bei Websperren geht es darum, dass die Regierung oder sonstiges Gremium entscheidet, was Bürger zu sehen bekommen und was nicht. Diese Art der Zensur kennen wir aus Tunesien, China, Iran und Ägypten.

    Punkt 4 Anonymität Es ist für die Menschen auf dieser Welt essentiell, sich anonym Informationen im Internet zu besorgen. Es gibt diverse Anonymisierungsdienste und Dienste, die staatliche Zensur unterwandern. Viele Nutzer in der freien Welt stellen Teile ihrer Bandbreite zur Verfügung, um anonymes Surfen zu ermöglichen, auch die US Regierung betreibt und fördert diese Dienste, da diese vielfältige Zwecke erfüllen.

    So ermöglichen Dienste wie das TOR-Netzwerk Nutzern aus China Seiten wie amnestyinternational aufzurufen oder Menschen aus Tunesien, Bilder und Videos ihrer Demonstrationen zu verbreiten. Auch staatliche Dienste greifen gerne auf Anonymisierungsdienste zurück, damit sie nicht mit ihren offiziellen IP-Adressen im Netz surfen. Da gab es ja mal so Zwischenfälle vom BND und der Wikipedia.

    Aber Anonymität bekommt noch in einem ganz anderen Kontext Brisanz: Durch fehlende Anonymität erstellen große Unternehmen Nutzerprofile und blenden abhängig davon Informationen ein oder aus. Hier sorgen Algorithmen dafür, dass nur zu ihrem Profil relevante Informationen angezeigt werden. Hier läuft man Gefahr, innerhalb des eigenen Profils gefangen zu sein, da es immer schwieriger wird, Informationen zu finden, die nicht für das eigene Profil maßgeschneidert wurden. Hier möchte ich Ihnen den folgenden Vortrag empfehlen: http://blog.ted.com/2011/05/02/beware-online-filter-bubbles-eli-pariser-on-ted-com/

    Punkt 5 Urheberrecht Man steht vor der Wahl, entweder jede private Kommunikation zu überwachen nach Urheberrechtsverletzungen zu fahnden oder private Kommunikation privat zu lassen.

    Die Abwägung der beiden Rechtsgüter geht für mich zu Lasten des Urheberrechts aus.

    • Zu Punkt 1: Richtig und das ist auch erforderlich. Falls man natürlich die Haftung nach sorgfältiger Prüfung übernehmen möchte, wäre dies dann nicht mehr erforderlich. Zu Punkt 2: IP-Adressen sollten aber Personen zuordbar sein oder zumindest sollte jeder Internetteilnehmer auf eine technisch festgelegte Weise einer realen Person zuordbar sein. Das es gerade nicht so ist, heißt nicht, dass es morgen nicht so sein kann. Zu Punkt 3: Eine Begriffsklärung ist auf jeden Fall von Nöten. Allerdings gehört aus welchen Gründen auch immer die Zuordnung von IP-Adresse und Person zur Vorratsdatenspeicherung dazu. Zu Punkt 4: Natürlich ist Privatsphäre wichtig. Aber das schließt Haftung nicht aus. Zu Punkt 5: Dies ist nur in deiner zweidimensionalen Welt der Fall. In meiner Welt kann man beides vereinen.

    • Mit „Hoster“ meinte ich primär Usenet-, Stream- oder Share-Hoster - also professionelle Anbieter, die in großem Umfang digitalen Content verbreiten. Hier müssten die Juristen sicherlich eine entsprechende "praxistaugliche" Formulierung finden.

      Zu Punkt 2: Hier muss ich widersprechen. Diese Argumentation gibt es schon seit den ersten Tauschbörsen, allerdings hat sich diese Sicht juristisch nicht durchgesetzt, was hunderttausende erfolgreiche P2P-Abmahnungen beweisen. Nicht zuletzt haben die Gerichte hier das entsprechende Konstrukt der "Störerhaftung“ entwickelt.

      Zu Punkt 3: Mit dem Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung bezog ich mich natürlich nur auf den Teil, der das Internet betrifft, nicht auf die Protokollierung der Handy-Daten oder sonstige Maßnahmen.

      Zu Punkt 4: Die Motivation hinter dem TOR-Netzwerk und anderen Diensten mag zwar aus unserer Sicht ganz löblich sein, letzten Endes dienen sie aber auch nur dazu bestehende Gesetze zu umgehen (nämlich die Zensurgesetze anderer Länder). Nur nehmen wir uns das Recht heraus unsere Gesetze für "schutzwürdig“ und deren Gesetze für "nicht schutzwürdig“ zu erklären.

      Wenn keine Möglichkeit besteht mittels Vorratsdatenspeicherung auf richterliche Anordnung die Anonymität eines Nutzers im Internet aufzuheben, können Sie das Urheberrecht sowie alle weiteren Gesetze, die mittels Kommunikationsmitteln begehbare Straftaten berücksichtigen, gleich ganz streichen, da sie dann sowieso zu zahnlosen Tigern werden. Einen Mittelweg sehe ich da leider nicht.

  • User4711 ist dagegen
    +2

    Ihnen ist schon klar, dass Sie mit der Vorratsdatenspeicherung das Äquivalent der elektronischen Fußfessel für jeden Bürger fordern? Nicht anderes wäre die präventive Aufzeichnung der Bewegungsdaten jedes Nutzers. Überlegen Sie sich gut ob Sie so etwas wollen würden!

    • Es geht hier nur um den Download von Dateien und Videos, nicht um die Aufzeichnung jeder Bewegung im Web. Wobei dies im übrigen auch schon Realität ist, denn Dienste wie Google-Analytics protokollieren die IP-Adressen bereits beim einfachen Besuch einer Website.

      • Der Zugriff auf die Index.html ist kein Download einer Datei?

        • Wie gesagt ist es die Aufgabe der Juristen hier eine entsprechende Trennlinie, was die Definition von "Download" und "Hostingdienst" betrifft, zu ziehen, ähnlich z.B. der Problematik der "offensichtlich rechtswidrigen" Vorlagen von § 53 UrhG.

          • Was für eine Trennlinie? Download, Besuch einer Website, Streaming. Das sollte alles das gleiche bezogen auf die Verantwortung für den Inhalt sein. Es gibt halt nur Sprechen und Hören. Man kann doch nicht wirklich unterscheiden, ob die Datei nun auf der Festplatte oder im RAM gespeichert oder mit welcher Intention jemand etwas aufgerufen hat, weil so etwas Privates doch keiner prüfen kann. Ja man müsste eine Überwachungssoftware installieren, welche den kompletten Computer überwacht, dann wäre das natürlich möglich, aber zu dem Preis der zentralistischen Machtansammlung. Und ob diese Software, welche Streaming von Speichern unterscheidet, seine Aufgabe auch wirklich gut erfüllen kann ist eine andere Frage. Dieser Weg führt zu nichts.

      • Da hatte ich wohl beim Schreiben nicht den Titel im Kopf. Mein Fehler. Forderer von Websperren müssen sich allerdings immer fragen lassen: Wie sollen diese umgesetzt werden? Das bisherige Verfahren jedenfalls lässt sich innerhalb von 27 Sekunden von jedem Kind umgehen: http://www.youtube.com/watch?v=1NNG5I6DBm0 Mal abgesehen von der Frage des Wie: Erfahrungen aus anderen, auch demokratischen Ländern wie Australien haben gezeigt, dass auf Sperrlisten in erheblichem Maß Einträge zu finden sind, die dort nicht hingehören. Auf geleakten Listen zur Filterung von Kinderpornographie waren auch Einträge zu legaler Pornographie, politisch unliebsamen Seiten (!) und AFAIK auch der Internetauftritt eines Zahnarztes. Mit solchen Sperrinfrastrukturen wurden also sehr schlechte Erfahrungen gemacht, sie werden einfach zu schnell missbraucht. Wie soll das verhindert werden?

        Nachtrag: Um es wie beim PolitCamp gefordert für Laien zu vereinfachen: Die Forderung würde im realen Leben einer Ausweiskontrolle in allen Geschäften entsprechen um den Drogenhandel besser verfolgen zu können. Die, denen die Maßnahme gilt, werden sie nicht umsetzen. Dagegen lässt sich nicht viel tun, immerhin ist jeder private Internetanschluss potentiell auch ein Dienstanbieter. Wie sollen diese kontrolliert werden?

        • Wie im Vorschlag ausgeführt, wären die Sperren auf DNS- und IP-Ebene einzurichten. Der Youtube-Trick mit dem alternativen DNS-Server würde also nicht funktionieren.

          Natürlich besteht wie bei jedem Machtinstrument auch bei Websperren die Gefahr des Missbrauchs, aber würde z.B. jemand fordern die Polizei abzuschaffen, nur weil es schon einmal Fälle von Amtsmissbrauch gab? Zudem würden Ich und sicher auch viele andere direkt nach Berlin fahren und vor dem Bundestag auf die Straße gehen, sobald auch nur eine einzige politische Website missbräuchlich gesperrt werden würde!

          Private Anschlussinhaber, die urheberrechtlich geschütztes Material über Tauschbörsen anbieten, können heute bereits über die ihnen zugeordnete IP-Adresse abgemahnt werden.

          • Aber ob dieses Anmahnen rechtens ist? Man vergisst dabei leicht, dass ein solcher Vorgang rein technisch aufgrund fehlender Signierung von Paketen gar nicht bewiesen werden kann. Man denke da an den Fall, bei der eine alte Frau für Filesharing verurteilt wurde, obwohl sie meinte, gar keinen Computer und Internetanschluss zu besitzen. Das Gericht erklärte dann auch noch, dass der Kläger nichts beweisen brauche, weil die Last auf ihrer Seite stünde. Und ein namhafter Experte versicherte dem Gericht, dass in allen (!) Fällen von Filesharing-Abmahnungen so vorgegangen wird.

  • TAE ist dagegen
    +1

    "sodass Hoster speichern müssten mit welcher IP-Adresse ein Werk heruntergeladen wurde" Ob das der richtige Weg ist? Dies würde bedeuten Honey-Pots aufzustellen, um so Leute herauszubekommen, die entsprechende Inhalte anfordern. Dies würde dann dazu führen, dass entsprechende Angebote ihre Namen verschleiern würden. Außerdem muss man beachten, dass jeder etwas unter falschem Namen anbieten kann. Soetwas kann also als alleinige Maßnahme kaum ausreichen. Aber vorallem denke ich verängstigt doch diese Maßnahme sehr. Mit einem Klick könnte man eine Urheberrechtsverletzung begehen. Und woher soll man denn nun wissen, ob das Angebot tatsächlich kostenlos oder nur illegal kostenlos ist? Daher bin ich an sich gegen diese Maßnahme.

    Eine Identifikation von Uploadern dagegen halte ich für sehr sinnvoll. Diesen kann man nämlich zumuten ihre Tat zu prüfen. Außerdem kann man sie nicht nur für den anforderten Namen, sondern auch für den Inhalt einer Datei zur Verantwortung stellen.

  • theta ist dagegen
    +1

    Ich glaube sie sind nicht korrekt und vollständig aufgeklärt. Zum einen wurden sehr wohl Nutzer von Sharehostern strafrechtlich belangt. Ich kann mir nicht erklären, wie sie auf die Idee kommen, dies hätte noch nicht stattgefunden. Zum anderen konnte diese Nutzer nur belangt werden, weil unter Anderem Rapidshare Nutzerdaten an die Polizei ausgehändigt hat. Auch Rapidshare muss sich an das Recht halten, weshalb ich mir nicht erklären kann, wie sie auf die These verweisen, dass Rapidshare keine Daten aushändigt. Des Weiteren hoffe ich, dass Sie ihre Informationen nicht ausschließlich aus der Chip beziehen (oder ähnlichen Zeitschriften). Gesetze müssen auf fundierte Überlegungen aufbauen und nicht auf einen Artikel auf einer Zeitschrift, welche sich unter Umständen nicht mit der Rechtsprechung auskennt. Denn ihr Vorschlag bringt sowohl die "Diebe" als auch mich und sie in eine Situation, in der von jedem jede Aktivität im Internet gespeichert wird. Ich hoffe sie stimmen mir zu, dass eine pauschale Speicherung aller Aktivitäten im Internet von jedem Bürger nicht in ihrem Interesse ist. Dies kann nicht der richtige Weg sein, da uns auch schon die Geschichte mehrmals gezeigt hat, was passiert, wenn ein Organ zentral über viele Daten/Güter/... verfügt.

    Mit freundlichem Gruß.

    • Ich muss Sie leider enttäuschen, aber Sie sind in diesem Fall derjenige, dem hier die Hintergrundinformationen fehlen. Sie müssen hier zwischen Uploadern und Downloadern unterscheiden. Die IP-Adressen der Uploader werden bereits von so gut wie allen Hostern protokolliert, die der Downloader aber eben nicht.

      Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken sind bei serverbasierten Hostingdiensten die Downloader nicht zugleich auch Uploader, sondern zwei verschiedene Nutzergruppen. So können zum Beispiel bei aktuellen Kinofilmen auf einen Uploader gerne mehrere zehntausend Downloader kommen. Die Uploader betreiben die Verbreitung der Werke daher auch meist "professionell" und schützen sich gegen die Protokollierung der IP-Adresse beim Upload durch die Verwendung der bereits genannten Anonymisierungsdienste bzw. mieten zu diesem Zweck gleich juristisch nicht erreichbare Server im Ausland an, die dann auch gleichzeitig dazu genutzt werden Daten zu spiegeln oder urheberrechtlich geschützte Werke möglichst schnell wieder online zu stellen, nachdem sie auf Antrag der Rechteinhaber beim Share-/Streamhoster gelöscht wurden.

      Die Achillesferse dieses Systems ist daher die "Sicherheit" der gewöhnlichen Downloader, die zugleich auch das Geld bringen, indem sie für schnellere Downloads zahlen.

      Bei den von Ihnen angesprochenen Fällen bei RapidShare wurden bisher entsprechend auch nur eine Hand voll (unvorsichtiger) Uploader abgemahnt. Im übrigen ohne "die Polizei", sondern auf zivilrechtlichem Weg über den Auskunftsanspruch gemäß §101 UrhG und das Lugano-Übereinkommen/die EuGVVO. Die Downloader sind weiterhin "sicher" wie man bei RapidShare wie gesagt groß in der "Datenschutzerklärung" betont.

      Und von "pauschaler Speicherung aller Aktivitäten im Internet" war, wie schon anderweitig ausgeführt, in meinem Vorschlag gar nicht die Rede.

      • Die Idee, man könnte sich hinter angeblichen "Anonymisierungsdiensten" rechtlich absichern, ist aber schon der Fehler. Falls Downloader tatsächlich haften sollen, bräuchte man für sie eine klare "Legalitätsampel", die ihnen erklärt, welches Angebot rechtens ist, damit es keine Straftaten aus Versehen gibt. Für die Uploader kommt man nun mal nicht herum, die Kommunikation zum rechtslosen Ausland zu begrenzen und auch eben die vorgestellten Strohmänner haften zu lassen.

    • Eine pauschale dezentrale Speicherung von Daten für Haftungszweck ist nicht das gleiche wie eine Pauschalüberwachung.

  • Entschuldigung, Fehler.

  • forenwanderer ist dagegen
    0

    Lieber Matthias, zunächst solltest du dir in Erinnerung rufen, weshalb man damals eigentlich die Vorratsdatenspeicherung einführen wollte. Es ging darum, sog. Schwerstkriminalität zu bekämpfen, eigentlich im Grundsatz um Terrorismus. In der Zeit als die VDS noch angewendet wurde, gibt es keinen belegbaren Fall, der damit einen Akt von Terrorismus mithilfe der VDS aufdecken konnte. Natürlich nutze man die Gelegenheit, die VDS auf andere Delikte auszuweiten, weil gerade im Bereich der Urheberrechtsverletzungen die VDS deutlich effektiver einsetzbar wwäre als bei Terrorismus. Was hier betrieben wird, ist nichts anderes als Zweckentfremdung. Dass man damit zwar Raubkopierer besser aufspüren kann als mutmaßliche Terroristen legimiert ja nicht die VDS automatisch. Der Verwendungszweck wurde beim Gesetzesentwurf völlig anders definiert und damals auch unter diesem Aspekt von vielen Abgeordneten angenommen, die unter dem neuen Aspekt wohl zum Teil weniger schnell ihre Stimme dafür hergeben würden. Die Umsetzung einer VDS macht trotzdem alle Bürger verdachtsunabhängig zu potentiellen Tatverdächtigen, auch wenn man die VDS in einem anderen Bereich einsetzen wollte. Hätte man endlich mal ein modernes bzw. gerechtes Urheberrecht geschaffen, bräuchtest du dir jetzt auch keine Gedanken über Raubkopierer zu machen. Es ist ärgerlich, wenn mir ständig Passanten die Äpfel aus meinem Garten pflücken, nur weil sie so nahe und verlockend über den Zaun baumeln. Auch hier geht es im Prinzip um Diebstahl, doch mit einer Forderung nach einer Fussfessel für alle Spaziergänger würde ich mich extrem lächerlich machen. Auch hier gilt, dass ein Täter überführt werden muss, wenn mir dies so wichtig wäre, doch würde sich kein Polizeibeamter deswegen auf die Lauer legen? Folglich müsste man, sofern man die VDS legitimieren möchte, um digital die Strafverfolgung zu unterstützen, diese Methode (Fussfessel, eingepflanter Chip, GPS im Bauchnabel usw.) auch konsequent analog anwenden. Lassen wir doch einfach den Quatsch und verändern die Rahmenbedingungen, damit Äpfelstehen und Raubkopieren sich nicht mehr lohnt bzw. unattraktiv wird. Kurioserweise lässt sich dies im 2. Fall mit einer Reformation des Urheberrechts ziemlich sinnvoll umsetzen, wegen der Äpfel hingegen fehlt mir noch jegliche Idee...

    • Also mir ist außer der faktischen Abschaffung des Urheberrechts im Netz kein wirklich machbarer Vorschlag zur "Reformation des Urheberrechts" bekannt. Allenfalls wäre für mich noch die Pauschalabgabe auf Internetzugänge (sog. "Kulturflatrate") mit einer Art GEMA denkbar, was aber das Ende der Marktwirtschaft im Bereich des Urheberrechts bedeuten würde und daher bis jetzt auch nicht auf gerade viel Gegenlieben von Seiten der Wirtschaft stößt.

    • Nur weil jemand Äpfel verwenden möchte, um damit Unsinn zu machen, heißt das nicht, dass Äpfel per se schlecht sind. Nur weil die Befürworter von X dumm sind heißt das nicht auch, dass X schlecht ist. Das ist ein Fehlschluss.

      Mat11001 hat auch das falsche Wort verwendet. Er spricht ja explizit die IP-Adresse an und nicht die ganze E-Mail- und Bewegunsprofilspeicherung, etc. Diese ist rein zufällig ein Teil der Vorratsdatenspeicherung.

      Im Realleben wird jeder Gesprächspartner sie auch immer mehr oder weniger an ihrem Gesicht erkennen können. Oder laufen sie immer mit einem Strumpf auf dem Kopf herum?

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