Seitdem im Zuge der Einführung des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs §101 UrhG Raubkopierer in konventionellen P2P-Tauschbörsen verstärkt verfolgt werden, finden die Urheberrechtsverletzungen nun bekanntermaßen vor allem über professionelle Dienstleister wie Usenet-Hoster (Usenext, Firstload ect.), Sharehoster (RapidShare, Megaupload ect.) und Streamhoster (Megavideo, Duckload ect.) statt, die für die Anonymität ihrer Nutzer garantieren und damit ein lukratives Geschäft betreiben.
Die von den Betreibern garantierte Sicherheit der Downloader vor effektiver Strafverfolgung ist dabei von entscheidender Bedeutung für die Beliebtheit dieser Plattformen, vor allem in Deutschland, was man auch daran sieht, dass sämtliche Betreiber immer wieder betonen keinerlei Download-Protokolle zu führen und zum Beispiel RapidShare in seiner "Datenschutzerklärung" erklärt, sollte eine Pflicht zur Erstellung solcher Protokolle gefordert werden "würden wir auch gerne durch alle Instanzen gehen, um das zu verhindern".
So schreibt das Computermagazin "CHIP" denn auch in der aktuellen Ausgabe 06/2011, dass in P2P-Tauschbörsen allein im vergangenen Jahr Dank des Auskunftsanspruchs gegenüber Internet-Providern 575.800 Nutzer zivilrechtlich belangt wurden, bei Sharehostern bis jetzt aber noch kein einziger Downloader abgemahnt werden konnte. Da ist es natürlich klar wohin es die Nutzer inzwischen zieht, wenn es um die Beschaffung illegaler Inhalte geht.
Als Alternative zu den Hosting-Plattformen, die auch gleichzeitig die Zwischenspeicherung der Inhalte Zwecks Übertragung mit maximaler Geschwindigkeit übernehmen, gibt es auch reine Anonymisierungsdienste zur Nutzung herkömmlicher P2P-Tauschbörsen, sogenannte "VPN-Provider" wie z.B. "VPNTunnel.se", die ebenfalls damit werben keinerlei Protokolle zu führen und so die Nutzer vor effektiver Strafverfolgung zu "schützen".
Das Thema Usenet-, Share- und Streamhoster sowie VPN-Provider ist zwar in der Urheberrechtsdiskussion inzwischen überall präsent, aber außer diversen "da muss man irgendwas machen" und "das sollte so nicht sein"-Kommentaren habe bisher leider nicht viel wirklich konkretes gelesen.
Meines Erachtens nach besteht der einzige Weg einer effektiven Rechtsdurchsetzung im Rahmen dieser Dienste darin diesen die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung aufzuerlegen, sodass Hoster speichern müssten mit welcher IP-Adresse ein Werk heruntergeladen wurde bzw. VPN-Provider müssten analog zur Vorgehensweise der Internet-Provider speichern wer wann mit welcher IP-Adresse unterwegs war und diese Daten auf richterliche Anordnung gemäß §101 UrhG aushändigen. Damit das ganze Sinn macht, müssten ausländische Dienste, die sich nicht kooperativ zeigen, gegebenenfalls in Deutschland auf IP- und DNS-Ebene gesperrt werden.
Ich weiß, dass die Themen "Vorratsdatenspeicherung" und "Websperren" äußerst unpopulär sind, aber diese sind soweit ich das sehe leider auch die einzigen Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung - insbesondere für das Urheberrecht - im Internet aufrecht zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Lieber