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    Mat11001 · angelegt
     

    Ich muss Sie leider enttäuschen, aber Sie sind in diesem Fall derjenige, dem hier die Hintergrundinformationen fehlen. Sie müssen hier zwischen Uploadern und Downloadern unterscheiden. Die IP-Adressen der Uploader werden bereits von so gut wie allen Hostern protokolliert, die der Downloader aber eben nicht.

    Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken sind bei serverbasierten Hostingdiensten die Downloader nicht zugleich auch Uploader, sondern zwei verschiedene Nutzergruppen. So können zum Beispiel bei aktuellen Kinofilmen auf einen Uploader gerne mehrere zehntausend Downloader kommen. Die Uploader betreiben die Verbreitung der Werke daher auch meist "professionell" und schützen sich gegen die Protokollierung der IP-Adresse beim Upload durch die Verwendung der bereits genannten Anonymisierungsdienste bzw. mieten zu diesem Zweck gleich juristisch nicht erreichbare Server im Ausland an, die dann auch gleichzeitig dazu genutzt werden Daten zu spiegeln oder urheberrechtlich geschützte Werke möglichst schnell wieder online zu stellen, nachdem sie auf Antrag der Rechteinhaber beim Share-/Streamhoster gelöscht wurden.

    Die Achillesferse dieses Systems ist daher die "Sicherheit" der gewöhnlichen Downloader, die zugleich auch auch zugleich das Geld bringen, indem sie für schnellere Downloads zahlen.

    Bei den von Ihnen angesprochenen Fällen bei RapidShare wurden bisher entsprechend auch nur eine Hand voll (unvorsichtiger) Uploader abgemahnt. Im übrigen ohne "die Polizei", sondern auf zivilrechtlichem Weg über den Auskunftsanspruch gemäß §101 UrhG und das Lugano-Übereinkommen/die EuGVVO. Die Downloader sind weiterhin "sicher" wie man bei RapidShare wie gesagt groß in der "Datenschutzerklärung" betont.

    Und von "pauschaler Speicherung aller Aktivitäten im Internet" war, wie schon anderweitig ausgeführt, in meinem Vorschlag gar nicht die Rede.

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    Mat11001 · angelegt
     

    Ich muss Sie leider enttäuschen, aber Sie sind in diesem Fall derjenige, dem hier die Hintergrundinformationen fehlen. Sie müssen hier zwischen Uploadern und Downloadern unterscheiden. Die IP-Adressen der Uploader werden bereits von so gut wie allen Hostern protokolliert, die der Downloader aber eben nicht.

    Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken sind bei serverbasierten Hostingdiensten die Downloader nicht zugleich auch Uploader, sondern zwei verschiedene Nutzergruppen. So können zum Beispiel bei aktuellen Kinofilmen auf einen Uploader gerne mehrere zehntausend Downloader kommen. Die Uploader betreiben die Verbreitung der Werke daher auch meist "professionell" und schützen sich gegen die Protokollierung der IP-Adresse beim Upload durch die Verwendung der bereits genannten Anonymisierungsdienste bzw. mieten zu diesem Zweck gleich juristisch nicht erreichbare Server im Ausland an, die dann auch gleichzeitig dazu genutzt werden Daten zu spiegeln oder urheberrechtlich geschützte Werke möglichst schnell wieder online zu stellen, nachdem sie auf Antrag der Rechteinhaber beim Share-/Streamhoster gelöscht wurden.

    Die Achillesferse dieses Systems ist daher die "Sicherheit" der gewöhnlichen Downloader, die auch zugleich das Geld bringen, indem sie für schnellere Downloads zahlen.

    Bei den von Ihnen angesprochenen Fällen bei RapidShare wurden bisher entsprechend auch nur eine Hand voll (unvorsichtiger) Uploader Uploader abgemahnt. Im übrigen ohne "die Polizei", sondern auf zivilrechtlichem Weg über den Auskunftsanspruch gemäß §101 UrhG und das Lugano-Übereinkommen/die EuGVVO.

    Die Downloader sind weiterhin "sicher" wie man bei RapidShare wie gesagt groß in der "Datenschutzerklärung" betont.Und von

    Von "pauschaler Speicherung aller Aktivitäten im Internet" war, war zudem wie schon anderweitig ausgeführt, ausgeführt in meinem Vorschlag gar nicht die Rede.
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    Mat11001 · angelegt
     

    Ich muss Sie leider enttäuschen, aber Sie sind in diesem Fall derjenige, dem hier die Hintergrundinformationen fehlen. Sie müssen hier zwischen Uploadern und Downloadern unterscheiden. Die IP-Adressen der Uploader werden bereits von so gut wie allen Hostern protokolliert, die der Downloader aber eben nicht.

    Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken sind bei serverbasierten Hostingdiensten die Downloader nicht zugleich auch Uploader, sondern zwei verschiedene Nutzergruppen. So können zum Beispiel bei aktuellen Kinofilmen auf einen Uploader gerne mehrere zehntausend Downloader kommen. Die Uploader betreiben die Verbreitung der Werke daher auch meist "professionell" und schützen sich gegen die Protokollierung der IP-Adresse beim Upload durch die Verwendung der bereits genannten Anonymisierungsdienste bzw. mieten zu diesem Zweck gleich juristisch nicht erreichbare Server im Ausland an, die dann auch gleichzeitig dazu genutzt werden Daten zu spiegeln oder urheberrechtlich geschützte Werke möglichst schnell wieder online zu stellen, nachdem sie auf Antrag der Rechteinhaber beim Share-/Streamhoster gelöscht wurden.

    Die Achillesferse dieses Systems ist daher die "Sicherheit" der gewöhnlichen Downloader, die auch zugleich auch das Geld bringen, indem sie für schnellere Downloads zahlen.

    Bei den von Ihnen angesprochenen Fällen bei RapidShare wurden bisher entsprechend auch nur eine Hand voll (unvorsichtiger) Uploader abgemahnt. Im übrigen ohne "die Polizei", sondern auf zivilrechtlichem Weg über den Auskunftsanspruch gemäß §101 UrhG und das Lugano-Übereinkommen/die EuGVVO.

    Von "pauschaler Speicherung aller Aktivitäten im Internet" war zudem wie schon anderweitig ausgeführt in meinem Vorschlag gar nicht die Rede.

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    Ich muss Sie leider enttäuschen, aber Sie sind in diesem Fall derjenige, dem hier die Hintergrundinformationen fehlen. Sie müssen hier zwischen Uploadern und Downloadern unterscheiden. Die IP-Adressen der Uploader werden bereits von so gut wie allen Hostern protokolliert, die der Downloader aber eben nicht.

    Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken sind bei serverbasierten Hostingdiensten die Downloader nicht zugleich auch Uploader, sondern zwei verschiedene Nutzergruppen. So können zum Beispiel bei aktuellen Kinofilmen auf einen Uploader gerne mehrere zehntausend Downloader kommen. Die Uploader betreiben die Verbreitung der Werke daher auch meist "professionell" und schützen sich gegen die Protokollierung der IP-Adresse beim Upload durch die Verwendung der bereits genannten Anonymisierungsdienste bzw. mieten zu diesem Zweck gleich juristisch nicht erreichbare Server im Ausland an, die dann auch gleichzeitig dazu genutzt werden Daten zu spiegeln oder urheberrechtlich geschützte Werke möglichst schnell wieder online zu stellen, nachdem sie auf Antrag der Rechteinhaber beim Share-/Streamhoster gelöscht wurden.

    Die Achillesferse dieses Systems ist daher die "Sicherheit" der gewöhnlichen Downloader, die auch zugleich auch das Geld bringen, indem sie für schnellere Downloads zahlen.

    Bei den von Ihnen angesprochenen Fällen bei RapidShare wurden bisher entsprechend auch nur eine Hand voll (unvorsichtiger) (unvorsichtige) Uploader abgemahnt. Im übrigen ohne "die Polizei", sondern auf zivilrechtlichem Weg über den Auskunftsanspruch gemäß §101 UrhG und das Lugano-Übereinkommen/die EuGVVO.

    Von Und von "pauschaler Speicherung aller Aktivitäten im Internet" war zudem wie schon anderweitig ausgeführt in meinem Vorschlag gar nicht die Rede.

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    Ich muss Sie leider enttäuschen, aber Sie sind in diesem Fall derjenige, dem hier die Hintergrundinformationen fehlen. Sie müssen hier zwischen Uploadern und Downloadern unterscheiden. Die IP-Adressen der Uploader werden bereits von so gut wie allen Hostern protokolliert, die der Downloader aber eben nicht.

    Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken sind bei serverbasierten Hostingdiensten die Downloader nicht zugleich auch Uploader, sondern zwei verschiedene Nutzergruppen. So können zum Beispiel bei aktuellen Kinofilmen auf einen Uploader gerne mehrere zehntausend Downloader kommen. Die Uploader betreiben die Verbreitung der Werke daher auch meist "professionell" und schützen sich gegen die Protokollierung der IP-Adresse beim Upload durch die Verwendung der bereits genannten Anonymisierungsdienste bzw. mieten zu diesem Zweck gleich juristisch nicht erreichbare Server im direkt Server im juristisch nicht erreichbaren Ausland an, die dann auch gleichzeitig dazu genutzt werden Daten zu spiegeln oder urheberrechtlich geschützte Werke möglichst schnell wieder online zu stellen, nachdem sie auf Antrag der Rechteinhaber beim Share-/Streamhoster gelöscht wurden.

    Die Achillesferse dieses Systems ist daher die "Sicherheit" der gewöhnlichen Downloader, die auch zugleich auch das Geld bringen, indem sie für schnellere Downloads zahlen.

    Bei den von Ihnen angesprochenen Fällen bei RapidShare wurden entsprechend auch nur (unvorsichtige) Uploader abgemahnt. Im übrigen ohne "die Polizei", sondern auf zivilrechtlichem Weg über den Auskunftsanspruch gemäß §101 UrhG und das Lugano-Übereinkommen/die EuGVVO. Und von "pauschaler Speicherung aller Aktivitäten im Internet" war zudem wie schon anderweitig ausgeführt in meinem Vorschlag gar nicht die Rede.

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    Ich muss Sie leider enttäuschen, aber Sie sind in diesem Fall derjenige, dem hier die Hintergrundinformationen fehlen. Sie müssen hier zwischen Uploadern und Downloadern unterscheiden. Die IP-Adressen der Uploader werden bereits von so gut wie allen Hostern protokolliert, die der Downloader aber eben nicht.

    Im Gegensatz zu P2P-Netzwerken sind bei serverbasierten Hostingdiensten die Downloader nicht zugleich auch Uploader, sondern zwei verschiedene Nutzergruppen. So können zum Beispiel bei aktuellen Kinofilmen auf einen Uploader gerne mehrere zehntausend Downloader kommen. Die Uploader betreiben die Verbreitung der Werke daher auch meist "professionell" und schützen sich gegen die Protokollierung der IP-Adresse beim Upload durch die Verwendung der bereits genannten Anonymisierungsdienste bzw. mieten zu diesem Zweck direkt Server im juristisch nicht erreichbaren Ausland an, die dann auch gleichzeitig dazu genutzt werden Daten zu spiegeln oder urheberrechtlich geschützte Werke möglichst schnell wieder online zu stellen, nachdem sie auf Antrag der Rechteinhaber beim Share-/Streamhoster gelöscht wurden.

    Die Achillesferse dieses Systems ist daher die "Sicherheit" der gewöhnlichen Downloader, die auch zugleich auch das Geld bringen, indem sie für schnellere Downloads zahlen.

    Bei den von Ihnen angesprochenen Fällen bei RapidShare wurden entsprechend auch nur (unvorsichtige) Uploader abgemahnt. Im übrigen ohne "die Polizei", sondern auf zivilrechtlichem Weg über den Auskunftsanspruch gemäß §101 UrhG und das Lugano-Übereinkommen/die EuGVVO. Und von "pauschaler Speicherung aller Aktivitäten im Internet" war zudem wie schon anderweitig ausgeführt in meinem Vorschlag gar nicht die Rede.