Zu Punkt 1: Richtig und das ist auch erforderlich. Falls man natürlich die Haftung nach sorgfältiger Prüfung übernehmen möchte, wäre dies dann nicht mehr erforderlich.
Zu Punkt 2: IP-Adressen sollten aber Personen zuordbar sein oder zumindest sollte jeder Internetteilnehmer auf eine technisch festgelegte Weise einer realen Person zuordbar sein. Das es gerade nicht so ist, heißt nicht, dass es morgen nicht so sein kann.
Zu Punkt 3: Eine Begriffsklärung ist auf jeden Fall von Nöten. Allerdings gehört aus welchen Gründen auch immer die Zuordnung von IP-Adresse und Person zur Vorratsdatenspeicherung dazu.
Vorratsdatenspeicherung.
Zu Punkt 4: Natürlich ist Privatsphäre wichtig. Aber das schließt Haftung nicht aus.
Zu Punkt 5: Dies ist nur in deiner zweidimensionalen Welt der Fall. In meiner Welt kann man beides vereinen.
Zu Punkt 1: Richtig und das ist auch erforderlich. Falls man natürlich die Haftung nach sorgfältiger Prüfung übernehmen möchte, wäre dies dann nicht mehr erforderlich. Zu Punkt 2: IP-Adressen sollten aber Personen zuordbar sein oder zumindest sollte jeder Internetteilnehmer auf eine technisch festgelegte Weise einer realen Person zuordbar sein. Das es gerade nicht so ist, heißt nicht, dass es morgen nicht so sein kann. Zu Punkt 3: Eine Begriffsklärung ist auf jeden Fall von Nöten. Allerdings gehört aus welchen Gründen auch immer die Zuordnung von IP-Adresse und Person zur Vorratsdatenspeicherung. Zu Punkt 4: Natürlich ist Privatsphäre wichtig. Aber das schließt Haftung nicht aus. Zu Punkt 5: Dies ist nur in deiner zweidimensionalen Welt der Fall. In meiner Welt kann man beides vereinen.