Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum - Historie

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  • Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum

    von Simon Hirscher, angelegt

    Ziel

    Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann (Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen) erlauben. Dies betrifft insbesondere

    • alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
    • wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden
    • Sonstige Daten, die im Zuge von Open Data zugänglich gemacht werden.

    Begründung

    Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

    Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

    Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken Privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

    Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch Wahl einer geeigneten Lizenz (beispielsweise Creative Commons) leicht erreicht werden.

    Auf diesem Wege kann der Staat

    • Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
    • Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
    • Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

    Kosten

    Keine.

  • Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum

    von Benjamin 'crackpille' Siggel, angelegt

    Ziel

    Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann (Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen) erlauben. Dies betrifft insbesondere

    Begründung

    Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

    Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

    Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken Privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

    Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch Wahl einer geeigneten Lizenz (beispielsweise Creative Commons) leicht erreicht werden.

    Auf diesem Wege kann der Staat

    • Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
    • Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
    • Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

    Kosten

    Keine.

  • Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum

    von Benjamin 'crackpille' Siggel, angelegt

    Ziel

    Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann (Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen) erlauben. Dies betrifft insbesondere

    • alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
    • wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden
    • Sonstige Daten, die im Zuge von (Open Data)[https://demokratie.enquetebeteiligung.de/proposal/25-Transparenz_f%C3%B6rdern_durch_Open_Data] zugänglich gemacht werden.

    Begründung

    Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

    Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

    Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken Privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

    Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch Wahl einer geeigneten Lizenz (beispielsweise Creative Commons) leicht erreicht werden.

    Auf diesem Wege kann der Staat

    • Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
    • Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
    • Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

    Kosten

    Keine.

  • Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum

    von Benjamin 'crackpille' Siggel, angelegt

    Ziel

    Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann (Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen) erlauben. Dies betrifft insbesondere

    • alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
    • wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden

    Begründung

    Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

    Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

    Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken Privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

    Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch Wahl einer geeigneten Lizenz (beispielsweise Creative Commons) eine geeignete Lizenz leicht erreicht werden.

    Auf diesem Wege kann der Staat

    • Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
    • Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
    • Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

    Kosten

    Keine.

  • Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum

    von Benjamin 'crackpille' Siggel, angelegt

    Ziel

    Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann (Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen) erlauben. Dies betrifft insbesondere

    • alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
    • wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden

    Begründung

    Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

    Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

    Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken Privater privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

    Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch eine geeignete Lizenz leicht erreicht werden.

    Auf diesem Wege kann der Staat

    • Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
    • Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
    • Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

    Kosten

    Keine.

  • Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum

    von Simon Hirscher, angelegt

    Ziel

    Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann (Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen) erlauben. Dies betrifft insbesondere

    • alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
    • wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden

    Begründung

    Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

    Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

    Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

    Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch eine geeignete Lizenz leicht erreicht werden.

    Auf diesem Wege kann der Staat

    • Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
    • Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
    • Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

    Kosten

    Keine.

  • Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum

    von Benjamin 'crackpille' Siggel, angelegt

    Ziel

    Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann erlauben. Dies betrifft insbesondere

    • alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
    • wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden

    Begründung

    Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

    Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

    Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

    Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch eine geeignete Lizenz leicht erreicht werden.

    Auf diesem Wege kann der Staat

    • Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
    • Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
    • *
    • Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

    Kosten

    Keine.

  • Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum

    von Benjamin 'crackpille' Siggel, angelegt

    Ziel

    Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann erlauben. Dies betrifft insbesondere

    • alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
    • wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden

    Begründung

    Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

    Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

    Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

    Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch eine geeignete Lizenz leicht erreicht werden.

    Auf diesem Wege kann der Staat Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten * Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

    Kosten

    Keine.