Fairerweise müssten die Forderungen auch an Unternehmen anderer Branche gestellt werden. Z.B. müsste ein subventionierter Bauer seine Erzeugnisse kostenlos abgeben. <<
Erzeugnisse eines Bauern können im Gegensatz zu digitalen Werken nicht zu gegen Null tendierenden Kosten vervielfältigt werden. Der Bauer würde ruiniert, die Subvention sinnlos.
Bei digitalen Werken sollen die Unternehmen für gute Arbeit (Bereitstellung, Aufarbeitung,...) ja ruhig bezahlt werden. Nur das Endprodukt soll dann auch für die Bürger frei sein.
Es ist nicht in Ordnung, daß z.B. das BMJ mit Hilfe der Juris GmbH die deutschen Gesetze auf www.gesetze-im-internet.de bereitstellt, dann aber die Verwendung dieser Datenbank mit Verweis auf das Urheberrecht einschränkt. Das behindert Anwendungsentwickler mit der Datenbank zu arbeiten und Mehrwert zu schaffen.