Ich stimme pynx zu: In der jetzigen Form kann ich den Vorschlag auf keinen Fall unterstützen, da jede Form von Technologieförderung, sei es durch staatliche Förderungsmittel, sei es durch Kooperationen zwischen staatlichen Hochschulen und Unternehmen, den wirtschaftlichen Zweck der geförderten Unternehmungen (und damit die durch die geförderten Unternehmen eingebrachten, von den staatlich bezahlten nur in Ausnahmefällen zu trennenden, Leistungen) massiv gefährdet wäre.
EDIT: /Hier hatte ich geschrieben, <s>Auch Produktionen des öffentlichen Rundfunks seien sind durchaus eine (meines Wissens relevante) Einnahmequelle der Rundfunksanstalten./ Rundfunksanstalten; fallen diese ohne zeitgleiche oder vorherige sonstige Änderungen an der Struktur des öR weg, sind Erhöhungen der Rundfunkgebühren die zwangsläufige Folge, zu Gunsten der privaten Rundfunksender.</s> In den Berichten der KEF finde ich die Rechtevergabe für Produktionen nicht als eigens aufgeführte Einnahmen. Einnahmequelle. Von daher ziehe ich diese Behauptung zurück.
Diskussionswürdig wäre meines Erachtens, die genannten Werke für private Zwecke freizugeben.