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Staatlich finanzierte öffentliche Werke sind Bürgereigentum


Ziel

Inhalte, deren Produktion vom Bürger über Steuern und Abgaben finanziert werden oder worden sind, sind unter eine Lizenz zu stellen, die das Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann erlauben. Dies betrifft insbesondere

  • alle Produktionen, Sendungen und sonstige Inhalte des öffentlichen Rundfunks, an denen dieser die Rechte hält
  • wissenschaftliche Werke und Erkenntnisse, die im Rahmen öffenlich finanzierter Forschungstätigkeit, bspw. an Hochschulen, publiziert werden
  • Sonstige Daten, die im Zuge von Open Data zugänglich gemacht werden.

Begründung

Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch.

Immer, wenn der Staat mit öffentlichen Geldern Werte schafft, so sollen möglichst viele Bürger daran teilhaben können. Genau aus diesem Grunde werden zum Beispiel öffentliche Büchereien unterhalten, in denen jeder Bücher lesen und ausleihen kann, ohne sie jeweils teuer kaufen zu müssen.

Die digitale Revolution ermöglicht es erstmals, digitale Werke verlust- und kostenfrei unendlich oft zu kopieren. So wird es etwas bisher Undenkbares möglich: Jedem Bürger alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Werken Privater mögen einer solchen Freigabe finanzielle Interessen der Urheber entgegenstehen, die noch nicht zufriedenstellend gelöst sind.

Für staatlich finanzierte öffentliche Werke gilt dies nicht. Daher muss das Recht des Bürgers festgeschrieben werden, diese Werke kostenfrei zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben und zu verändern. Dies kann gesetzlich durch Wahl einer geeigneten Lizenz (beispielsweise Creative Commons) leicht erreicht werden.

Auf diesem Wege kann der Staat

  • Bildung attraktiver und kostengünstiger gestalten und für alle sozialen Schichten öffnen
  • Forschungstätigkeit erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland attraktiver gestalten
  • Kulturelle Teilhabe ermöglichen und kreative Potentiale fördern

Kosten

Keine.


Diskussionen

  • bkt ist dafür
    +8

    Alle z.B. mit Fördermitteln der Öffentlichen Hand erstellten "Produkte/Leistungen" sind bereits durch Steuergelder ausfinanziert. Hier hat der Bürger einen Anspruch auf "seinen" freien (weil steuerfinanzierten) Nutzungsanteil.

    Ebenso betrifft dies alle Leistungen der Öffentlichen Hand (z.B. der Kataster- und Vermessungsverwaltung) Die Leistungen dieser Behörden sind von den Steuerbürgern bereits zu 100% ausfinanziert, so dass diese einen Anspruch auf kostenlose Nutzung haben.

    Ausgenommen davon sind ausschliesslich wiederkehrende Dienstleistungen der Verwaltung (z.B. Anfertigen von Kopien etc.)

  • ChristophEngels ist dagegen
    +3

    Nachtrag: Es muss eine ganz klare Deffinition dessen her, was unter Nutzung durch den Bürger zu verstehen ist. Weitere Veröffentlichungen müssen ausgeschlossen werden.

    Hintergrund: Sie sind schlecht und befristet bezahlter Mitarbeiter in einem steuerfinanzierten Projekt. Es ist Ihr Interesse, dass das Projekt in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Sie machen freiwillig Vorträge, Flyer und Führungen. Und nach 8 bis 14 Tagen sehen Sie in der Samstagsbeilage der Zeitung oder dem Anzeigenblättchen, dass da jemand Ihre Arbeit als die seine ausgibt bzw. schlicht seine Quellen nicht nennt oder auch nur pauschal auf die zuständige Behörde verweist.

    • " frei nutzbar" im Sinne der Berliner Open-Access-Erklärung und entsprechend auch unter Wahrung aller Persönlichkeitsrechte der Urheber (dann das oben Befürchtete nicht geschehen). Auch kann die Nutzung über eine entsprechende Creative-Commons-Lizenz spezifiziert werden, die als Default-Wert immer die freie Nutzung (Modifikationen oder kommerzielle Nutzung können, müssen aber nicht ausgeschlossen werden).

    • Weitere Veröffentlichungen müssen ausgeschlossen werden.

      Warum? Ich habe deine Arbeit bezahlt. Mit welchem Recht verlangst du nochmal Geld, wenn ich deine Arbeit in meiner Zeitung abdrucke? Als Angestellter bekomme ich auch nicht mehr Geld (als vereinbart), wenn mein Arbeitgeber meine Werke an einen zweiten Kunden verkauft.

    • Unter "Nutzung" hätte ich ohnehin keine Weiterveröffentlichung verstanden. Es sei denn natürlich, dass etwas deutlich abgewandelt wurde. Dann sollte man das abgewandelte Werk (mit einem deutlichen Hinweis auf das ursprüngliche Dokument) veröffentlichen dürfen.

      Derartige Klauseln gibt es ja in vielen Open-Source-Lizenzen bereits.

  • rkuhlen ist dafür
    +2

    Dazu hat es schon am 2010.2009 eine von Lars Fischer eingebrachte und von 23631 Personen unterzeichnete Petition an den Deutschen Bundestag gegeben mit dem Titel "Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen" :"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen."(http://bit.ly/1iPzGg) Dazu gab es eine Zusatzpetition des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft. Dort heißt es u.a.: "Es ist den Bürgerinnen und Bürger nicht plausibel zu machen bzw. wird von ihnen nicht als fair verstanden, dass sie mehrfach für etwas bezahlen müssen, was im Grund ihnen allen gehört. Öffentlich produziertes Wissen muss als Grundregel allen gehören und allen frei nutzbar sein. Die kommerzielle Verwertung von Wissen sollte nur die jeweils zu rechtfertigende Ausnahme sein, zu rechtfertigen vielleicht durch erhebliche Mehrwertwertleistungen. Das Wissen bzw. die auf Wissen beruhenden Werke müssen frei, unter Wahrung aller Persönlichkeitsrechte der Urheber, zugänglich sein." (http://bit.ly/b2Dew).

    Der Eingang der Petition wurde vom Petiionsausschuss zwar bestätigt, aber bis heute hat es trotz Nachfragen keine weiteren Reaktionen gegeben. So viel zur Bürgerfreundllichkeit des Parlaments.

  • ChristophEngels ist dagegen
    +2

    In dieser Form ist das nicht akzeptabel. Es gibt Wissenschaftszweige, die 100% vom Staat betreiben werden (Archäologie, Kunstgeschichte etc.). Ich kenne keine Kollegen der sich der moralischen Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler nicht bewusst ist. Aber: es kann nur soviel Öffentlichkeit und Wissenschaft geben, wie Geld vorhanden ist. Aber der Anspruch der Öffentlichkeit ist natürlich größer und niemand mag einsehen, dass sein Anliegen schlicht nicht finanzierbar ist. Es ist Realität, jedoch der Öffentlichkeit schlicht nicht zu vermitteln, dass beispielsweise zwischen der Archäologischen Ausgrabung des Staates und der wissenschaftlichen Veröffentlichung der Ergebnisse Jahrzehnte liegen (für ein frühmittelalterliches Gräberfeld z. B. im Schnitt 16 Jahre). Von der sozialen Verantwortung gegenüber der Legion von outgesourcten Wissenschaflern, die davon leben, dass ihr Name unter ihrer weit unter Tarif aus Steuern finanzierten Arbeit steht, abgesehen. Ich habe für meine Diss. eine öffentliche Förderung erhalten, was bei 6 Jahren Dauer immerhin brutto für 3 Jahre dem gesetzliche Existenzminnimum entsprach. Ich habe natürlich vertraglich die Rechte weitgehend an des Staat abtreten müssen und nun? Ich warte seit 9 Jahren auf den versprochenen Buchdruck.
    Bevor es mehr Leistung geben kann, muss mehr gezahlt werden. Dieser Vorschlag wird zudem wieder nicht bei jener Spitzenforschung greifen, die wirtschaftliche, militärisch oder sonstige nationale Interessen vorschieben kann. Ein schönes Ideal, aber es ist unredlich derart naive Vorschläge zu machen...

    • Die USA lösen es folgendermassen: http://en.wikipedia.org/wiki/Work_of_the_United_States_Government

    • der Öffentlichkeit schlicht nicht zu vermitteln, dass beispielsweise zwischen der Archäologischen Ausgrabung des Staates und der wissenschaftlichen Veröffentlichung der Ergebnisse Jahrzehnte liegen

      Liegt das nicht hauptsächlich daran, dass es zu wenige Forscher gibt? Würde Crowd Sourcing da nicht helfen? Aber kann man Crowd Sourcing betreiben, wenn die Forscher auf den Rechten für die Daten sitzen?

      Ich warte seit 9 Jahren auf den versprochenen Buchdruck.

      Kein Problem. Als Bürger des Staates ist diese Diss. auch dein Eigentum. Also in PDF konvertieren und für EUR 50,- bei bod.de einstellen. Schon kann jeder dein Buch kaufen.

      Aber das geht natürlich heute nicht, weil du die Rechte an den Staat und nicht an die Allgemeinheit verkauft hast. Insofern würde der Vorschlag dich doch unterstützen, oder nicht?

      Dieser Vorschlag wird zudem wieder nicht bei jener Spitzenforschung

      Das stimmt, aber die Luft für diese Leute wird dünner.

  • Ich stimme zu, dass Daten und Informationen, die von (steuerzahlenden) Bürgerinnen und Bürgern finanziert werden, diesen auch gleichermaßen zugute kommen sollten.

    Ich bin mir aber nicht sicher, dass Open Data allen und Bürgern gleichermaßen zugute kommt. Zunächst einmal würden m. E. eine kleine Minderheit davon profitieren (finanziell oder via Prestige, Status etc.), die mit diese Daten etwas anfangen kann. Ob sich dieser Vorteil dann gleichermaßen auf die Gesamtheit derjenigen erstreckt, die nicht nur die Erhebung der Daten, sondern auch die weitere maschinenlesbare Aufbereitung und Bereitstellung finanziert, ist nicht vorherzusagen.

    Daher bin ich nicht gegen Open-Data-Projekte, aber für eine genaue Betrachtung, wer sich letztlich als Profiteur dieses Konzepts herausstellt.

  • Ich stimme zu, dass Daten und Informationen, die von (steuerzahlenden) Bürgerinnen und Bürgern finanziert werden, diesen auch gleichermaßen zugute kommen sollten.

    Ich bin mir aber nicht sicher, dass Open Data allen und Bürgern gleichermaßen zugute kommt. Zunächst einmal würden m. E. eine kleine Minderheit davon profitieren (finanziell oder via Prestige, Status etc.), die mit diese Daten etwas anfangen kann. Ob sich dieser Vorteil dann gleichermaßen auf die Gesamtheit derjenigen erstreckt, die nicht nur die Erhebung der Daten, sondern auch die weitere maschinenlesbare Aufbereitung und Bereitstellung finanziert, ist nicht vorherzusagen.

    Daher bin ich nicht gegen Open-Data-Projekte, aber für eine geaue Betrachtung, wer sich letztlich als Profiteur dieses Konzepts herausstellt.

  • mrm ist dagegen
    +1

    Man sollte eine Art "Kaufoption" durch den Urheber berücksichtigen, um z.B. Firmenausgründungen, die ja ebenfalls der Gesellschaft zugute kommen (Stichwort Arbeitsstellen), nicht zu ver-/behindern.

  • An nichtwissenschaftlichen, kreativen Inhalten, die von einer staatlichen Einrichtung geschaffen worden sind, aber privat in Auftrag gegeben worden, sollte aber auf jeden Fall weiterhin der Staat verdienen dürfen.

  • michaelkluck ist dafür
    +1

    Wissenschaftliche Werke, wissenschaftliche Datensammlungen und wissenschaftlichen Informationssammlungen und Internetportale, die überwiegend öffentlich finanziert sind, sollten der Öffentlichkeit und damit der weiteren wissenschaftlichen Nutzung frei zur Verfügung stehen und digital genutzt werden können. Alle Einschränkung der Nutzung bereits digital vorliegenden wissenschaftlicher Erkenntnisse und Ergebnisse sind ein Rückschritt und innovationshemmend.

  • SV_Rider ist dafür
    +1

    dafür

  • atdotde ist dafür
    +1

    Dafuer.

    Aber zwei Kommentare:

    1) Schwierig sind natuerlich Mischfinanzierungen Wirtschaft/oeffentliche Hand. Da muss ein Schluessel gefunden werden. Siehe zB NIH in den USA

    2) Die Erfahrung lehrt, dass eine Trennung privat vs. kommerziell nicht sinnvoll ist, da die Grenze zu "kommerziell" viel zu schnell ueberschritten ist (ein Blog, das Werbung hat, ist kommerziell, der Anwalt, der Rechtsthemen im Blog diskutiert, moeglicher Weise auch, da er sich damit indirekt Klienten verschafft etc. Selbst wenn man etwas fuer umsonst macht, fuer das andere Geld nehmen ist das kommerziell)

  • jensens ist dafür
    +1

    Dafür. Und das soll anonyme Datensammlungen, Karten, Luftbilder usw mit umfassen.

  • ChristopherCreutzig ist dagegen
    +1

    Ich stimme pynx zu: In der jetzigen Form kann ich den Vorschlag auf keinen Fall unterstützen, da jede Form von Technologieförderung, sei es durch staatliche Förderungsmittel, sei es durch Kooperationen zwischen staatlichen Hochschulen und Unternehmen, den wirtschaftlichen Zweck der geförderten Unternehmungen (und damit die durch die geförderten Unternehmen eingebrachten, von den staatlich bezahlten nur in Ausnahmefällen zu trennenden, Leistungen) massiv gefährdet wäre.

    EDIT: /Hier hatte ich geschrieben, Produktionen des öffentlichen Rundfunks seien eine (meines Wissens relevante) Einnahmequelle der Rundfunksanstalten./ In den Berichten der KEF finde ich die Rechtevergabe für Produktionen nicht als eigens aufgeführte Einnahmen. Von daher ziehe ich diese Behauptung zurück.

    Diskussionswürdig wäre meines Erachtens, die genannten Werke für private Zwecke freizugeben.

    • "Diskussionswürdig wäre meines Erachtens, die genannten Werke für private Zwecke freizugeben."

      Spricht da etwas dagegen?

      Ich würde mich sogar für eine Verallgemeinerung von "privat" auf "nicht-kommerziell" aussprechen (wie auch immer man die beiden Begriffe genau definiert). Das könnte es z.B. auch gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, die von Steuergeldern finanzierten Werke zu nutzen.

    • Prämisse: Ein Wegfall des Schutzes würde zu Verlust der Einnahmequellen führen

      • Jein. Ein Wegfall des Schutzes der entwickelten Dingsda (technische Neuerungen, urheberrechtlich relevante Werke, was-auch-immer) würde einen (in vielen Fällen nennenswert großen) Marktvorteil des Unternehmens, das selbst auch Zeit und Kapital investiert hat, negieren.

        Gerade Technologieförderung für kleinere Unternehmen, insbesondere Start-Ups, basiert im derzeitigen Modell aber ziemlich stark auf diesem Marktvorteil und scheint mir politisch wünschenswert zu sein.

        • Aus meiner Sicht ist es dennoch nicht gerechtfertigt, dass es nur ein Startup geben darf, welches auf die hervorgebrachten Werke und Erkenntnisse zurückgreifen darf. In vielen Fällen wird es ohnehin so laufen, dass es – Urheberrecht hin oder her – nur ein Startup geben wird, nämlich eins mit den Urhebern selbst. Denn oft (gerade im Bereich der Forschung) verfügen nur sie über das nötige Wissen. Aber gerade in den Fällen, in denen dies nicht gegeben ist und ein viel größeres [öffentliches] Interesse besteht, also eine Bildung eines neuen Marktes mit mehreren Teilnehmern möglich ist, halte es für essentiell, dass mehrere Startups ermöglicht werden und auf diese Weise mit öffentlichen Geldern finanzierte Werke allen zugutekommen, da so Innovation & Wettbewerb gefördert werden.

          In dem Zusammenhang bitte ich auch die Kommentare von witek und crackpille weiter unten zu beachten.

        • Zu den Rundfunkanstalten: Könntest du deine Aussage >>Auch Produktionen des öffentlichen Rundfunks sind durchaus eine (meines Wissens relevante) Einnahmequelle der Rundfunksanstalten<< vielleicht näher belegen?

          In dem Fall wäre natürlich zu prüfen, ob man die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht von der Regelung insofern ausnimmt, als dass man deren Werke nur für nicht-kommerzielle Zwecke freigibt.

  • Simon Hirscher ist dafür
    +1

    Umfassender Vorschlag, der das Thema endlich in seiner ganzen Breite erfasst. Dafür!

    Ich habe bei "jedermann" mal um den erklärenden Einschub "(Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen)" eingefügt. Ich hoffe, das ist im Sinne des Vorschlagenden?

    Nebenbei: Auch wenn natürlich bereits von "Weitergeben, Kopieren und Verändern für jedermann" die Rede ist, wäre vielleicht noch ein Hinweis auf die Creative-Commons-Lizenzen angebracht?

    • "Jedermann" war besser. Warum sollte man die Freigabe auf "Privatpersonen und gemeinnützige Einrichtungen" beschränken? Wenn jemand eine tolle Geschäftsidee hat, sollte er öffentliche Daten genauso verwenden dürfen.

      Sonst bekämer jeder Probleme, wenn er einen Flattr-Button oder Ads auf seiner Homepage verwendet.

      Auch würde eine solche Einschränkung zu weiteren Problemen führen: Eine Privatperson kopiert OpenData, bereitet diese auf und gibt sie wieder frei. Darf ein Unternehmer das jetzt verwenden? Die Privatperson müsste jetzt rechtlich so fit sein, daß sie die aufbereiteten Daten unter einer Nur-Privatpersonen-Lizenz freigibt. Sonst hingen wieder Urheberrechtsverletzungen in der Luft.

      "Bürgereigentum" sollte frei sein, ohne Beschränkungen, damit sie jeder ohne Rechtsrisiken verwenden kann.

      • Ihr habt mich überzeugt. :) Ich habe den Einschub wieder entfernt.

    • Ich bin nicht ganz sicher: Warum sollten bspw. Unternehmen davon ausgeschlossen werden? Auch diese zahlen Steuern, im Falle der Öffentlich-Rechtlichen auch GEZ-Abgaben und haben daher in meinen Augen ein gleiches Recht wie Privatpersonen an den geschaffenen Werken teilzuhaben.

      Zur Creative Commons: Beschränken wir uns auf das Ziel, nicht die Umsetzung. Creative Commons wäre eine Option, aber auch andere Lizenzen wären möglich, die vielleicht irgendwelche spezifischen Ansprüche des Staates aufgreifen, die in CC nicht enthalten sind.

      • Warum sollten bspw. Unternehmen davon ausgeschlossen werden?

        Viele Unternehmen agieren international und zahlen in Deutschland in Wirklichkeit keine oder kaum Steuern. Oder um es anders zu formulieren: Eine vollständige Freigabe von mit deutschen Steuergeldern bezahlten Forschungsergebnissen für ausländische Unternehmen halte ich zwar für überlegenswert, stehe dieser jedoch ersteinmal skeptisch gegenüber.

        Zu Creative Commons: Gemeint war eher nur ein Hinweis, wie man es umsetzen könnte, keine explizite Forderung.

        • ich denke dieser Vorschlag ist unmoeglich umsetztbar. Viele Forschung sind mit der Industrie eng verwoben und haetten nur zur Folge dass nicht mehr "oeffentlich" geforscht wird.

          Sobald kommerzielle Gelder genutzt werden muss die Forschungsarbeit generell auch schuetzbar sein.

          zum Thema oeffentlich Rechtliche: diese sind nicht staatlich deshalb sollte der Vorschlag ausgeweitet werden auf offentlich finanzierte Werke.

          • Bitte veröffentliche deinen Kommentar doch noch einmal auf der obersten Kommentarebene, da wir ihn hier sonst nicht vernünftig diskutieren können (und er auch nicht die nötige Aufmerksamkeit bekommt). Dazu darfst du nicht die "antworten"-Buttons für das Kommentieren anderer Beiträge, sondern musst das Formular ganz oben unmittelbar unter dem Vorschlag nutzen.

        • Viele Unternehmen agieren international und zahlen in Deutschland in Wirklichkeit keine oder kaum Steuern. Oder um es anders zu formulieren: Eine vollständige Freigabe von mit deutschen Steuergeldern bezahlten Forschungsergebnissen für ausländische Unternehmen halte ich zwar für überlegenswert, stehe dieser jedoch ersteinmal skeptisch gegenüber.

          Ah ich verstehe. Allerdings: Es geht hier ja nicht um Geheimnisse - die betreffenden Informationen sind auch bereits heute für jeden zugänglich. Man muss sich nur die Print-Version besorgen. Ob ausländische Unternehmen die betreffenden Erkenntnisse nach Gutdünken nutzen können oder nicht, ist eher eine Frage des Patentrechts, die allerdings - durch den begrenzten Auftrag der #eidg - hier nicht diskutiert werden kann.

          Außerdem macht Forschung nicht an Landesgrenzen halt. Die Bedeutung des Forschungsstandortes Deutschland hängt wesentlich von der Rezeption im Ausland ab und diese wiederum von der Einfachheit der Zugänglichkeit. Letztlich ist Forschung nämlich auch eine Konkurrenzfrage. Die USA bspw. sind in dieser Frage des Open Access schon viel weiter. Wenn Deutschland auch in Zukunft in Wissenschaft und Forschung von Relevanz bleiben soll, dürfen wir uns hier nicht abhängen lassen.

          Drittens lassen sich auf den so freigegebenen Informationen attraktive Geschäftsmodelle entwickeln, was die Aufarbeitung, Kontextualisierung, Sammlung und Verknüpfung von Daten angeht. Diese wirtschaftliche Perspektive würde man sich abschneiden, wenn man die Freigabe auf Privatpersonen beschränkt.

          Zu Creative Commons: Gemeint war eher nur ein Hinweis, wie man es umsetzen könnte, keine explizite Forderung. Okay, dann nehme ich das auf.

  • Mir scheint dieser Vorschlag sehr eng mit dem Vorschlag "Kein Urheberrecht für Behörden" verwandt zu sein. Deswegen schlage ich vor, sie zusammenzulegen, um die Diskussion zu bündeln.

    • Der folgende Vorschlag wurde aus "Kein Urheberrecht für Behörden" entwickelt (laut Kommentare in selbigem Thread)

  • Ich bin zwar sehr für Open Access, insbesondere im Bereich wissenschaftlicher Publikationen, aber ich habe Probleme mit dem Begriff "Bürgereigentum" und der eingängigen Behauptung "Wer die Erstellung von Inhalten bezahlt, dem gehören sie auch." Die Ausgestaltung geistiger Eigentumsrechte hat das Ziel, optimale Anreize zur Produktion, Nutzung und Ausbreitung neuer Ideen zu setzen. Leider stehen diese Teilziele im Konflikt, auch bei öffentlich geförderter Produktion. So liegt es etwa auf der Hand, dass Kooperationen zwischen öff. Einrichtungen und Industrie gefährdet sind, wenn es für die Industrie keine exklusiven Rechte, z.B. Patente gibt. Ob der Forschungsstandort dadurch attraktiver wird? Es ist auch klar, dass ein Wissenschaftler das Urheberrecht an seinen Werken behalten muss (das tut er ja auch im Fall einer Open Access Publikation). Und es ist klar, dass z.B. ein Sender, der Rechte an einer Produktion hält, im Fall des "Bürgereigentums" nicht mehr entscheiden kann, die Rechte lukrativ zu veräußern und die Erlöse für Dinge einzusetzen, die der Bürger präferiert. Und ferner: Alle Einnahmen, die öff. Institutionen durch Rechteverwertung erzielen, ersetzen einen Teil der Steuerfinanzierung. Ist es wirklich effizienter und gerechter, wenn alle Bürger in den freien "Genuss" einer mit öffentlichen Geldern produzierten Volksmusiksendung kommen? Mir wäre es lieber, es gäbe einen Volksmusik-Pay-TV-Kanal und ich zahlte weniger GEZ (klar, das ist keine Steuer, aber man kann das mal mit einer Pauschalsteuer aller Zuschauer vergleichen). Wenn eine Uni im Rahmen eines Drittmittelprojektes an einer patentierten Innovation mitarbeitet, und ich das Produkt von der beteiligten Firma teuer kaufen muss, ist das dann wirklich schlechter als eine Situation, in der die Uni die Innovation mit (meinen) höheren Steuermitteln allein entwickelt, ich dafür aber das innovative Prodkt billiger kaufen kann, da keine Patentgebühren anfallen? Was ist, wenn viele Bürger dieses Produkt gar nicht haben wollen? Würden die nicht eher für das Drittmittelprojekt plädieren? Was man allerdings deutlich verbessern kann ist zu verhindern, dass sich Private an öffentlich geförderten Inhalten per Rechteverwertung bereichern ohne selbst einen nennenswerten Mehrwert zu produzieren - damit habe ich vor allem Verlage für wissenschaftliche Publikationen vor Augen. Auch gibt es sicherlich Möglichkeiten, Monopolgewinne aus öffentlich geförderter Patententwicklung zu begrenzen. Das erfordert sehr viel mehr Detailarbeit im Design geistiger Eigentumsrechte als die pauschalen Formulierungen des (gut gemeinten) Vorschlags.

    • Interessante Argumentation!

      Aber denkst du nicht, dass es die Wirtschaft deutlich stärker ankurbeln würde, wenn bestimmte Werke und Erkenntnisse frei verfügbar wären? Die Bildung von Monopolen lässt sich nun mal am besten dadurch verhindern, indem alle dieselben Voraussetzungen bekommen. Dies würde auch das BIP und damit verbunden die Steuereinnahmen ankurbeln.

      Was ist, wenn viele Bürger dieses Produkt gar nicht haben wollen?

      Das lasse ich nicht gelten, denn dieses "Argument" kann generell gegen die breite Förderung von Kultur und Wissenschaft durch den Staat vorgebracht werden (und ist deshalb noch lange nicht gültig).

      • Aber denkst du nicht, dass es die Wirtschaft deutlich stärker ankurbeln würde, wenn bestimmte Werke und Erkenntnisse frei verfügbar wären?

        Ja, falls erst mal ein Stück neuen Wissens vorhanden ist, dann wäre der ökonomische Effekt größer, wenn niemand von der Nutzung ausgeschlossen würde. Dadurch hätte der Innovator nicht nur keine Gewinn-, sondern auch kaum noch Kostendeckungsmöglichkeit und der Anreiz überhaupt neues Wissen zu generieren, wäre stark eingeschränkt - und somit auch die wirtschaftliche Aktivität. Es ist klassischer Zielkonflikt, bei dem es keine einfache Lösung gibt. Ich sehe zur Zeit keine Möglichkeit, vor allem im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich ohne Schutzrechte auszukommen. Dennoch gibt es ja Möglichkeiten, die Ausnutzung von Monopolmcht zu begrenzen und den rein strategischen Gebrauch der Schutzrechte (Stichwort Patent-Trolle) einzuschränken.

        Was ist, wenn viele Bürger dieses Produkt gar nicht haben wollen?

        Das lasse ich nicht gelten, denn dieses "Argument" kann generell gegen die breite Förderung von Kultur und Wissenschaft durch den Staat vorgebracht werden

        Das magst Du zwar nicht gelten lassen, aber das Problem der sog. "meritorischen Güter" ist seit Jahrzehnten ein umstrittenes Gebiet in der Ökonomik. Es ist eine Grundsatzfrage ob der Staat die Präferenzen seiner Bürger besser kennt als diese selbst. Bei einer Kulturpolitik a la Margot Honecker hätte ich da z.B. große Zweifel. Mein Argument bezog sich allerdings auf universitäre Forschung in Kooperation mit (und zum Vorteil) der Industrie.

    • Das Argument, das Patente Innovation fördern hinkt. Oft blockieren Patente Innovation.

      Forscher forschen effizienter mit offenem Zugriff und verwertbaren Zugriff auf die Ergebnisse ihrer Kollegen. Glücklicherweise ist das auch noch häufig der Fall. Innovation entsteht im offenem Umfeld schneller als im Mienenfeld der Patente.

      Die Drittmittelproblematik ist hier Off-Topic - aber definitiv auch ein weiteres in anderem Umfeld diskussionswürdiges Thema.

  • maba ist dagegen
    0

    Das Kriterium, ob etwas durch Steuern oder Abgaben finanziert wurde, ist meiner Meinung nach nicht geeignet für die Lizenzfrage herangezogen zu werden.

    1. Ein solches Vorgehen würde die finanzielle Unterstützung für Unternehmen höchst unatraktiv machen. Folge: Private Unternehmen würden sich stärker lukrativen Projekten widmen. Produkte abseits des Massenmarktes würden gemieden. Heißt weniger Vielfalt im Angebot.

    2. Fairerweise müssten die Forderungen auch an Unternehmen anderer Branche gestellt werden. Z.B. müsste ein subventionierter Bauer seine Erzeugnisse kostenlos abgeben.

    3. Private Investoren, die in Projekte, die Fördermittel erhalten, investieren könnten keine Refinanzierung erwarten und würden sich zurückziehen. Die Projekte würden also sterben oder müssten voll über Förderung gestüzt werden, was wiederum die Allgemeinheit stärker belasten würde.

    4. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seine Inhalte gern kostenlos übers Internet zur Verfügung stellen. Dies ist ihm aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt worden (meiner Meinung nach zurecht). Den privaten Anbietern im Internet ist eine Konkurrenz zu den gebührenfinanzierten Inhalten der Öffentlichrechtlichen nicht zuzumuten. Da der hier zu diskutierende Vorschlag sogar noch weiter greift, sind auch hier die gleichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken anzumelden.

    • @1) In den USA ist jedes Werk der Regierung gemeinfrei. Wie ist dort die Angebotslage? @3) Nicht nachvollziehbar, geht mMn von zuvielen Prämissen aus @4) Warum wird bei öffentlich-privat eine Unterscheidung getroffen zwischen TV Angebote und Internetangebote? => sind TV Angebote auch der Konkurrenz nicht zuzumuten?

    • Fairerweise müssten die Forderungen auch an Unternehmen anderer Branche gestellt werden. Z.B. müsste ein subventionierter Bauer seine Erzeugnisse kostenlos abgeben. <<

      Erzeugnisse eines Bauern können im Gegensatz zu digitalen Werken nicht zu gegen Null tendierenden Kosten vervielfältigt werden. Der Bauer würde ruiniert, die Subvention sinnlos.

      Bei digitalen Werken sollen die Unternehmen für gute Arbeit (Bereitstellung, Aufarbeitung,...) ja ruhig bezahlt werden. Nur das Endprodukt soll dann auch für die Bürger frei sein.

      Es ist nicht in Ordnung, daß z.B. das BMJ mit Hilfe der Juris GmbH die deutschen Gesetze auf www.gesetze-im-internet.de bereitstellt, dann aber die Verwendung dieser Datenbank mit Verweis auf das Urheberrecht einschränkt. Das behindert Anwendungsentwickler mit der Datenbank zu arbeiten und Mehrwert zu schaffen.

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