Rechteausgleich bzgl. käuflich erworbener Güter
In Anbetracht der zur Zeit durch das japanische Unternehmen Sony durchgeführten und von Judikative und Exekutive unterstützten Hetzkampagne gegen "Hacker" bin ich der Ansicht, es ist zu einem Ungleichgewicht zwischen den Rechten des Urhebers und den Rechten des Nutzers gekommen. Dieses Ungleichgewicht muss wieder ausgeglichen werden.
Meiner Ansicht nach tritt ein Unternehmen mit dem Verkauf eines Produktes sämtliche Rechte an den neuen Besitzer des Produktes ab. Es kann in einem freiheitlichen Staat nicht angehen, dass ein Unternehmen seinen Kunden rechtlich und technisch diktiert, ob und wie sie sein Produkt zu verwenden haben.
Man stelle sich einfach vor, ein Unternehmen wie Miele oder Siemens könnte seinem Kunden vorschreiben, welche Art von Wäsche er mit der Waschmaschine waschen oder welche Art von Nahrungsmitteln er in dem Kühlschrank frischhalten dürfte. Das wäre absurd.
Doch verhält es sich in der Unterhaltungsindustrie genau auf diese Weise. Ein Unternehmen wie Sony schreibt seinen Kunden vor, welche Art von Software auf ihren Produkten eingesetzt werden darf und belegt jene Forschungswilligen mit massiven Sanktionen, die sich darüber hinwegsetzen. Darüber hinaus wird es von der lokalen Justiz noch in seinem Treiben unterstützt (siehe der Fall von Alexander Egorenkov alias graf_chokolo).
Dieses bevormundende Vorgehen behindert den Fortschritt und schränkt die neuen Besitzer eines Produktes in ihrer Entfaltung unverhältnismäßig ein. Salopp gesagt: es ist doch als Käufer eines Kühlschranks meine ureigene Sache, was ich mit meinem Kühlschrank anstelle, der doch nach dem Kauf in meinen Besitz übergegangen ist. Jedenfalls dem gesunden Menschenverstand nach.
Ein Kauf muss wieder ein vollständiger Kauf werden, der alles beinhaltet, was zu dem gekauften Produkt gehört. Auch die möglicherweise darauf installierte Software. Rechtevorbehalten des ursprünglichen Besitzers zur Einschränkung des neuen muss ein Riegel vorgeschoben werden.
cschoen ist dafür
Dieser Vorschlag (besonders an diesem Beispiel) ist mir sehr sympathisch. Ich sehe aber Probleme.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, darf ich es nicht beliebig modifiziert in den Straßenverkehr einbringen. Auch darf ich es nicht einfach in meinem Garten verrotten lassen. Beides aus gutem Grund. Der Umgang mit von mir erworbenen Gütern ist nicht völlig frei, sondern immer durch weitere (Sicherheits-, Umwelt-,...) Bestimmung beschränkt.
Auch kann es sein, daß ich mich beim Kauf vertraglich verpflichte, das Geräte in einer bestimmten Weise zu nutzen. (etwa Handyverträge mit Anbieterbindung)
Allein diese zwei Beschränkungen geben Hardwareherstellern immer die Möglichkeit, die Nutzung einzuschränken. Das Problem zerfällt in zwei Fälle:
a) Es muß das prinzipielle Recht geben, eigenverantwortlich ein gegebenes Hardwaredesign zu ändern oder anders zu nutzen. (Das heißt, die folgenden Rechtsverletzungen lägen dann in Sicherheitsbestimmungen/Nutzungsverträgen). Kurz: Spielen und forschen ist frei, aber ich muß die Ergebnisse verantworten.
b) Es soll auch eine Varietät legaler Modifikationen geben. (So erlaubt der TÜV, ein Auto mit Reifen aller zugelassener Hersteller zu bestücken. So gibt es EU-Bestrebungen für einheitliche Ladegeräte bei Handys,...) Hier muß man mit Zulassungen und offenen Normen künstliche Machtstellungen verhindern.
Dieses Anliegen ist sehr wichtig und das Beispiel sehr gut, aber es braucht noch mehr Präzisierung.