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    bkt · angelegt
     

    Es geht Sony und anderen wie z.B. aiuch Microsoft doch hierbei weniger um den Schutz seiner urheberrechtlich geschützten Software, als eher um den Schutz seines Marktsegmentes. Der Kunde greift durch die "mißbräuchliche" Nutzung in den Markt ein, da ein Produkt durch kundenseitige Modifikation auf eInmal eine Konkurrenz zu anderen etablierten Produkten produkten darstellt, die so vom Hersteller nicht beabsichtigt war. Bsp. Modifikationen von Spielekonsolen und damit Herstellung einer Eignung für nicht vom hersteller vorgesehene Zwecke. Spielekonsolen.

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    bkt · angelegt
     

    Es geht Sony und anderen wie z.B. aiuch Microsoft doch hierbei weniger um den Schutz seiner urheberrechtlich geschützten Software, als eher um den Schutz seines Marktsegmentes. Der Kunde greift durch die "mißbräuchliche" Nutzung in den Markt ein, da ein Produkt durch kundenseitige Modifikation auf eInmal eine Konkurrenz zu anderen etablierten produkten darstellt, die so vom Hersteller nicht beabsichtigt war. Bsp. Modifikationen von Spielekonsolen.