1-8 von 8
Sortieren:
    8
    Volker Wittmann · angelegt
     

    Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt?

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    Siehe § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag Link: http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

    7
    Volker Wittmann · angelegt
     

    Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt?

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    __

    § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    6
    Volker Wittmann · angelegt
     

    Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt?

    __ § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. __

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    5
    Volker Wittmann · angelegt
     

    Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt? __ [zitat] § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. __ [/zitat]

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    4
    Volker Wittmann · angelegt
     

    Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt?

    [zitat] § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. [/zitat]

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    3
    Volker Wittmann · angelegt
     

    Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt?

    ======================================================================

    § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    2
    Volker Wittmann · angelegt
     

    Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt?

    ====================================================================== § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) *(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

    abzunehmen.*

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    1
    Volker Wittmann · angelegt
     

    Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt?

    § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    *(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.*

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.