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Rechteausgleich bzgl. käuflich erworbener Güter


In Anbetracht der zur Zeit durch das japanische Unternehmen Sony durchgeführten und von Judikative und Exekutive unterstützten Hetzkampagne gegen "Hacker" bin ich der Ansicht, es ist zu einem Ungleichgewicht zwischen den Rechten des Urhebers und den Rechten des Nutzers gekommen. Dieses Ungleichgewicht muss wieder ausgeglichen werden.

Meiner Ansicht nach tritt ein Unternehmen mit dem Verkauf eines Produktes sämtliche Rechte an den neuen Besitzer des Produktes ab. Es kann in einem freiheitlichen Staat nicht angehen, dass ein Unternehmen seinen Kunden rechtlich und technisch diktiert, ob und wie sie sein Produkt zu verwenden haben.

Man stelle sich einfach vor, ein Unternehmen wie Miele oder Siemens könnte seinem Kunden vorschreiben, welche Art von Wäsche er mit der Waschmaschine waschen oder welche Art von Nahrungsmitteln er in dem Kühlschrank frischhalten dürfte. Das wäre absurd.

Doch verhält es sich in der Unterhaltungsindustrie genau auf diese Weise. Ein Unternehmen wie Sony schreibt seinen Kunden vor, welche Art von Software auf ihren Produkten eingesetzt werden darf und belegt jene Forschungswilligen mit massiven Sanktionen, die sich darüber hinwegsetzen. Darüber hinaus wird es von der lokalen Justiz noch in seinem Treiben unterstützt (siehe der Fall von Alexander Egorenkov alias graf_chokolo).

Dieses bevormundende Vorgehen behindert den Fortschritt und schränkt die neuen Besitzer eines Produktes in ihrer Entfaltung unverhältnismäßig ein. Salopp gesagt: es ist doch als Käufer eines Kühlschranks meine ureigene Sache, was ich mit meinem Kühlschrank anstelle, der doch nach dem Kauf in meinen Besitz übergegangen ist. Jedenfalls dem gesunden Menschenverstand nach.

Ein Kauf muss wieder ein vollständiger Kauf werden, der alles beinhaltet, was zu dem gekauften Produkt gehört. Auch die möglicherweise darauf installierte Software. Rechtevorbehalten des ursprünglichen Besitzers zur Einschränkung des neuen muss ein Riegel vorgeschoben werden.


Diskussionen

  • cschoen ist dafür
    +5

    Dieser Vorschlag (besonders an diesem Beispiel) ist mir sehr sympathisch. Ich sehe aber Probleme.

    Wenn ich mir ein Auto kaufe, darf ich es nicht beliebig modifiziert in den Straßenverkehr einbringen. Auch darf ich es nicht einfach in meinem Garten verrotten lassen. Beides aus gutem Grund. Der Umgang mit von mir erworbenen Gütern ist nicht völlig frei, sondern immer durch weitere (Sicherheits-, Umwelt-,...) Bestimmung beschränkt.

    Auch kann es sein, daß ich mich beim Kauf vertraglich verpflichte, das Geräte in einer bestimmten Weise zu nutzen. (etwa Handyverträge mit Anbieterbindung)

    Allein diese zwei Beschränkungen geben Hardwareherstellern immer die Möglichkeit, die Nutzung einzuschränken. Das Problem zerfällt in zwei Fälle:

    a) Es muß das prinzipielle Recht geben, eigenverantwortlich ein gegebenes Hardwaredesign zu ändern oder anders zu nutzen. (Das heißt, die folgenden Rechtsverletzungen lägen dann in Sicherheitsbestimmungen/Nutzungsverträgen). Kurz: Spielen und forschen ist frei, aber ich muß die Ergebnisse verantworten.

    b) Es soll auch eine Varietät legaler Modifikationen geben. (So erlaubt der TÜV, ein Auto mit Reifen aller zugelassener Hersteller zu bestücken. So gibt es EU-Bestrebungen für einheitliche Ladegeräte bei Handys,...) Hier muß man mit Zulassungen und offenen Normen künstliche Machtstellungen verhindern.

    Dieses Anliegen ist sehr wichtig und das Beispiel sehr gut, aber es braucht noch mehr Präzisierung.

    • Leider ist der Vergleich mit dem KFZ so nicht haltbar. Das KFZ ist in seiner vorgesehen Verwendung bereits per se eine Gefahr für Leib und Leben anderer und muss daher derartig reguliert werden. Auf der anderen Seite kann auch in Deutschland ein KFZ auf einem Privatgrundstück auf jede erdenkliche Weise modifiziert und genutzt werden (vom evtl. notwendigen Ölabscheider einmal abgesehen, über dessen Abwesenheit sich bei Privatschraubern allerdings noch niemand derart brüskiert hat), solange der Schrauber damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

      Das mag in gewisser Weise auch auf die Praktiken des genannten japanischen Unternehmens zutreffen (der Benutzer eines modifizierten Produktes darf mit dem Produkt nicht mehr an der Gemeinschaft teilnehmen). Doch hat bisher noch kein KFZ Hersteller seine schraubenden Kunden auf Leib und Leben verklagt, ihnen Hausdurchsuchungen aufgebürdet und ihnen ihre Autos beschlagnahmen lassen. Ich hoffe, denke aber schon, dass das auch in Zukunft so bleiben wird.

      Sicherheitsmaßnahmen, die Leib und Leben anderer und die Umwelt vor missbräuchlicher Verwendung eines Produktes schützen, sind vollkommen legitim. Sicherheitsmaßnahmen, die nur der Steigerung des Profites des Herstellers genügen sollen, hingegen meines Erachtens nicht.

      • Das sehe ich auch so. Ich versuche mal, es noch genauer zu fassen: Die Vorgaben hinsichtlich Sicherheit [im Straßenverkehr], Umwelt etc. sind von den dem gekauften Gut inhärenten Eigenschaften separat, über die ich als Besitzer frei verfügen kann. D.h. als Besitzer eines Objekts übe ich zunächst einmal die (bedingungslose) Sachherrschaft über dieses aus. Gesetzliche Vorgaben können nur an dem Punkt angreifen, an dem ich mit meinem Objekt ein bestimmtes (räumliches, rechtliches oder wie auch immer geartetes) "Territorium" betrete.

    • Wenn ich mir ein Auto kaufe und die fachliche Qualifikation besitze, dann darf ich es beliebig modifizieren. Ich muß es nur anschliessend, und zwar ohne den ursprünglichen Hersteller davon informieren zu müssen, einer individuellen Betriebserlaubnisprüfung unterziehen. Besteh ich diese, dann darf ich diese Modifikation problemlos "in Verkehr bringen".

      Bsp. Wartburg "Melkus" o.a. (Mit dem Melkus RS 1000 baute Melkus einen straßentauglichen Mittelmotorrennwagen auf Basis des Wartburg 353.)

  • Simon Hirscher ist dafür
    +2

    Dafür, aber gehört dieser Vorschlag nicht eher in die Verbraucherschutz-Projektgruppe? (Wie begründet Sony denn das konkrete Verbot, Linux oder eine andere Firmware auf der PS3 zu installieren?)

    • Eventuell. Allerdings ist die Gruppe noch geschlossen und Sony begründet sein Vorgehen mit dem Schutz der Urheberrechte, bzw. Sorge darum, dass dieser ausgehebelt werden könnte. Was er zugegebenermaßen bereits wurde.

      Angesichts zwiegespaltener Meinungen und Studien bezüglich des durch Raubkopien angerichteten Schadens oder auch nicht ist der Schaden am Fortschritt, verursacht durch derartige juristische und technische Schutzmaßnahmen nicht außeracht zu lassen. Die Frage ist, was wichtiger ist. Der Profit eines einzelnen Unternehmens oder der technologische Fortschritt der Menschheit.

      Ich darf da zur Untermauerung der Behauptung, das Urheberrecht schränke den Fortschritt ein, vielleicht auf einen Artikel von Fefe vom 7. August 2010 verweisen, inklusive Link: http://blog.fefe.de/?ts=b2a3ace8

      • Es geht Sony und anderen wie z.B. aiuch Microsoft doch hierbei weniger um den Schutz seiner urheberrechtlich geschützten Software, als eher um den Schutz seines Marktsegmentes. Der Kunde greift durch die "mißbräuchliche" Nutzung in den Markt ein, da ein Produkt durch kundenseitige Modifikation auf eInmal eine Konkurrenz zu anderen etablierten Produkten darstellt, die so vom Hersteller nicht beabsichtigt war. Bsp. Modifikationen von Spielekonsolen und damit Herstellung einer Eignung für nicht vom hersteller vorgesehene Zwecke.

  • dafür

  • Wenn wir von einem Kauf sprechen, ist das in Deutschland nicht eigentlich klar geregelt?

    Gut, die Hersteller haben ja entsprechende Rechtsabteilungen, die sowas abklopfen, aber auch die sind nicht perfekt.

    Siehe § 433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

  • APraetorius ist dafür
    +1

    Normalerweise kann man argumentieren, dass es auf einem "freien Markt" jedem Anbieter selber überlassen sein soll zu welchen meinetwegen "aberwitzigen" Konditionen er seine Güter anbietet, allerdings sollte zumindest eine Regelung gegeben sein die den Käufer sehr konkret darauf hinweist was er für Rechte im Zusammenhang mit dem Gut erwirbt . Denn nicht selten kann man von ungewöhnlichen Einschränkungen auch überrascht werden, wenn man sich nicht mehr darauf verlassen kann, das ein Kauf "vollständig" ist und er "alles" beinhaltet.

    Nun ist es aber so, dass auf vielen Märten Oligopol- oder sogar Monopolstrukturen gewachsen sind und in dem Sinne kein "vollständiger Konkurrenzmarkt" vorliegt, bei denen die Anbieter durch das lenken ihres Konsums beeinflussen könnten welche Kaufart sie bevorzugen. Die wenigen Anbieter verfahren nämlich alle sehr ähnlich und auf solchen Märkten ist der oben genannte Vorschlag meiner Meinung nach sehr sinnvoll. Zumindest muss es immer die Option zu einem "vollständigen Kauf" der "Alles beinhaltet" geben, auch wenn es dem Anbieter darüber hinaus freisteht auch eingeschränkte Varianten anzubieten.

    • ad "vollständiger Kauf": Wenn der Anbieter daran nicht interessiert ist, kann er die Konditionen (Preis) de facto verhindernd gestalten. Was will man da machen?

      • Wie will der Anbieter über den Preis die Konditionen bestimmen, zu denen ein Kauf erfolgt, wenn diese gesetzlich festgelegt sind? Wenn ein Gesetz festlegt, dass der Gegenstand des Kaufes mit dem Kauf grundsätzlich vollständig in den Besitz des Käufers übergeht, mit allen Nutzungsrechten, kann der Anbieter noch so sehr an der Preisschraube drehen. Es würde ihm nichts nutzen.

        Wenn der Anbieter dann immer noch wollte, dass mit dem Kauf nur das Nutzungsrecht erworben wird, dann müsste er das Angebot explizit als Dauerleihgabe zu einem Pauschalpreis deklarieren.

        • Scheitert die Beschreibung als "Dauerleihgabe" nicht an dem Widerspruch, dass mir vom Käufer / "Leihenden" (nicht vom Gesetzgeber!) zwar bestimmte Einsatzmöglichkeiten untersagt sind, ich gleichzeitig jedoch die Kaufsache wegwerfen bzw. zerstören darf?

        • In der Anmerkung von cschoen ist der Preis die Kondition, unter welcher der Hersteller das vollständige Produkt verfügbar macht.

          Bei der Playstation würde das bedeuten, daß Sony den Preis für die modifizierbare Version einfach auf 4999,50€ festlegt. Somit hätte jeder das Recht sich das Gerät in der Version zuzulegen, jedoch nur die wenigsten die Mittel und damit tatsächlich die Möglichkeit dies zu tun.

          • Auch das würde nicht funktionieren, wenn der Gesetzgeber die Konditionen bezüglich Modifizierbarkeit vorgibt, zu denen ein Produkt verkauft werden darf. Denn dann gäbe es nur die modifizierbare Version für 4999,50€ und niemand würde sie sich kaufen.

            • Dann wäre der Anbieter aber auch über kurz oder lang aus dem Markt, wenn er stur auf seiner Position beharren würde.

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