bkt
-
bkt bearbeitete Argumente zu 1.04 (Wert von Kreativität)
Manchmal ist die Kreativität, ein an sich nutzloses Ding profitabel an den Mann oder die Frau zu bringen höher, als die Kreativität dieses DIng zu erschaffen.
Dann ist eigentlich…
Zeige ganzen Kommentar -
bkt diskutierte 1.04 (Wert von Kreativität)
Manchmal ist die Kreativität, ein an sich nutzloses Ding profitabel an den Mann oder die Frau zu bringen höher, als die Kreativität dieses DIng zu erschaffen.
Dann ist eigentlich…
Zeige ganzen Kommentar -
bkt diskutierte 3.09 (Wettbewerb Verwertung)
Es sollte nur eine Verwertungsgesellschaft für alle Verwertungsformen von urheberrechtlichem material geben. Diese "Gesellschaft" sollte öffentlich-rechtlicher und nicht privat-rechtlicher Natur sein. Dies dient der Übersichtlichkeit der Verbraucher/Nutzer von urheberrechtlichem Material welcher…
Zeige ganzen Kommentar -
bkt diskutierte Kein Urheberrecht für Behörden
Das hat aber mit einem anderen Rechtsbereich zu tun. Berechtigte Nutzer sollten diese Daten dann trotzdem kostenfrei nutzen dürfen.
Zeige ganzen Kommentar -
bkt diskutierte Kein Urheberrecht für Behörden
Der Schutz des Blau kostet auch Steuergelder, denn Muster und Patent und Markenschutz ist nicht umsonst zu haben, und ist ein "schöner" Beitrag für das Verschwenden der Selben. Wahrscheinlich sogar…
Zeige ganzen Kommentar -
bkt bearbeitete Argumente zu Verbot der Softwareaktivierung
Wenn eine AGB-Klausel nicht vor dem Kauf bekannt ist, gilt sie nach deutschem Recht als Überraschungsklausel und ist unwirksam (zumindest urteilen so die Gerichte).
Durch die Online-Aktivierung wird das…
Zeige ganzen Kommentar -
bkt diskutierte Verbot der Softwareaktivierung
Wenn es sich um ein exotisches Produkt handelt, welches keinerlei Marktdurchdringung und damit annähernde (semi)Monopolstellung in sicht trägt, mag es angehen.
Wenn der Kunde aber keine Alternative hat, da…
Zeige ganzen Kommentar -
bkt bearbeitete Argumente zu Verbot der Softwareaktivierung
Wenn eine AGB-Klausel nicht vor dem Kauf bekannt ist, gilt sie nach deutschem Recht als Überraschungsklausel und ist unwirksam (zumindest urteilen so die Gerichte).
Durch die Online-Aktivierung wird das…
Zeige ganzen Kommentar -
bkt diskutierte Verbot der Softwareaktivierung
Wenn eine AGB-Klausel nicht vor dem Kauf bekannt ist, gilt sie nach deutschem Recht als Überraschungsklausel und ist unwirksam (zumindest urteilen so die Gerichte).
Durch die Online-Aktivierung wird das…
Zeige ganzen Kommentar -
bkt bearbeitete Argumente zu Rechteausgleich bzgl. käuflich erworbener Güter
Wenn ich mir ein Auto kaufe und die fachliche Qualifikation besitze, dann darf ich es beliebig modifizieren. Ich muß es nur anschliessend, und zwar ohne den ursprünglichen Hersteller davon informieren…
Zeige ganzen Kommentar