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Verbot der Softwareaktivierung


Es sollte von Gesetz wegen untersagt werden Software an Verbraucher zu verkaufen, die nur funktioniert, wenn sie über das Internet "aktiviert" wird. Dies stellt vielleicht eine wirksame Maßnahme gegen die Mehrfachnutzung einer nur einfach erworbenen Lizenz dar, aber gleichzeitig eine schwere und völlig unangemessene Benachteiligung des Käufers bzw. Verbrauchers. Es allein liegt und völlig unkontrollierbar in der Hand des Softwareverkäufers bzw. Herstellers, diese Aktivierung durchzuführen oder auch nicht bzw. die Aktivierungen willkürlich auszusetzen oder nach einem bestimmten Zeitraum zu beenden. Ebenso kann durch Firmenverkauf, Insolvenz oder sonstige Geschehnisse der Hersteller auch unabsichtlich die Fähigkeit zur Aktivierungsdurchführung verlieren und für alle Käufer ist das Produkt wertlos, sobald aus irgendeinem Grund ein Aktivierung fällig wird. Da viele Hersteller dieselbe Software an große Firmen oder Großabnehmer auch ohne Aktivierungszwang ausliefern stellt dies eine zudem Diskriminierung des privaten Endverbrauchers dar.


Diskussionen

  • Witek ist dagegen
    +6

    Wenn jemand Software mit Aktivierung verkaufen möchte und jemand anders eine solche Software kaufen möchte, warum soll ihnen diese Freiheit genommen werden?

    Deutliche Kennzeichnungspflicht, Warnhinweise, Aufklärung oder eine Schadensersatzpflicht bei Fehlschlägen der Aktivierung wären vielleicht wünschenswert, ein Verbot nicht.

    • Wenn es sich um ein exotisches Produkt handelt, welches keinerlei Marktdurchdringung und damit annähernde (semi)Monopolstellung in sicht trägt, mag es angehen.

      Wenn der Kunde aber keine Alternative hat, da durch die hohe Marktdurchdringung dieses Produkt den Status eines Quasi-Standards hat (Microsoft-Produkte) darf eine solche Konsumenten-Knebelung nicht zulässig sein.

      Ebenso besteht die nicht geringe (schon beschriebene) Gefahr des Verschwinden des Anbieters vom Markt, welche gleichzeitig alle seine Produkte nutzlos werden läßt, falls eine erneute Aktivierung nötig wird, aber nicht mehr durchführbar ist.

    • Richtig, ich habe zuerst, als Microsoft damit anfing, auch gedacht, wer´s kaufen möchte soll´s tun. ich nicht, aber letztlich nutzen hier die Softwarehersteller ihre Marktmacht zum Nachteil des Verbrauchers aus, der diesem Vorgehen mehr oder weniger hilflos ausgeliefert ist. Es steht praktisch frei in ihrem belieben, die Software zu aktivieren, der Käufer ist grob benachteiligt, da er überhaupt nicht wissen oder ernsthaft beeinflussen kann, wie lange und wie oft eine Aktivierung möglich ist.

      • Deshalb muß das beim Kauf deutlich erkennbar sein. Z.B. könnte man den "Kaufen" Button unterbinden und statt dessen als "Mieten" kennzeichnen. Oder es muß (ähnlich wie bei Tabak) ein deutlicher Hinweis, daß man hier kein Eigentum und kaum Rechte erwirbt.

  • Mehr als nur Softwareaktivierung? DRM-Systeme im Alltag gewünscht? Welche Rechte hat man?

    Bevor ich mit meinem eigentlichen Beitrag loslege muss ich ein bisschen Kritik an ihrer Themenerstellung üben. Hätten sie sich an den Vorschlägen zur Themenerstellung (Adhocracy: Vorschlagserstellung) gehalten, würden meine folgenden Ausführungen nicht an der eigentlichen Fragestellung vorbei laufen. Ich empfinde dies jedoch als ein zusammen gehörendes Thema, welches gemeinsam behandelt werden sollte. Insofern würde ich sie bitten, das Thema, falls technisch möglich, entsprechend zu erweitern und die Fragestellung eher auf Onlineaktivierung und dessen nutzen und gefahren zu lenken.

    Ich verstehe das Problem was sie hier ansprechen durchaus. Mit ihren Punkten bezüglich was passiert, wenn der Inhaltshersteller Pleite geht liegen sie absolut richtig. Dies ist ein Faktor den man unbedingt regeln muss. Schließlich hat man ein Produkt erworben und ist anschließend außerstande es zu verwenden. Richtig kriminell wird es, wenn man nicht nur seine Software einmalig bezahlen und aktivieren muss, sondern, wie neuerdings bei EA Games, erneut Geld an den Hersteller bezahlen zu müssen, um ein gebraucht erworbenes Spiel online spielen zu können.

    Mir scheint es als würde eine Lobby, welche bereits versessen für DRM für Audio- und Videoinhalte gekämpft hat, nun versuchen diese Möglichkeit auch auf Software auszudehnen. Onlineaktivierung von Software, nochmaliges bezahlen beim Weiterverkauf dieser bzw. eine sehr eigensinnige Geschäftspolitik welche den Weiterverkauf der erworbenen Software unmöglich macht (Stichwort: Steam) oder untersagt. Ich nenne hier Steam als vermutlich größtes Onlinebezahlsystem für Computerspiele in Deutschland. Der EA Store ist noch ein zacken schlimmer. Dort verliert man die Rechte das erworbene Produkt herunterzuladen innerhalb weniger Wochen. Wenn man noch mal extra Geld bezahlt, darf man es, zumindest war es vor ungefähr einem Jahr so, das Spiel ganze sechs Monate herunterladen werden können. Da man nie einen Originaldatenträger vom Hersteller erhalten hat, säße man so auf einem erworbenen Produkt, welches man nicht mehr verwenden kann, sollte man die Software nicht auf einen Datenträger übertragen (wie z.B. DVD) hat.

    Ähnliche Problematiken findet man im gesamten Entertainment-Bereich. So können z.B. bia Internet oder Datensegmenten auf BluRay-Discs können die Hersteller kompromittierte BluRay-Player unfähig machen, BluRays abzuspielen. Hier stellt sich nicht einmal die Frage, ob man das Gerät vlt sogar kostenlos gegen ein anders umtauschen könnte (es entzieht sich meinen Kenntnissen ob dem so ist. Kann dazu jemand mehr sagen?), sondern die Tatsache das das Gerät von dritten untauglich gemacht wurde (durch Löschung des Keys zum entschlüsseln der Videoinhalte). Als weiteres Beispiel möchte ich CI+ nennen, welches vermutlich deshalb von den Privatsendern für Digitalfernsehen gegenüber CI bevorzugt wird, da man damit z.B. die Aufnahmemöglichkeit des Empfangsgerätes nach Belieben deaktivieren kann.

    Es stellt sich mir jedoch die Frage, ob man dies alles überhaupt gesetzlich regeln kann und/oder ob die eigentliche Verantwortung dem Konsumenten obliegt, mit der Verweigerung des Kaufs der entsprechenden Produkte die Hersteller für ihre Politik abzustrafen.

    Wenn man das Thema mit größeren Blickwinkel betrachtet ist dies vlt weniger ein Thema nur über Onlineaktivierung oder DRM, sondern eine Frage welche Rechte man dem Konsumenten einräumt bzw. einräumen möchte. Das Recht auf ungehinderten Weiterverkauf? Das Recht auf eine Privatkopie? Das Recht Audio- und Videoaufzeichnungen anzufertigen – schließlich ist dies ja schon seit Jahrzenten möglich. Das Recht erworbene Software garantiert auch noch in 5 Jahren nutzen zu können? …? Da ich kein Jurist bin, entzieht es sich meiner Kenntnis, worauf man gegenwärtig schon Rechte hat und worauf nicht.

  • digulla ist dafür
    +3

    Wenn der Gesetzgeber sich nicht zu einem Verbot durchringen kann, dann sollte er zumindest die Dauer beschränken sowie den Weiterverkauf regeln, in etwa so:

    1. Die Aktivierung muss (z.B. durch einen Patch oder andere, geeignete Massnahmen) nach 3 Jahren aufgehoben werden.
    2. Endkungen müssen ein aktiviertes Produkt wie jedes andere gebrauchte Produkt ohne Einschränkungen weiterverkaufen können.
    3. Bei Pleite des Herstellers haben alle Kunden das Recht die Aktivierung durch geeignete Massnahmen aufzuheben. Alternativ: Bei Herstellung muss der Produzent einen Patch bauen, den alle Kunden nach einer Plate bei einer staatlichen Stelle beziehen können.
  • nt-av ist dafür
    +2

    Sie haben sicher recht, es gibt ähnliche Probleme in vielen Bereichen und man könnte das Thema fast beliebig erweitern. Dass Hersteller oder ganz allgemein Dritte die Möglichkeit haben wie z.B. bei BlueRay-Spielern oder per CI+ die rechtmäßig erworbenen Geräte des Verbrauchers nachträglich zu manipulieren und die Nutzung einzuschränken, egal mit welcher Begründung, ist ein Unding und widerspricht jedem normalen Rechtsempfinden. Ich fürchte nur, dass Themen, die zu weit gefasst sind, zwar zu vielen Beiträgen, aber keinen konkreten Ergebnissen führen. So umfangreiche Themenkomplexe sollte wohl besser Stück für Stück angegangen werden, und auch das ist sicher schwierig genug. Ich denke das Thema nachträgliche Manipulaltion von Geräten des Verbrauchers ist einen eigenen Vorschlag wert. Das gilt auch für Softwarerechte, deren tatsächlichen Umfang der Verbraucher gar nicht überschauen kann und die ein Produkt schneller als gedacht wertlos machen oder ungeahnte Mehrkosten verursachen wie es bei dem genannten Spielehersteller der Falls ist - ein Thema für sich, oder?

  • Softwareaktivierungen an sich sollte man erst einmal nicht verbieten

    Da derzeit das Internet die Begehung von Urheberrechtsverletzungen kaum verfolgt werden kann, sind Aktivierungen unabdingbar für Softwarehersteller, auch wenn sie mit gewissen Aufwand geknackt werden könnten.

    Eine Einschränkung von erlaubten Formen der Softwareaktivierung dagegen ist sehr sinnvoll. (siehe auch digullas Einschränkungen)

  • SV_Rider ist dafür
    +1

    dafür

  • Irgendwie vergleichen sich diese internetbenötigenden Videospiele ganz leicht mit einem persönlichen ÖPNV-Fahrkartenabo. Nicht übertragbar und während der Nutzung bist du an die Ordnung gebunden. (Obwohl beim lokalen ÖPNV weniger mit Pleite zu rechnen ist).

    Bei Software ist es ja allgemein so: Man erhält ja nur das Recht diese unter den Regeln (Lizenzbedingungen) des Herstellers zu verwenden. Mehr nicht. Generell ist nicht angegeben, für welchen Zeitraum (außer bei Shareware oder ähnlichen Konzepten) - ich denke da genau ist der springende Punkt. Auch wenn man wohl nur vielleicht 7 Stunden an dem Spiel gesessen haben möge, die Dienstleistung wurde offensichtlich erfüllt.

    In Läden werden Spiele welche eine Internetverbindung zur Aktivierung benötigen, bereits seitens der Hersteller bereits ausgezeichnet. Mehr oder minder gut muss man dazu sagen. Einige lassen es gut auf dem Frontcover erkennen, während andere dazu übergegangen sind, den Hinweis irgendwo hinten in kleiner Schrift zwischen Urheberrechtsangaben und Systemvoraussetzungen zu quetschen.

    Was mich nur stört eigentlich ist nur eines: Der Zeitpunkt wann die Lizenzvereinbarung tatsächlich zum lesen und akzeptieren/ablehnen auftritt. Nämlich erst bei der Installation der Software. Das ist sehr schlecht! Wenn man diese nämlich im Laden kauft und die Verpackung öffnet, ist sie grundsätzlich bei fast allen Händlern schon vom Umtausch ausgeschlossen! . . . da stellt sich halt wieder mein 2. Absatz im Vordergrund: Gilt die Erfüllung der Dienstleistung schon beim Aktivieren des Installerprogramms? Oder gar beim Einlegen des Mediums?

    Ich weiß nicht recht.

    • Wenn eine AGB-Klausel nicht vor dem Kauf bekannt ist, gilt sie nach deutschem Recht als Überraschungsklausel und ist unwirksam (zumindest urteilen so die Gerichte).

      Durch die Online-Aktivierung wird das Gleichgewicht zwischen Käufer und Verkäufer(Hersteller) sehr stark zu Ungunsten des Käufers verschlechtert. Es dient einzig der Gewinnmaximierung, um aus dem angebotenen Produkt mehr Profit herauszuziehen (Mehrfachgebühr bei erneuter Aktivierung etc.)

      Ausserdem greift es unzulässig in die Handlungsfreiheit des Konsumenten und seine Nutzungs/Verwertungsrechte ein. Einem Softwareunternehmen steht keine erneute Einnahme bei Wechsel des Eigentümers zu, da es keine zusätzliche Leistung erbracht hat. Die "Pseudo-Leistung" der erneuten Freischaltung zählt dabei nicht, da sie ja durch das Unternehmen selbst provoziert wurde und nicht der regulären Nutzung des Produktes an sich innewohnt.

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