1-2 von 2
Sortieren:
    2
    AZukunft · angelegt
     

    Mehr als nur Softwareaktivierung? DRM-Systeme im Alltag gewünscht? Welche Rechte hat man?

    Bevor ich mit meinem eigentlichen Beitrag loslege muss ich ein bisschen Kritik an ihrer Themenerstellung üben. Hätten sie sich an den Vorschlägen zur Themenerstellung (Adhocracy: Vorschlagserstellung) gehalten, würden meine folgenden Ausführungen nicht an der eigentlichen Fragestellung vorbei laufen. Ich empfinde dies jedoch als ein zusammen gehörendes Thema, welches gemeinsam behandelt werden sollte. Insofern würde ich sie bitten, das Thema, falls technisch möglich, entsprechend zu erweitern und die Fragestellung eher auf Onlineaktivierung und dessen nutzen und gefahren zu lenken.

    Ich verstehe das Problem was sie hier ansprechen durchaus. Mit ihren Punkten bezüglich was passiert, wenn der Inhaltshersteller Pleite geht liegen sie absolut richtig. Dies ist ein Faktor den man unbedingt regeln muss. Schließlich hat man ein Produkt erworben und ist anschließend außerstande es zu verwenden. Richtig kriminell wird es, wenn man nicht nur seine Software einmalig bezahlen und aktivieren muss, sondern, wie neuerdings bei EA Games, erneut Geld an den Hersteller bezahlen zu müssen, um ein gebraucht erworbenes Spiel online spielen zu können.

    Mir scheint es als würde eine Lobby, welche bereits versessen für DRM für Audio- und Videoinhalte gekämpft hat, nun versuchen diese Möglichkeit auch auf Software auszudehnen. Onlineaktivierung von Software, nochmaliges bezahlen beim Weiterverkauf dieser bzw. eine sehr eigensinnige Geschäftspolitik welche den Weiterverkauf der erworbenen Software unmöglich macht (Stichwort: Steam) oder untersagt. Ich nenne hier Steam als vermutlich größtes Onlinebezahlsystem für Computerspiele in Deutschland. Der EA Store ist noch ein zacken schlimmer. Dort verliert man die Rechte das erworbene Produkt herunterzuladen innerhalb weniger Wochen. Wenn man noch mal extra Geld bezahlt, darf man es, zumindest war es vor ungefähr einem Jahr so, das Spiel ganze sechs Monate herunterladen werden können. Da man nie einen Originaldatenträger vom Hersteller erhalten hat, säße man so auf einem erworbenen Produkt, welches man nicht mehr verwenden kann, sollte man die Software nicht auf einen Datenträger übertragen (wie z.B. DVD) hat.

    Ähnliche Problematiken findet man im gesamten Entertainment-Bereich. So können z.B. bia Internet oder Datensegmenten auf BluRay-Discs können die Hersteller kompromittierte BluRay-Player unfähig machen, BluRays abzuspielen. Hier stellt sich nicht einmal die Frage, ob man das Gerät vlt sogar kostenlos gegen ein anders umtauschen könnte (es entzieht sich meinen Kenntnissen ob dem so ist. Kann dazu jemand mehr sagen?), sondern die Tatsache das das Gerät von dritten untauglich gemacht wurde (durch Löschung des Keys zum entschlüsseln der Videoinhalte). Als weiteres Beispiel möchte ich CI+ nennen, welches vermutlich deshalb von den Privatsendern für Digitalfernsehen gegenüber CI bevorzugt wird, da man damit z.B. die Aufnahmemöglichkeit des Empfangsgerätes nach Belieben deaktivieren kann.

    Es stellt sich mir jedoch die Frage, ob man dies alles überhaupt gesetzlich regeln kann und/oder ob die eigentliche Verantwortung dem Konsumenten obliegt, mit der Verweigerung des Kaufs der entsprechenden Produkte die Hersteller für ihre Politik abzustrafen.

    Wenn man das Thema mit größeren Blickwinkel betrachtet ist dies vlt weniger ein Thema nur über Onlineaktivierung oder DRM, sondern eine Frage welche Rechte man dem Konsumenten einräumt bzw. einräumen möchte. Das Recht auf ungehinderten Weiterverkauf? Das Recht auf eine Privatkopie? Das Recht Audio- und Videoaufzeichnungen anzufertigen – schließlich ist dies ja schon seit Jahrzenten möglich. Das Recht erworbene Software garantiert auch noch in 5 Jahren nutzen zu können? …? Da ich kein Jurist bin, entzieht es sich meiner Kenntnis, worauf man gegenwärtig schon Rechte hat und worauf nicht.

    1
    AZukunft · angelegt
     

    Mehr als nur Softwareaktivierung? DRM-Systeme im Alltag gewünscht? Welche Rechte hat man?

    Bevor ich mit meinem eigentlichen Beitrag loslege muss ich ein bisschen Kritik an ihrer Themenerstellung üben. Hätten sie sich an den Vorschlägen zur Themenerstellung (Adhocracy: Vorschlagserstellung) gehalten, würden meine Ausführungen nicht an der eigentlichen Fragestellung vorbei laufen. Ich empfinde dies jedoch als ein zusammen gehörendes Thema, welches gemeinsam behandelt werden sollte. Insofern würde ich sie bitten, das Thema, falls technisch möglich, entsprechend zu erweitern und die Fragestellung eher auf Onlineaktivierung und dessen nutzen und gefahren zu lenken.

    Ich verstehe das Problem was sie hier ansprechen durchaus. Mit ihren Punkten bezüglich was passiert, wenn der Inhaltshersteller Pleite liegen sie absolut richtig. Dies ist ein Faktor den man unbedingt regeln muss. Schließlich hat man ein Produkt erworben und ist anschließend außerstande es zu verwenden. Richtig kriminell wird es, wenn man nicht nur seine Software einmalig bezahlen und aktivieren muss, sondern, wie neuerdings bei EA Games, erneut Geld an den Hersteller bezahlen zu müssen, um ein gebraucht erworbenes Spiel online spielen zu können.

    Mir scheint es als würde eine Lobby, welche bereits versessen für DRM für Audio- und Videoinhalte gekämpft hat, nun versuchen diese Möglichkeit auch auf Software auszudehnen. Onlineaktivierung von Software, nochmaliges bezahlen beim Weiterverkauf dieser bzw. eine sehr eigensinnige Geschäftspolitik welche den Weiterverkauf der erworbenen Software unmöglich macht (Stichwort: Steam) oder untersagt. Ich nenne hier Steam als vermutlich größtes Onlinebezahlsystem für Computerspiele in Deutschland. Der EA Store ist noch ein zacken schlimmer. Dort verliert man die Rechte das erworbene Produkt herunterzuladen innerhalb weniger Wochen. Wenn man noch mal extra Geld bezahlt, darf man es, zumindest war es vor ungefähr einem Jahr so, das Spiel ganze sechs Monate herunterladen werden können. Da man nie einen Originaldatenträger vom Hersteller erhalten hat, säße man so auf einem erworbenen Produkt, welches man nicht mehr verwenden kann, sollte man die Software nicht auf einen Datenträger übertragen (wie z.B. DVD) hat.

    Ähnliche Problematiken findet man im gesamten Entertainment-Bereich. So können z.B. bia Internet oder Datensegmenten auf BluRay-Discs können die Hersteller kompromittierte BluRay-Player unfähig machen, BluRays abzuspielen. Hier stellt sich nicht einmal die Frage, ob man das Gerät vlt sogar kostenlos gegen ein anders umtauschen könnte (es entzieht sich meinen Kenntnissen ob dem so ist. Kann dazu jemand mehr sagen?), sondern die Tatsache das das Gerät von dritten untauglich gemacht wurde (durch Löschung des Keys zum entschlüsseln der Videoinhalte). Als weiteres Beispiel möchte ich CI+ nennen, welches vermutlich deshalb von den Privatsendern für Digitalfernsehen gegenüber CI bevorzugt wird, da man damit z.B. die Aufnahmemöglichkeit des Empfangsgerätes nach Belieben deaktivieren kann.

    Es stellt sich mir jedoch die Frage, ob man dies alles überhaupt gesetzlich regeln kann und/oder ob die eigentliche Verantwortung dem Konsumenten obliegt, mit der Verweigerung des Kaufs der entsprechenden Produkte die Hersteller für ihre Politik abzustrafen.

    Wenn man das Thema mit größeren Blickwinkel betrachtet ist dies vlt weniger ein Thema nur über Onlineaktivierung oder DRM, sondern eine Frage welche Rechte man dem Konsumenten einräumt bzw. einräumen möchte. Das Recht auf ungehinderten Weiterverkauf? Das Recht auf eine Privatkopie? Das Recht Audio- und Videoaufzeichnungen anzufertigen – schließlich ist dies ja schon seit Jahrzenten möglich. Das Recht erworbene Software garantiert auch noch in 5 Jahren nutzen zu können? …? Da ich kein Jurist bin, entzieht es sich meiner Kenntnis, worauf man gegenwärtig schon Rechte hat und worauf nicht.