michaelkluck
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michaelkluck diskutierte § 52a UrhG aufheben!
Der §52a ist eine kleinliche Minimallösung, die zumindest zu erhalten ist, um überhaupt eine breite Nutzung wissenschaftlicher Veröffentlichungen halbwegs zu sichern. Besser wäre eine eindeutigere Regelung wie im Entwurf zu…
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michaelkluck diskutierte Zweitverwertungsrecht
Das wäre auf jeden Fall ein Fortschritt gegenüber der jetzigen Situation.
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Diese Forderung ist eine Minimum an Schutz gegenüber den verbreiteten Knebelverträgen der Verlage gegenüber den den eigentlichen Urhebern (den Autoren). Außerdem werden so eine zeitnahe offene Kommunikation über wissenschaftliche Ergebnisse…
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Wissenschaftliche Werke, wissenschaftliche Datensammlungen und wissenschaftlichen Informationssammlungen und Internetportale, die überwiegend öffentlich finanziert sind, sollten der Öffentlichkeit und damit der weiteren wissenschaftlichen Nutzung frei zur Verfügung stehen und digital genutzt…
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michaelkluck diskutierte Publiziertes Wissen für Wissenschaft genehmigungsfrei und für Bildung auch vergütungsfrei nutzen
Wie sonst soll Wissenschaft in Zukunft innovativ sein, wenn nicht durch schnelle und unkomplizierte Verfügbarkeit ihrer Ergebnisse! Für den Bereich Bildung und Wissenschaft ist das Prinzip der Allmende anzuwenden: gemeinsam…
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