I. Wengel
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Moin. Deshalb ist der obige Kontext so falsch nicht, trotz Bauchschmerzen ;-)
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I. Wengel bearbeitete den Vorschlag Freigabe urheberrechtlich geschützter Werke zur nichtkommerziellen Nutzung
Normengrundlagen des Vorschlags zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
§ 24 UrhG - Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes…
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Kann man. Bauchweh? ;-)
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In der Regel Gewinnerzielungsabsicht bzw. geldwerte Vorteile. Dazu zählt u.U. auch die Schaltung eines Banners, um Einnahmen zu erzielen.
Die Logik verbietet hier einerseits vom Urheber zu verlangen, dass…
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I. Wengel bearbeitete Argumente zu Freigabe urheberrechtlich geschützter Werke zur nichtkommerziellen Nutzung
Zu Frage 1: Kommerzielle Nutzung zeichnet sich grundsätzlich durch materielle Gewinnerzielungsabsicht aus. Im Falle der Partei besteht der "Gewinn" einerseits in der Verringerung der Werbungskosten und andererseits in der Absicht,…
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I. Wengel bearbeitete den Vorschlag Freigabe urheberrechtlich geschützter Werke zur nichtkommerziellen Nutzung
Normengrundlagen des Vorschlags zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
§ 24 UrhG - Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes…
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Zu Frage 1: Kommerzielle Nutzung zeichnet sich grundsätzlich durch materielle Gewinnerzielungsabsicht aus. Im Falle der Partei besteht der "Gewinn" einerseits in der Verringerung der Werbungskosten und andererseits in der Absicht,…
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I. Wengel bearbeitete den Vorschlag Freigabe urheberrechtlich geschützter Werke zur nichtkommerziellen Nutzung
Normengrundlagen des Vorschlags zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
§ 24 UrhG - Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes…
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I. Wengel bearbeitete Argumente zu Freigabe urheberrechtlich geschützter Werke zur nichtkommerziellen Nutzung
Das ist hinsichtlich der Kommasetzung doppelt falsch. Hier gehört eigentlich kein Komma gesetzt und wenn doch, dann das zweite hinter dem Wort Anfrage oder dem Wort nachzuweisenden.
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Das ist hinsichtlich der Kommasetzung doppelt falsch. Hier gehört eigentlich kein Komma gesetzt und wenn doch, dann das zweite hinter dem Wort Anfrage oder dem Wort nachzuweisenden.
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