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Entzug des Internetanschlusses durch Behörden


Ein Entzug des Internetanschlusses sollte nur durch die Polizei oder ein Gericht, nicht aber für Privatorganisationen wie einem Internetprovider, möglich sein. Der Bürger muss eine Woche vor Abschaltung über diese informiert werden. Vor seinem letzten Internetverbrechen muss ihm der Entzug des Internetanschlusses bei einem weiteren Vergehen bereits angedroht worden sein. Jederzeit soll dann für den betroffenden Bürger die Möglichkeit bestehen, vor Gericht gegen die Entscheidung zu klagen.

Der betroffene Bürger kann einen Fortbildungskurs besuchen, der ihn den richtigen Umgang mit dem Hochladen von Inhalten in das Inhalt lehrt. Dabei sollte er lernen, warum er mit seinem Handeln Software-Unternehmen schadet oder durch sein Hochladen von persönlichkeitsrechtsverletzenden Bildern oder Texten bei betroffenen Personen ungerechtfertigt in deren Leben eingreift und wie er solche Vergehen erkennen kann. Nach bestandendem Kurs hat er den Internetanschluss wieder zu erhalten.

Der Entzug des Internetanschlusses stellt eine fristlose Kündigung dar. Wird die Sperre wieder aufgehoben, besteht ein Recht darauf, den Internetzugangsvertrag zu den gewohnten Konditionen weiterzuführen.

Der Entzug des Internetanschlusses sollte nur bei längeranhaltendem Missbrauch des Internetanschlusses möglich sein. Es ist nämlich zu beachten, dass das Internet ein essentielles Kommunikationsmittel darstellt, über welches neuerdings auch vermehrt Telefonie und Fernsehen stattfindet und welches zur Kommunikation mit Behörden genutzt wird.


Diskussionen

  • Ich habe noch nicht erfahren, dass die Polizei oder ein Gericht dem Bürger das TV Gerät aus irgendwelchen Gründen entzogen hat.

    Wenn ein Bürger nachgemachte T-Shirts erwirbt, entzieht man dem auch die Berechtigung Einkäufe zu tätigen? Oder wenn die Replikate im Urlaub erworben wurden, wird dann eine Urlaubssperre erlassen?

    Ich finde es mehr als befremdlich, wenn wir darüber diskutieren, dass einem Bürger der Internetanschluss gesperrt wird.

    Selbst wenn man dies als Akzeptabel definieren würde, mit welchem Erfolg? Der Bürger geht zu jemanden anderen oder kauft sich eine SIM-Karte mit Datentarif und ist dann über andere Wege wieder im Internet.

    Dies ist vielmehr ein unhaltbarer und diskriminierender Ansatz, der in einer demokratischen Gesellschaft absolut fehl am Platz ist.

    Wir würden uns mit dieser Vorgehensweise auf die selbe Stufe stellen, wie Diktaturen ala China, Syrien, etc.

    Richtig ist es, es wäre eine Katastrophe, wenn private Unternehmen die Sperrung veranlassen dürften.

    • Das Argument mit der SIM-Karte vom Nachbarn ist eigentlich gut. Aber wird das der Nachbar auch machen, wenn dann ein Brief bei ihm zu Hause einflattern zu droht, weil es doch einen "Rückfall" bzgl. den Datenschutz- oder Urheberechtsverletzungen gab?

      Was man vielleicht noch herausstreichen sollte, ist, dass dadurch natürlich auch die Möglichkeiten des freien Meinungsaustausch eingeschränkt werden.

  • Gefährdungshaftung / Punktekonto

    Im Straßenverkehr gibt es vernünftigerweise den Rechtsgrundsatz der Gefährdungshaftung: Ein Kraftwagen ist ein Verkehrsmittel, das andere Menschen zu gefährden geeignet ist, und darum gibt es die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Eine Mitschuld des Kraftfahres wird latent immer als gegeben angesehen, weil er eben den gefährlichen Gegenstand in Verkehr gebracht hat.

    Ähnlich ließe sich mit Uploads im FileSharing-Bereich argumentieren. Heißt: In den Gebühren für den Internet-Anschluss sollte eine Haftpflicht-Versicherung beinhaltet sein, zwangsweise.

    Weiterhin ließe sich das Flensburger-Punkte-Konto aus dem Straßenverkehr auf das Internet-Geschehen gut übertragen. Wer Urheberrecht verletzt oder Strafrecht verletzt (wie der Aufruf zum Lynchmord in Norddeutschland in 2012), bekommt Abmahnungen und Minus-Punkte. Ab einer bestimmten Anzahl von Punkten wird der Internet-Zugang gesperrt.

    Eine ganz andere Frage ist, welche Wirkung bzw. Wirksamkeit eine Sperre hätte. Im Laptop muss nur eine neue Prepaid-SIM-Karte eingelegt werden, und schon geht's weiter - wenn auch deutlich langsamer als im Festnetz/DSL-Anschluss.

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