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Originalversion

1 Durch einen weltweit freien Zugriff auf wissenschaftliche
2 Veröffentlichungen wird eine Effektivitätssteigerung in den
3 Wissenschaften erwartet. Auf diese Weise könnten sich neue
4 Formen des Diskurses und neue Dimensionen für die
5 Generierung von Erkenntnissen ergeben. Die schnellsten und
6 umfassenden Zugriffsmöglichkeiten ergeben sich durch den
7 „goldenen Weg“ der Open Access-Veröffentlichung.
8 Open Access-Veröffentlichungen nach dem „grünen Weg“ sind
9 bereits heute möglich, sofern die Urheber den Verwerter nur
10 einfache Nutzungsrechte an ihrem Werk einräumen. In der
11 Praxis spielt die Einräumung von Exklusivrechten (etwa im
12 Wege von Buy-Out-Verträgen) eine große Rolle, weswegen eine
13 Zweitveröffentlichung über den „grünen Weg“ ohne
14 Genehmigung des Verlages in der Regel nicht mehr möglich
15 ist.
16
17 Vor diesem Hintergrund steht aktuell die Frage im
18 Mittelpunkt, ob wissenschaftlichen Urhebern, sofern ihre
19 Forschung öffentlich gefördert wird, eine Open
20 Access-Publikation lediglich nahegelegt (requested) oder ob
21 die Förderung von Open Access-Publikationen erzwungen
22 (required) werden sollten.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Durch einen weltweit freien Zugriff auf wissenschaftliche
2 Veröffentlichungen wird eine Effektivitätssteigerung in den
3 Wissenschaften erwartet. Auf diese Weise könnten sich neue
4 Formen des Diskurses und neue Dimensionen für die
5 Generierung von Erkenntnissen ergeben. Die schnellsten und
6 umfassenden Zugriffsmöglichkeiten ergeben sich durch den
7 „goldenen Weg“ der Open Access-Veröffentlichung.
8 Open Access-Veröffentlichungen nach dem „grünen Weg“ sind
9 bereits heute möglich, sofern die Urheber den Verwerter nur
10 einfache Nutzungsrechte an ihrem Werk einräumen. In der
11 Praxis spielt die Einräumung von Exklusivrechten (etwa im
12 Wege von Buy-Out-Verträgen) eine große Rolle, weswegen eine
13 Zweitveröffentlichung über den „grünen Weg“ ohne
14 Genehmigung des Verlages in der Regel nicht mehr möglich
15 ist.
16
17 Vor diesem Hintergrund steht aktuell die Frage im
18 Mittelpunkt, ob wissenschaftlichen Urhebern, sofern ihre
19 Forschung öffentlich gefördert wird, eine Open
20 Access-Publikation lediglich nahegelegt (requested) oder ob
21 die Förderung von Open Access-Publikationen erzwungen
22 (required) werden sollten.
  • Ich stimme "Eckes" völlig zu: Diese "Problembeschreibung" ist unvollständig !

    Das eigentliche Problem ist das die öffentliche Hand seit Jahrzehnten mehrfach für Forschungsergebnisse zahlt: Einerseits finanziert sie die Forschung. Diese Ergebnisse werden dann den Wissenschaftsverlagen überlassen, üblicherweise zu haarsträubenden Konditionen, die diese dann wieder an die Institute und Bibliotheken verkaufen. Die Gewinne bei dieser Praxis sind natürlich enorm, vgl. etwa: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Riesengewinne-mit-wissenschaftlichen-Publikationen-117773.html

    Das ist mehr als Skandalös, denn einerseits behindert diese Praxis die weitere Forschung und andererseits werden hier staatliche Mittel in unvorstellbarem Umfang verschwendet und das in Zeiten in denen gerade die Budgets der Universitäten kaum mit den steigenden Kosten mithalten können. Es braucht kein "Zweitveröffentlichungsrecht" es braucht für Veröffentlichungen, welche im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes entstehen, eine Pflicht zur digitalen und freien Erstveröffentlichung.

    • "Es braucht kein 'Zweitveröffentlichungsrecht' es braucht für Veröffentlichungen, welche im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes entstehen, eine Pflicht zur digitalen und freien Erstveröffentlichung."

      Stimme grundsätzlich zu, da ich keine Nachteile an dem Modell erkenne. Realistischerweise müsste man wohl für gemischt-privat-öffentlich finanzierte Forschung einen Kompromiss finden. Z.B.: Ergebnisse von Forschung, die zu mindestens 50% aus öffentlicher Hand finanziert wurden unterliegen der digitalen und freien Erstveröffentlichungspflicht. Oder so ähnlich.

  • Die Zeilen 1-7 gehören aus meiner Sicht in die Bestandsaufnahme.

  • Bei der Problembeschreibung fehlt vollkommen der Aspekt der Kosten und der staatlichen Finanzierung der zugrundeliegenden Werke.

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