Papier: 1.06 (Grundsätzliche Anforderungen)
Originalversion
| 1 | Grundsätzliche Anforderungen (Regelungsdichte, Offenheit für |
| 2 | neue Nutzungsformen) |
| 3 | Darstellung, Abgrenzung und Situationsbeschreibung |
| 4 | Neben den grundsätzlichen, gesetzgeberischen Anforderungen |
| 5 | der Bestimmtheit, Normenklarheit und Verständlichkeit des |
| 6 | Gesetzeswortlauts ist die besondere Herausforderung bei |
| 7 | einer Neugestaltung des Urheberrechts die Erstellung eines |
| 8 | Regelungswerks, welches auf die sich rasch verändernden |
| 9 | Rahmenbedingen für die Schaffung, Verwertung und Nutzung |
| 10 | urheberechtlicher Werke in angemessener Form reagieren kann. |
| 11 | |
| 12 | Zentrale Herausforderungen und Chancen |
| 13 | |
| 14 | Vor dem Hintergrund der Entwicklung der digitalen |
| 15 | Technologien, ist es die wichtigste Herausforderung für den |
| 16 | Gesetzgeber, Klarheit darüber zu schaffen, dass die |
| 17 | Wertungen des Rechtsrahmens für die digitale Nutzung ebenso |
| 18 | gelten, wie für die körperliche Welt. Andersherum |
| 19 | beeinflussen die Entwicklungen der digitalen Gesellschaft |
| 20 | auch die Wertung der analogen Welt. In urheberrechtlichen |
| 21 | Detailfragen ist jedoch gleichzeitig das technische Umfeld |
| 22 | und technisch spezifische Umfeld zu betrachten. Gleichzeitig |
| 23 | muss der Gesetzgeber sich auch dem nach vergangenen Reformen |
| 24 | erhobenen Vorwurf der Erhaltung der Gesetzessystematik durch |
| 25 | zu detailierte Einzelfallregelungen allzu |
| 26 | interessenspezifischer Problematiken stellen. |
| 27 | |
| 28 | Der rasanten Entwicklung der digitalen Technologien kann der |
| 29 | Gesetzgeber nur durch Offenheit der Regelungen für neue |
| 30 | technische Nutzungsformen begegnen. Im Hinblick darauf |
| 31 | werden Forderungen nach einer Herabsetzung der |
| 32 | Konkretisierungsdichte durch Generalklauseln lauter. |
| 33 | Generalklauseln gewährleisten Flexibilität und eröffnen |
| 34 | Wertungsmöglichkeiten für die Rechtsprechung. Sie sind |
| 35 | jedoch im Hinblick auf Klarheit und Rechtssicherheit nicht |
| 36 | unproblematisch. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Grundsätzliche Anforderungen (Regelungsdichte, Offenheit für |
| 2 | neue Nutzungsformen) |
| 3 | Darstellung, Abgrenzung und Situationsbeschreibung |
| 4 | Neben den grundsätzlichen, gesetzgeberischen Anforderungen |
| 5 | der Bestimmtheit, Normenklarheit und Verständlichkeit des |
| 6 | Gesetzeswortlauts ist die besondere Herausforderung bei |
| 7 | einer Neugestaltung des Urheberrechts die Erstellung eines |
| 8 | Regelungswerks, welches auf die sich rasch verändernden |
| 9 | Rahmenbedingen für die Schaffung, Verwertung und Nutzung |
| 10 | urheberechtlicher Werke in angemessener Form reagieren kann. |
| 11 | |
| 12 | Zentrale Herausforderungen und Chancen |
| 13 | |
| 14 | Vor dem Hintergrund der Entwicklung der digitalen |
| 15 | Technologien, ist es die wichtigste Herausforderung für den |
| 16 | Gesetzgeber, Klarheit darüber zu schaffen, dass die |
| 17 | Wertungen des Rechtsrahmens für die digitale Nutzung ebenso |
| 18 | gelten, wie für die körperliche Welt. Andersherum |
| 19 | beeinflussen die Entwicklungen der digitalen Gesellschaft |
| 20 | auch die Wertung der analogen Welt. In urheberrechtlichen |
| 21 | Detailfragen ist jedoch gleichzeitig das technische Umfeld |
| 22 | und technisch spezifische Umfeld zu betrachten. Gleichzeitig |
| 23 | muss der Gesetzgeber sich auch dem nach vergangenen Reformen |
| 24 | erhobenen Vorwurf der Erhaltung der Gesetzessystematik durch |
| 25 | zu detailierte Einzelfallregelungen allzu |
| 26 | interessenspezifischer Problematiken stellen. |
| 27 | |
| 28 | Der rasanten Entwicklung der digitalen Technologien kann der |
| 29 | Gesetzgeber nur durch Offenheit der Regelungen für neue |
| 30 | technische Nutzungsformen begegnen. Im Hinblick darauf |
| 31 | werden Forderungen nach einer Herabsetzung der |
| 32 | Konkretisierungsdichte durch Generalklauseln lauter. |
| 33 | Generalklauseln gewährleisten Flexibilität und eröffnen |
| 34 | Wertungsmöglichkeiten für die Rechtsprechung. Sie sind |
| 35 | jedoch im Hinblick auf Klarheit und Rechtssicherheit nicht |
| 36 | unproblematisch. |
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