Papier: 1.06 (Grundsätzliche Anforderungen)
Originalversion
1 | Grundsätzliche Anforderungen (Regelungsdichte, Offenheit für |
2 | neue Nutzungsformen) |
3 | Darstellung, Abgrenzung und Situationsbeschreibung |
4 | Neben den grundsätzlichen, gesetzgeberischen Anforderungen |
5 | der Bestimmtheit, Normenklarheit und Verständlichkeit des |
6 | Gesetzeswortlauts ist die besondere Herausforderung bei |
7 | einer Neugestaltung des Urheberrechts die Erstellung eines |
8 | Regelungswerks, welches auf die sich rasch verändernden |
9 | Rahmenbedingen für die Schaffung, Verwertung und Nutzung |
10 | urheberechtlicher Werke in angemessener Form reagieren kann. |
11 | |
12 | Zentrale Herausforderungen und Chancen |
13 | |
14 | Vor dem Hintergrund der Entwicklung der digitalen |
15 | Technologien, ist es die wichtigste Herausforderung für den |
16 | Gesetzgeber, Klarheit darüber zu schaffen, dass die |
17 | Wertungen des Rechtsrahmens für die digitale Nutzung ebenso |
18 | gelten, wie für die körperliche Welt. Andersherum |
19 | beeinflussen die Entwicklungen der digitalen Gesellschaft |
20 | auch die Wertung der analogen Welt. In urheberrechtlichen |
21 | Detailfragen ist jedoch gleichzeitig das technische Umfeld |
22 | und technisch spezifische Umfeld zu betrachten. Gleichzeitig |
23 | muss der Gesetzgeber sich auch dem nach vergangenen Reformen |
24 | erhobenen Vorwurf der Erhaltung der Gesetzessystematik durch |
25 | zu detailierte Einzelfallregelungen allzu |
26 | interessenspezifischer Problematiken stellen. |
27 | |
28 | Der rasanten Entwicklung der digitalen Technologien kann der |
29 | Gesetzgeber nur durch Offenheit der Regelungen für neue |
30 | technische Nutzungsformen begegnen. Im Hinblick darauf |
31 | werden Forderungen nach einer Herabsetzung der |
32 | Konkretisierungsdichte durch Generalklauseln lauter. |
33 | Generalklauseln gewährleisten Flexibilität und eröffnen |
34 | Wertungsmöglichkeiten für die Rechtsprechung. Sie sind |
35 | jedoch im Hinblick auf Klarheit und Rechtssicherheit nicht |
36 | unproblematisch. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Grundsätzliche Anforderungen (Regelungsdichte, Offenheit für |
2 | neue Nutzungsformen) |
3 | Darstellung, Abgrenzung und Situationsbeschreibung |
4 | Neben den grundsätzlichen, gesetzgeberischen Anforderungen |
5 | der Bestimmtheit, Normenklarheit und Verständlichkeit des |
6 | Gesetzeswortlauts ist die besondere Herausforderung bei |
7 | einer Neugestaltung des Urheberrechts die Erstellung eines |
8 | Regelungswerks, welches auf die sich rasch verändernden |
9 | Rahmenbedingen für die Schaffung, Verwertung und Nutzung |
10 | urheberechtlicher Werke in angemessener Form reagieren kann. |
11 | |
12 | Zentrale Herausforderungen und Chancen |
13 | |
14 | Vor dem Hintergrund der Entwicklung der digitalen |
15 | Technologien, ist es die wichtigste Herausforderung für den |
16 | Gesetzgeber, Klarheit darüber zu schaffen, dass die |
17 | Wertungen des Rechtsrahmens für die digitale Nutzung ebenso |
18 | gelten, wie für die körperliche Welt. Andersherum |
19 | beeinflussen die Entwicklungen der digitalen Gesellschaft |
20 | auch die Wertung der analogen Welt. In urheberrechtlichen |
21 | Detailfragen ist jedoch gleichzeitig das technische Umfeld |
22 | und technisch spezifische Umfeld zu betrachten. Gleichzeitig |
23 | muss der Gesetzgeber sich auch dem nach vergangenen Reformen |
24 | erhobenen Vorwurf der Erhaltung der Gesetzessystematik durch |
25 | zu detailierte Einzelfallregelungen allzu |
26 | interessenspezifischer Problematiken stellen. |
27 | |
28 | Der rasanten Entwicklung der digitalen Technologien kann der |
29 | Gesetzgeber nur durch Offenheit der Regelungen für neue |
30 | technische Nutzungsformen begegnen. Im Hinblick darauf |
31 | werden Forderungen nach einer Herabsetzung der |
32 | Konkretisierungsdichte durch Generalklauseln lauter. |
33 | Generalklauseln gewährleisten Flexibilität und eröffnen |
34 | Wertungsmöglichkeiten für die Rechtsprechung. Sie sind |
35 | jedoch im Hinblick auf Klarheit und Rechtssicherheit nicht |
36 | unproblematisch. |
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