1.06 (Grundsätzliche Anforderungen)

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    1 (grundsätzliche Anforderungen (Regelungsdichte, Offenheit
    2 für neue Nutzungsformen)
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    1 Grundsätzliche Anforderungen (Regelungsdichte, Offenheit
    2 für neue Nutzungsformen)
    3 Darstellung, Abgrenzung und Situationsbeschreibung
    4 Neben den grundsätzlichen, gesetzgeberischen Anforderungen
    5 der Bestimmtheit, Normenklarheit und Verständlichkeit des
    6 Gesetzeswortlauts ist die besondere Herausforderung bei
    7 einer Neugestaltung des Urheberrechts die Erstellung eines
    8 Regelungswerks, welches auf die sich rasch verändernden
    9 Rahmenbedingen für die Schaffung, Verwertung und Nutzung
    10 urheberechtlicher Werke in angemessener Form reagieren
    11 kann.
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    13 Zentrale Herausforderungen und Chancen
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    15 Vor dem Hintergrund der Entwicklung der digitalen
    16 Technologien, ist es die wichtigste Herausforderung für den
    17 Gesetzgeber, Klarheit darüber zu schaffen, dass die
    18 Wertungen des Rechtsrahmens für die digitale Nutzung ebenso
    19 gelten, wie für die körperliche Welt. Andersherum
    20 beeinflussen die Entwicklungen der digitalen Gesellschaft
    21 auch die Wertung der analogen Welt. In urheberrechtlichen
    22 Detailfragen ist jedoch gleichzeitig das technische Umfeld
    23 und technisch spezifische Umfeld zu betrachten.
    24 Gleichzeitig muss der Gesetzgeber sich auch dem nach
    25 vergangenen Reformen erhobenen Vorwurf der Erhaltung der
    26 Gesetzessystematik durch zu detailierte
    27 Einzelfallregelungen allzu interessenspezifischer
    28 Problematiken stellen.
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    30 Der rasanten Entwicklung der digitalen Technologien kann
    31 der Gesetzgeber nur durch Offenheit der Regelungen für neue
    32 technische Nutzungsformen begegnen. Im Hinblick darauf
    33 werden Forderungen nach einer Herabsetzung der
    34 Konkretisierungsdichte durch Generalklauseln lauter.
    35 Generalklauseln gewährleisten Flexibilität und eröffnen
    36 Wertungsmöglichkeiten für die Rechtsprechung. Sie sind
    37 jedoch im Hinblick auf Klarheit und Rechtssicherheit nicht
    38 unproblematisch.
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