Papier: 1.01 (Kreatives Schaffen)
Originalversion
| 1 | Internet und digitale Technologien als Mittel für kreatives |
| 2 | Schaffen, Selbstmarketing und Vertrieb / veränderte |
| 3 | Akteurskonstellationen |
| 4 | |
| 5 | Bestandsaufnahme: |
| 6 | |
| 7 | Das Internet mit seinem vielfältigen und reichhaltigen |
| 8 | Angebot an kreativen Inhalten und Informationen dient |
| 9 | Urhebern in zunehmendem Maße als Medium der Inspiration und |
| 10 | Recherche für das eigene Schaffen. Werkschaffen erfolgt seit |
| 11 | je her durch Aufbauen auf Bestehendes durch Bearbeitung, |
| 12 | Verknüpfung, Entlehnung oder bloße Inspiration an |
| 13 | vorbestehenden Werken. Zu diesen bieten das Internet und |
| 14 | andere digitale Technologien einen attraktiven und bequemen |
| 15 | Zugang und befördern so kreatives Schaffen. |
| 16 | |
| 17 | Die Publikation eigener Werke in offenen elektronischen |
| 18 | Netzwerken ist heutzutage einfacher denn je. Gleichzeitig |
| 19 | ist der Zugang zu Inhalten schnell, direkt und |
| 20 | qualitätssicher möglich. Das motiviert zum Zugriff auf |
| 21 | bereits verfügbare Inhalte. Diese Inhalte stehen – technisch |
| 22 | gesehen – als stets verfügbare Bausteine zur Bearbeitung und |
| 23 | Weiterentwicklung zur Verfügung. Die Möglichkeit zur |
| 24 | Publikation eigener Werke und die jederzeitige |
| 25 | Zugriffsmöglichkeit auf sofort veränderbare Inhalte sind |
| 26 | Schlüsselfaktoren für die Geburt eines neuen Nutzertyps: den |
| 27 | sog. „Prosumenten“, der Inhalte (wie früher) rezipiert, aber |
| 28 | gleichzeitig auch neue Inhalte produziert oder verbreitet. |
| 29 | Der Begriff der nutzergenerierten Inhalte (user generated |
| 30 | content – UGC) steht plakativ für dieses Phänomen. Über |
| 31 | soziale Netzwerke und vielfältige andere elektronische |
| 32 | Formen des Austauschs können Urheber mit Nutzern oder |
| 33 | anderen Kreativen interagieren, was einen direkten Einfluss |
| 34 | auf den Schöpfungsprozess bietet oder auch kollaboratives |
| 35 | Schaffen vereinfacht [Fußnote: Peifer, Karl-Nikolaus, |
| 36 | Antworten zum Fragenkatalog der Enquete-Kommission Internet |
| 37 | und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: |
| 38 | „Entwicklung des Urheberrechts in der Digitalen Gesellschaft |
| 39 | vom 28. Oktober 2010“, S. 2.]. |
| 40 | |
| 41 | Prominentestes Beispiel dafür sind die Texte der Wikipedia, |
| 42 | bei der jeder Nutzer auch zugleich als Ersteller tätig |
| 43 | werden kann, auch wenn dies in der Praxis auf eine kleinere |
| 44 | Gruppe reduziert bleibt. Interessant an diesen Formen ist, |
| 45 | dass sie offenbar erhebliche Energie freisetzen, obwohl eine |
| 46 | finanzielle Entlohnung nicht vorgesehen ist und insofern nur |
| 47 | andere Motive wie Solidarität oder die Möglichkeit, seiner |
| 48 | eigenen Auffassung Geltung zu verschaffen, als Anreiz in |
| 49 | Betracht kommen. Diese Form gemeinschaftlicher |
| 50 | Werkschöpfung, die sich etwa auch – hier aber z. T. mit |
| 51 | kommerziellem Hintergrund – im Bereich der |
| 52 | Freien-Software-Entwicklung [Fußnote: Freie Software wird |
| 53 | dadurch definiert, dass sie von jedem Menschen |
| 54 | uneingeschränkt benutzt, untersucht, verändert und |
| 55 | weitergegeben werden kann. Das "frei" bezieht sich dabei |
| 56 | nicht auf den Preis, sondern auf die Freiheiten, die diese |
| 57 | Software den Menschen einräumt.] findet, ist bislang auf |
| 58 | bestimmte Bereiche der Werkschöpfung beschränkt geblieben. |
| 59 | |
| 60 | Kreatives Schaffen ist durch das Internet demokratisiert |
| 61 | worden. Die Möglichkeit zur Produktion und Distribution |
| 62 | eigener Werke steht heute jedem offen. Damit ist aber noch |
| 63 | nicht gesagt, dass jeder, der heute Werke schafft, diese |
| 64 | auch kommerziell zu vermarkten in der Lage wäre. Um |
| 65 | beispielsweise ein Musikstück zu einem Massenerfolg zu |
| 66 | machen, der es den Künstlern ermöglichen würde, davon ihren |
| 67 | Lebensunterhalt zu sichern, ist Kapital nötig, bisweilen |
| 68 | auch professionelle Unterstützung - so nimmt etwa die Rolle |
| 69 | des Marketings im Musikgeschäft immer mehr zu. Eine kino- |
| 70 | und fernsehtaugliche Filmproduktion ist auch heute noch von |
| 71 | erheblichen finanziellen Ressourcen abhängig. |
| 72 | |
| 73 | Die neue digitale Öffentlichkeit ist indes auch eine |
| 74 | nicht-kommerzielle. Sie zielt sowohl auf künstlerische |
| 75 | Anerkennung als auch auf kommerziellen Erfolg ab, sowie auf |
| 76 | Teilhabe, Tausch und Dialog. Bürgerinnen und Bürger wachsen |
| 77 | über ihre Konsumentenrolle hinaus, indem sie vorgefundenes |
| 78 | Material kopieren, bearbeiten und in neue Kontexte |
| 79 | einbinden: Remixes und Mash-ups entstehen, die auf ihr |
| 80 | kulturelles Umfeld in spezifischer Weise Bezug nehmen. Wenn |
| 81 | beispielsweise Fans Szenen ihrer Lieblingsfilme umschneiden |
| 82 | und bei einem Videoportal einstellen, um, wie sie selbst |
| 83 | meinen, der ursprünglichen Intention des Regisseurs näher zu |
| 84 | kommen, ist das ebenso ein Kommentar, wie wenn politische |
| 85 | Aktivisten Agitprop-Filme zu Stuttgart 21 collagieren. Auch |
| 86 | Blogger wollen in der Regel nicht in dem Sinne erfolgreich |
| 87 | sein, wie dies ein Verlag anstrebt, der eine Zeitung |
| 88 | herausgibt. Vielen geht es nicht nur um pekuniäre Gewinne, |
| 89 | sondern darum, an öffentlichen Diskursen teilzuhaben und |
| 90 | diese gezielt zu beeinflussen. |
| 91 | |
| 92 | Im Rahmen solcher Praxis sind Bürgerinnen und Bürger |
| 93 | Rezipienten, Nutzer (auch im urheberrechtlichen Sinne) |
| 94 | [Fußnote: Der Begriff des Nutzers wird häufig divergierend |
| 95 | gebraucht. Mediennutzer oder Internetnutzer sind nicht an |
| 96 | sich schon Werknutzer im urheberrechtlichen Sinne. Nutzer im |
| 97 | Sinne des Urheberrechts ist man erst dann, wenn man Werke |
| 98 | öffentlich zugänglich macht, bearbeitet, vervielfältigt |
| 99 | etc., wenn man also ein Werk in genehmigungspflichtiger |
| 100 | Weise nutzt.] und Urheber zugleich. Im Prinzip ist diese |
| 101 | neue Art der Teilhabe an Öffentlichkeit begrüßenswert. Sie |
| 102 | bedeutet aber auch, dass Menschen immer öfter mit dem |
| 103 | Urheberrecht in Konflikt geraten, dessen Entwicklung mit |
| 104 | jener der Medienwelt nicht Schritt gehalten hat. |
| 105 | Veröffentlichungen von Remixes und Mash-ups auf eine legale |
| 106 | Grundlage zu stellen, würde ein umfangreiches Rechteclearing |
| 107 | voraussetzen, zu dem Bürgerinnen und Bürger ohne juristische |
| 108 | Fachkenntnisse nicht in der Lage sein dürften. |
| 109 | Ebenfalls bietet das Internet für Urheber und deren Partner |
| 110 | gänzlich neue Vertriebsformen. Diese ermöglichen zumindest |
| 111 | in Teilen eine Loslösung von bisherigen Intermediären und |
| 112 | damit einen direkteren Einfluss auf die Verwertung der |
| 113 | Schöpfung. Die steigende Erbringung von Eigenleistungen |
| 114 | (etwa Layout, Aufnahme, Selbstvertrieb) erlaubt nicht |
| 115 | zuletzt eine höhere finanzielle Beteiligung an den Erlösen. |
| 116 | So können Autoren beispielsweise ihre Texte und Bücher |
| 117 | direkt auf entsprechenden Plattformen und Endgeräten zur |
| 118 | Verfügung stellen, nachdem sie diese mit oder ohne |
| 119 | Einbeziehung eines Verlags in eine digitale Form gebracht |
| 120 | haben. Online-Verwerter (etwa sog. Netlabels) ermöglichen es |
| 121 | Urhebern und Interpreten, Musik auf vergleichsweise |
| 122 | günstigem Wege digital zu verbreiten und zu vertreiben. Der |
| 123 | digitale Vertrieb ermöglicht damit auch für den Kunden eine |
| 124 | Loslösung vom stationären Handel. Er hat Zugriff von nahezu |
| 125 | jedem Platz seiner Wahl und rund um die Uhr. |
| 126 | |
| 127 | Unabhängig von Ladenöffnungszeiten kann er so die Werke des |
| 128 | Urhebers konsumieren. Dies kann den Konsum von kreativen |
| 129 | Werken und damit auch die Einnahmen auf Kreativseite |
| 130 | erhöhen. Für viele Kreative und deren Partner ist das |
| 131 | Internet ein zunehmend wichtiges Marketing-Mittel, um |
| 132 | potenzielle Nutzer auf das eigene Schaffen hinzuweisen. Die |
| 133 | Bandbreite reicht zum Beispiel von einer klassischen |
| 134 | Internetseite als digitaler Visitenkarte über ein Profil in |
| 135 | sozialen Netzwerken mit entsprechenden Hör- oder Leseproben |
| 136 | bis hin zur kostenlosen Veröffentlichung ganzer Werke und |
| 137 | Werksammlungen. |
| 138 | |
| 139 | So können etwa alle Beteiligten der Kreativwirtschaft – ob |
| 140 | Konzertveranstalter, Livemusiker oder Musikpädagoge, |
| 141 | Schauspieler, Autoren und andere Künstler – auf ihre (auch |
| 142 | weiterhin offline angebotenen) Dienste hinweisen. Den |
| 143 | Urhebern oder Interpreten stehen gleichzeitig völlig neue |
| 144 | und viel direktere Kommunikationswege zu ihren Nutzern und |
| 145 | langjährigen Fans offen, die durch soziale Netzwerke oder |
| 146 | virale Weiterverbreitung eine bisher ungekannte |
| 147 | Aufmerksamkeit für kreative Werke hervorrufen können. Eine |
| 148 | Wertschöpfung erfolgt entweder direkt im Internet oder durch |
| 149 | entsprechende Werbeeffekte auf Offline-Geschäfte (etwa |
| 150 | Auftritte oder Merchandising). |
| 151 | |
| 152 | Das Internet rüttelt durch seine ubiquitäre und dezentrale |
| 153 | Struktur zwar teils an etablierten Verwertungsketten. Es |
| 154 | darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass dies |
| 155 | z.T. bekannte Effekte aus zurückliegendem Medienwandel sind |
| 156 | (z.B. Entstehung des Rundfunks), wenngleich andererseits |
| 157 | auch zu betonen ist, dass damit die Dienstleistung der |
| 158 | Intermediäre keinesfalls per se überflüssig geworden ist. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Internet und digitale Technologien als Mittel für kreatives |
| 2 | Schaffen, Selbstmarketing und Vertrieb / veränderte |
| 3 | Akteurskonstellationen |
| 4 | |
| 5 | Bestandsaufnahme: |
| 6 | |
| 7 | Das Internet mit seinem vielfältigen und reichhaltigen |
| 8 | Angebot an kreativen Inhalten und Informationen dient |
| 9 | Urhebern in zunehmendem Maße als Medium der Inspiration und |
| 10 | Recherche für das eigene Schaffen. Werkschaffen erfolgt seit |
| 11 | je her durch Aufbauen auf Bestehendes durch Bearbeitung, |
| 12 | Verknüpfung, Entlehnung oder bloße Inspiration an |
| 13 | vorbestehenden Werken. Zu diesen bieten das Internet und |
| 14 | andere digitale Technologien einen attraktiven und bequemen |
| 15 | Zugang und befördern so kreatives Schaffen. |
| 16 | |
| 17 | Die Publikation eigener Werke in offenen elektronischen |
| 18 | Netzwerken ist heutzutage einfacher denn je. Gleichzeitig |
| 19 | ist der Zugang zu Inhalten schnell, direkt und |
| 20 | qualitätssicher möglich. Das motiviert zum Zugriff auf |
| 21 | bereits verfügbare Inhalte. Diese Inhalte stehen – technisch |
| 22 | gesehen – als stets verfügbare Bausteine zur Bearbeitung und |
| 23 | Weiterentwicklung zur Verfügung. Die Möglichkeit zur |
| 24 | Publikation eigener Werke und die jederzeitige |
| 25 | Zugriffsmöglichkeit auf sofort veränderbare Inhalte sind |
| 26 | Schlüsselfaktoren für die Geburt eines neuen Nutzertyps: den |
| 27 | sog. „Prosumenten“, der Inhalte (wie früher) rezipiert, aber |
| 28 | gleichzeitig auch neue Inhalte produziert oder verbreitet. |
| 29 | Der Begriff der nutzergenerierten Inhalte (user generated |
| 30 | content – UGC) steht plakativ für dieses Phänomen. Über |
| 31 | soziale Netzwerke und vielfältige andere elektronische |
| 32 | Formen des Austauschs können Urheber mit Nutzern oder |
| 33 | anderen Kreativen interagieren, was einen direkten Einfluss |
| 34 | auf den Schöpfungsprozess bietet oder auch kollaboratives |
| 35 | Schaffen vereinfacht [Fußnote: Peifer, Karl-Nikolaus, |
| 36 | Antworten zum Fragenkatalog der Enquete-Kommission Internet |
| 37 | und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: |
| 38 | „Entwicklung des Urheberrechts in der Digitalen Gesellschaft |
| 39 | vom 28. Oktober 2010“, S. 2.]. |
| 40 | |
| 41 | Prominentestes Beispiel dafür sind die Texte der Wikipedia, |
| 42 | bei der jeder Nutzer auch zugleich als Ersteller tätig |
| 43 | werden kann, auch wenn dies in der Praxis auf eine kleinere |
| 44 | Gruppe reduziert bleibt. Interessant an diesen Formen ist, |
| 45 | dass sie offenbar erhebliche Energie freisetzen, obwohl eine |
| 46 | finanzielle Entlohnung nicht vorgesehen ist und insofern nur |
| 47 | andere Motive wie Solidarität oder die Möglichkeit, seiner |
| 48 | eigenen Auffassung Geltung zu verschaffen, als Anreiz in |
| 49 | Betracht kommen. Diese Form gemeinschaftlicher |
| 50 | Werkschöpfung, die sich etwa auch – hier aber z. T. mit |
| 51 | kommerziellem Hintergrund – im Bereich der |
| 52 | Freien-Software-Entwicklung [Fußnote: Freie Software wird |
| 53 | dadurch definiert, dass sie von jedem Menschen |
| 54 | uneingeschränkt benutzt, untersucht, verändert und |
| 55 | weitergegeben werden kann. Das "frei" bezieht sich dabei |
| 56 | nicht auf den Preis, sondern auf die Freiheiten, die diese |
| 57 | Software den Menschen einräumt.] findet, ist bislang auf |
| 58 | bestimmte Bereiche der Werkschöpfung beschränkt geblieben. |
| 59 | |
| 60 | Kreatives Schaffen ist durch das Internet demokratisiert |
| 61 | worden. Die Möglichkeit zur Produktion und Distribution |
| 62 | eigener Werke steht heute jedem offen. Damit ist aber noch |
| 63 | nicht gesagt, dass jeder, der heute Werke schafft, diese |
| 64 | auch kommerziell zu vermarkten in der Lage wäre. Um |
| 65 | beispielsweise ein Musikstück zu einem Massenerfolg zu |
| 66 | machen, der es den Künstlern ermöglichen würde, davon ihren |
| 67 | Lebensunterhalt zu sichern, ist Kapital nötig, bisweilen |
| 68 | auch professionelle Unterstützung - so nimmt etwa die Rolle |
| 69 | des Marketings im Musikgeschäft immer mehr zu. Eine kino- |
| 70 | und fernsehtaugliche Filmproduktion ist auch heute noch von |
| 71 | erheblichen finanziellen Ressourcen abhängig. |
| 72 | |
| 73 | Die neue digitale Öffentlichkeit ist indes auch eine |
| 74 | nicht-kommerzielle. Sie zielt sowohl auf künstlerische |
| 75 | Anerkennung als auch auf kommerziellen Erfolg ab, sowie auf |
| 76 | Teilhabe, Tausch und Dialog. Bürgerinnen und Bürger wachsen |
| 77 | über ihre Konsumentenrolle hinaus, indem sie vorgefundenes |
| 78 | Material kopieren, bearbeiten und in neue Kontexte |
| 79 | einbinden: Remixes und Mash-ups entstehen, die auf ihr |
| 80 | kulturelles Umfeld in spezifischer Weise Bezug nehmen. Wenn |
| 81 | beispielsweise Fans Szenen ihrer Lieblingsfilme umschneiden |
| 82 | und bei einem Videoportal einstellen, um, wie sie selbst |
| 83 | meinen, der ursprünglichen Intention des Regisseurs näher zu |
| 84 | kommen, ist das ebenso ein Kommentar, wie wenn politische |
| 85 | Aktivisten Agitprop-Filme zu Stuttgart 21 collagieren. Auch |
| 86 | Blogger wollen in der Regel nicht in dem Sinne erfolgreich |
| 87 | sein, wie dies ein Verlag anstrebt, der eine Zeitung |
| 88 | herausgibt. Vielen geht es nicht nur um pekuniäre Gewinne, |
| 89 | sondern darum, an öffentlichen Diskursen teilzuhaben und |
| 90 | diese gezielt zu beeinflussen. |
| 91 | |
| 92 | Im Rahmen solcher Praxis sind Bürgerinnen und Bürger |
| 93 | Rezipienten, Nutzer (auch im urheberrechtlichen Sinne) |
| 94 | [Fußnote: Der Begriff des Nutzers wird häufig divergierend |
| 95 | gebraucht. Mediennutzer oder Internetnutzer sind nicht an |
| 96 | sich schon Werknutzer im urheberrechtlichen Sinne. Nutzer im |
| 97 | Sinne des Urheberrechts ist man erst dann, wenn man Werke |
| 98 | öffentlich zugänglich macht, bearbeitet, vervielfältigt |
| 99 | etc., wenn man also ein Werk in genehmigungspflichtiger |
| 100 | Weise nutzt.] und Urheber zugleich. Im Prinzip ist diese |
| 101 | neue Art der Teilhabe an Öffentlichkeit begrüßenswert. Sie |
| 102 | bedeutet aber auch, dass Menschen immer öfter mit dem |
| 103 | Urheberrecht in Konflikt geraten, dessen Entwicklung mit |
| 104 | jener der Medienwelt nicht Schritt gehalten hat. |
| 105 | Veröffentlichungen von Remixes und Mash-ups auf eine legale |
| 106 | Grundlage zu stellen, würde ein umfangreiches Rechteclearing |
| 107 | voraussetzen, zu dem Bürgerinnen und Bürger ohne juristische |
| 108 | Fachkenntnisse nicht in der Lage sein dürften. |
| 109 | Ebenfalls bietet das Internet für Urheber und deren Partner |
| 110 | gänzlich neue Vertriebsformen. Diese ermöglichen zumindest |
| 111 | in Teilen eine Loslösung von bisherigen Intermediären und |
| 112 | damit einen direkteren Einfluss auf die Verwertung der |
| 113 | Schöpfung. Die steigende Erbringung von Eigenleistungen |
| 114 | (etwa Layout, Aufnahme, Selbstvertrieb) erlaubt nicht |
| 115 | zuletzt eine höhere finanzielle Beteiligung an den Erlösen. |
| 116 | So können Autoren beispielsweise ihre Texte und Bücher |
| 117 | direkt auf entsprechenden Plattformen und Endgeräten zur |
| 118 | Verfügung stellen, nachdem sie diese mit oder ohne |
| 119 | Einbeziehung eines Verlags in eine digitale Form gebracht |
| 120 | haben. Online-Verwerter (etwa sog. Netlabels) ermöglichen es |
| 121 | Urhebern und Interpreten, Musik auf vergleichsweise |
| 122 | günstigem Wege digital zu verbreiten und zu vertreiben. Der |
| 123 | digitale Vertrieb ermöglicht damit auch für den Kunden eine |
| 124 | Loslösung vom stationären Handel. Er hat Zugriff von nahezu |
| 125 | jedem Platz seiner Wahl und rund um die Uhr. |
| 126 | |
| 127 | Unabhängig von Ladenöffnungszeiten kann er so die Werke des |
| 128 | Urhebers konsumieren. Dies kann den Konsum von kreativen |
| 129 | Werken und damit auch die Einnahmen auf Kreativseite |
| 130 | erhöhen. Für viele Kreative und deren Partner ist das |
| 131 | Internet ein zunehmend wichtiges Marketing-Mittel, um |
| 132 | potenzielle Nutzer auf das eigene Schaffen hinzuweisen. Die |
| 133 | Bandbreite reicht zum Beispiel von einer klassischen |
| 134 | Internetseite als digitaler Visitenkarte über ein Profil in |
| 135 | sozialen Netzwerken mit entsprechenden Hör- oder Leseproben |
| 136 | bis hin zur kostenlosen Veröffentlichung ganzer Werke und |
| 137 | Werksammlungen. |
| 138 | |
| 139 | So können etwa alle Beteiligten der Kreativwirtschaft – ob |
| 140 | Konzertveranstalter, Livemusiker oder Musikpädagoge, |
| 141 | Schauspieler, Autoren und andere Künstler – auf ihre (auch |
| 142 | weiterhin offline angebotenen) Dienste hinweisen. Den |
| 143 | Urhebern oder Interpreten stehen gleichzeitig völlig neue |
| 144 | und viel direktere Kommunikationswege zu ihren Nutzern und |
| 145 | langjährigen Fans offen, die durch soziale Netzwerke oder |
| 146 | virale Weiterverbreitung eine bisher ungekannte |
| 147 | Aufmerksamkeit für kreative Werke hervorrufen können. Eine |
| 148 | Wertschöpfung erfolgt entweder direkt im Internet oder durch |
| 149 | entsprechende Werbeeffekte auf Offline-Geschäfte (etwa |
| 150 | Auftritte oder Merchandising). |
| 151 | |
| 152 | Das Internet rüttelt durch seine ubiquitäre und dezentrale |
| 153 | Struktur zwar teils an etablierten Verwertungsketten. Es |
| 154 | darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass dies |
| 155 | z.T. bekannte Effekte aus zurückliegendem Medienwandel sind |
| 156 | (z.B. Entstehung des Rundfunks), wenngleich andererseits |
| 157 | auch zu betonen ist, dass damit die Dienstleistung der |
| 158 | Intermediäre keinesfalls per se überflüssig geworden ist. |
-
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