1 | Internet und digitale Technologien als Mittel für kreatives |
2 | Schaffen, Selbstmarketing und Vertrieb / veränderte |
3 | Akteurskonstellationen |
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5 | Bestandsaufnahme: |
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7 | Das Internet mit seinem vielfältigen und reichhaltigen |
8 | Angebot an kreativen Inhalten und Informationen dient |
9 | Urhebern in zunehmendem Maße als Medium der Inspiration und |
10 | Recherche für das eigene Schaffen. Werkschaffen erfolgt seit |
11 | je her durch Aufbauen auf Bestehendes durch Bearbeitung, |
12 | Verknüpfung, Entlehnung oder bloße Inspiration an |
13 | vorbestehenden Werken. Zu diesen bieten das Internet und |
14 | andere digitale Technologien einen attraktiven und bequemen |
15 | Zugang und befördern so kreatives Schaffen. |
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17 | Die Publikation eigener Werke in offenen elektronischen |
18 | Netzwerken ist heutzutage einfacher denn je. Gleichzeitig |
19 | ist der Zugang zu Inhalten schnell, direkt und |
20 | qualitätssicher möglich. Das motiviert zum Zugriff auf |
21 | bereits verfügbare Inhalte. Diese Inhalte stehen – technisch |
22 | gesehen – als stets verfügbare Bausteine zur Bearbeitung und |
23 | Weiterentwicklung zur Verfügung. Die Möglichkeit zur |
24 | Publikation eigener Werke und die jederzeitige |
25 | Zugriffsmöglichkeit auf sofort veränderbare Inhalte sind |
26 | Schlüsselfaktoren für die Geburt eines neuen Nutzertyps: den |
27 | sog. „Prosumenten“, der Inhalte (wie früher) rezipiert, aber |
28 | gleichzeitig auch neue Inhalte produziert oder verbreitet. |
29 | Der Begriff der nutzergenerierten Inhalte (user generated |
30 | content – UGC) steht plakativ für dieses Phänomen. Über |
31 | soziale Netzwerke und vielfältige andere elektronische |
32 | Formen des Austauschs können Urheber mit Nutzern oder |
33 | anderen Kreativen interagieren, was einen direkten Einfluss |
34 | auf den Schöpfungsprozess bietet oder auch kollaboratives |
35 | Schaffen vereinfacht [Fußnote: Peifer, Karl-Nikolaus, |
36 | Antworten zum Fragenkatalog der Enquete-Kommission Internet |
37 | und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: |
38 | „Entwicklung des Urheberrechts in der Digitalen Gesellschaft |
39 | vom 28. Oktober 2010“, S. 2.]. |
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41 | Prominentestes Beispiel dafür sind die Texte der Wikipedia, |
42 | bei der jeder Nutzer auch zugleich als Ersteller tätig |
43 | werden kann, auch wenn dies in der Praxis auf eine kleinere |
44 | Gruppe reduziert bleibt. Interessant an diesen Formen ist, |
45 | dass sie offenbar erhebliche Energie freisetzen, obwohl eine |
46 | finanzielle Entlohnung nicht vorgesehen ist und insofern nur |
47 | andere Motive wie Solidarität oder die Möglichkeit, seiner |
48 | eigenen Auffassung Geltung zu verschaffen, als Anreiz in |
49 | Betracht kommen. Diese Form gemeinschaftlicher |
50 | Werkschöpfung, die sich etwa auch – hier aber z. T. mit |
51 | kommerziellem Hintergrund – im Bereich der |
52 | Freien-Software-Entwicklung [Fußnote: Freie Software wird |
53 | dadurch definiert, dass sie von jedem Menschen |
54 | uneingeschränkt benutzt, untersucht, verändert und |
55 | weitergegeben werden kann. Das "frei" bezieht sich dabei |
56 | nicht auf den Preis, sondern auf die Freiheiten, die diese |
57 | Software den Menschen einräumt.] findet, ist bislang auf |
58 | bestimmte Bereiche der Werkschöpfung beschränkt geblieben. |
59 | |
60 | Kreatives Schaffen ist durch das Internet demokratisiert |
61 | worden. Die Möglichkeit zur Produktion und Distribution |
62 | eigener Werke steht heute jedem offen. Damit ist aber noch |
63 | nicht gesagt, dass jeder, der heute Werke schafft, diese |
64 | auch kommerziell zu vermarkten in der Lage wäre. Um |
65 | beispielsweise ein Musikstück zu einem Massenerfolg zu |
66 | machen, der es den Künstlern ermöglichen würde, davon ihren |
67 | Lebensunterhalt zu sichern, ist Kapital nötig, bisweilen |
68 | auch professionelle Unterstützung - so nimmt etwa die Rolle |
69 | des Marketings im Musikgeschäft immer mehr zu. Eine kino- |
70 | und fernsehtaugliche Filmproduktion ist auch heute noch von |
71 | erheblichen finanziellen Ressourcen abhängig. |
72 | |
73 | Die neue digitale Öffentlichkeit ist indes auch eine |
74 | nicht-kommerzielle. Sie zielt sowohl auf künstlerische |
75 | Anerkennung als auch auf kommerziellen Erfolg ab, sowie auf |
76 | Teilhabe, Tausch und Dialog. Bürgerinnen und Bürger wachsen |
77 | über ihre Konsumentenrolle hinaus, indem sie vorgefundenes |
78 | Material kopieren, bearbeiten und in neue Kontexte |
79 | einbinden: Remixes und Mash-ups entstehen, die auf ihr |
80 | kulturelles Umfeld in spezifischer Weise Bezug nehmen. Wenn |
81 | beispielsweise Fans Szenen ihrer Lieblingsfilme umschneiden |
82 | und bei einem Videoportal einstellen, um, wie sie selbst |
83 | meinen, der ursprünglichen Intention des Regisseurs näher zu |
84 | kommen, ist das ebenso ein Kommentar, wie wenn politische |
85 | Aktivisten Agitprop-Filme zu Stuttgart 21 collagieren. Auch |
86 | Blogger wollen in der Regel nicht in dem Sinne erfolgreich |
87 | sein, wie dies ein Verlag anstrebt, der eine Zeitung |
88 | herausgibt. Vielen geht es nicht nur um pekuniäre Gewinne, |
89 | sondern darum, an öffentlichen Diskursen teilzuhaben und |
90 | diese gezielt zu beeinflussen. |
91 | |
92 | Im Rahmen solcher Praxis sind Bürgerinnen und Bürger |
93 | Rezipienten, Nutzer (auch im urheberrechtlichen Sinne) |
94 | [Fußnote: Der Begriff des Nutzers wird häufig divergierend |
95 | gebraucht. Mediennutzer oder Internetnutzer sind nicht an |
96 | sich schon Werknutzer im urheberrechtlichen Sinne. Nutzer im |
97 | Sinne des Urheberrechts ist man erst dann, wenn man Werke |
98 | öffentlich zugänglich macht, bearbeitet, vervielfältigt |
99 | etc., wenn man also ein Werk in genehmigungspflichtiger |
100 | Weise nutzt.] und Urheber zugleich. Im Prinzip ist diese |
101 | neue Art der Teilhabe an Öffentlichkeit begrüßenswert. Sie |
102 | bedeutet aber auch, dass Menschen immer öfter mit dem |
103 | Urheberrecht in Konflikt geraten, dessen Entwicklung mit |
104 | jener der Medienwelt nicht Schritt gehalten hat. |
105 | Veröffentlichungen von Remixes und Mash-ups auf eine legale |
106 | Grundlage zu stellen, würde ein umfangreiches Rechteclearing |
107 | voraussetzen, zu dem Bürgerinnen und Bürger ohne juristische |
108 | Fachkenntnisse nicht in der Lage sein dürften. |
109 | Ebenfalls bietet das Internet für Urheber und deren Partner |
110 | gänzlich neue Vertriebsformen. Diese ermöglichen zumindest |
111 | in Teilen eine Loslösung von bisherigen Intermediären und |
112 | damit einen direkteren Einfluss auf die Verwertung der |
113 | Schöpfung. Die steigende Erbringung von Eigenleistungen |
114 | (etwa Layout, Aufnahme, Selbstvertrieb) erlaubt nicht |
115 | zuletzt eine höhere finanzielle Beteiligung an den Erlösen. |
116 | So können Autoren beispielsweise ihre Texte und Bücher |
117 | direkt auf entsprechenden Plattformen und Endgeräten zur |
118 | Verfügung stellen, nachdem sie diese mit oder ohne |
119 | Einbeziehung eines Verlags in eine digitale Form gebracht |
120 | haben. Online-Verwerter (etwa sog. Netlabels) ermöglichen es |
121 | Urhebern und Interpreten, Musik auf vergleichsweise |
122 | günstigem Wege digital zu verbreiten und zu vertreiben. Der |
123 | digitale Vertrieb ermöglicht damit auch für den Kunden eine |
124 | Loslösung vom stationären Handel. Er hat Zugriff von nahezu |
125 | jedem Platz seiner Wahl und rund um die Uhr. |
126 | |
127 | Unabhängig von Ladenöffnungszeiten kann er so die Werke des |
128 | Urhebers konsumieren. Dies kann den Konsum von kreativen |
129 | Werken und damit auch die Einnahmen auf Kreativseite |
130 | erhöhen. Für viele Kreative und deren Partner ist das |
131 | Internet ein zunehmend wichtiges Marketing-Mittel, um |
132 | potenzielle Nutzer auf das eigene Schaffen hinzuweisen. Die |
133 | Bandbreite reicht zum Beispiel von einer klassischen |
134 | Internetseite als digitaler Visitenkarte über ein Profil in |
135 | sozialen Netzwerken mit entsprechenden Hör- oder Leseproben |
136 | bis hin zur kostenlosen Veröffentlichung ganzer Werke und |
137 | Werksammlungen. |
138 | |
139 | So können etwa alle Beteiligten der Kreativwirtschaft – ob |
140 | Konzertveranstalter, Livemusiker oder Musikpädagoge, |
141 | Schauspieler, Autoren und andere Künstler – auf ihre (auch |
142 | weiterhin offline angebotenen) Dienste hinweisen. Den |
143 | Urhebern oder Interpreten stehen gleichzeitig völlig neue |
144 | und viel direktere Kommunikationswege zu ihren Nutzern und |
145 | langjährigen Fans offen, die durch soziale Netzwerke oder |
146 | virale Weiterverbreitung eine bisher ungekannte |
147 | Aufmerksamkeit für kreative Werke hervorrufen können. Eine |
148 | Wertschöpfung erfolgt entweder direkt im Internet oder durch |
149 | entsprechende Werbeeffekte auf Offline-Geschäfte (etwa |
150 | Auftritte oder Merchandising). |
151 | |
152 | Das Internet rüttelt durch seine ubiquitäre und dezentrale |
153 | Struktur zwar teils an etablierten Verwertungsketten. Es |
154 | darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass dies |
155 | z.T. bekannte Effekte aus zurückliegendem Medienwandel sind |
156 | (z.B. Entstehung des Rundfunks), wenngleich andererseits |
157 | auch zu betonen ist, dass damit die Dienstleistung der |
158 | Intermediäre keinesfalls per se überflüssig geworden ist. |
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