Papier: 0. Arbeitsprogramm
Version: "Privatkopie erlauben"
1 | Nach ausführlicher Diskussion - insbesondere der |
2 | grundsätzlichen Struktur sowie methodischer |
3 | Fragen - wird in der Sitzung der Projektgruppe am 6. |
4 | September 2010 einvernehmlich das folgende |
5 | Arbeitsprogramm beschlossen. Dabei besteht Einvernehmen über |
6 | folgende Punkte: |
7 | |
8 | 1. |
9 | Das Arbeitsprogramm soll den Einstieg in die inhaltliche |
10 | Arbeit ermöglichen. Spätere Anpassungen |
11 | oder Änderungen im Laufe des weiteren Arbeitsprozesses sind |
12 | möglich. |
13 | |
14 | 2. |
15 | Bei der Bearbeitung der Inhalte soll nach folgender Methodik |
16 | vorgegangen werden: |
17 | |
18 | (1.) Bestandsaufnahme: Wer hat welche Interessen (Urheber, |
19 | Verwerter, Nutzer)? |
20 | (2.) Analyse: Wo liegen Probleme/Konflikte? |
21 | (3). Bisheriger Rahmen: Welche Regelungen gibt es derzeit? |
22 | (4.) Mögliche Maßnahmen/Regelungsalternativen |
23 | |
24 | 3. |
25 | Der Gesichtspunkt „Technische Schutzmechanismen wie Digitale |
26 | Rechtemanagement Systeme“, |
27 | der im Arbeitsprogramm nicht mehr ausdrücklich erwähnt wird, |
28 | kann unter Punkt 2.(„Neue Vertriebs-/ |
29 | Vergütungsformen und Geschäftsmodelle im Internet“) im |
30 | Kontext der „Digitalen Rechteverwaltung“ |
31 | erörtert werden. |
32 | |
33 | Die Punkte „Rolle der Nutzer im UrhR: Schutz |
34 | nutzergenerierter Inhalte in sozialen Netzwerken; |
35 | Schulintranet; elektronischer Kopienversand; elektronische |
36 | Leseplätze; unbekannte Nutzungsarten |
37 | im Film; Kabelweitersendung“, die ebenfalls im |
38 | Arbeitsprogramm nicht mehr ausdrücklich |
39 | erwähnt werden, können im Rahmen der Beiträge zu anderen |
40 | Spiegelstrichen diskutiert werden. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Nach ausführlicher Diskussion - insbesondere der |
2 | grundsätzlichen Struktur sowie methodischer |
3 | Fragen - wird in der Sitzung der Projektgruppe am 6. |
4 | September 2010 einvernehmlich das folgende |
5 | Arbeitsprogramm beschlossen. Dabei besteht Einvernehmen |
6 | über folgende Punkte: |
7 | |
8 | 1. |
9 | Das Arbeitsprogramm soll den Einstieg in die inhaltliche |
10 | Arbeit ermöglichen. Spätere Anpassungen |
11 | oder Änderungen im Laufe des weiteren Arbeitsprozesses sind |
12 | möglich. |
13 | |
14 | 2. |
15 | Bei der Bearbeitung der Inhalte soll nach folgender |
16 | Methodik vorgegangen werden: |
17 | |
18 | (1.) Bestandsaufnahme: Wer hat welche Interessen (Urheber, |
19 | Verwerter, Nutzer)? |
20 | (2.) Analyse: Wo liegen Probleme/Konflikte? |
21 | (3). Bisheriger Rahmen: Welche Regelungen gibt es derzeit? |
22 | (4.) Mögliche Maßnahmen/Regelungsalternativen |
23 | |
24 | 3. |
25 | Der Gesichtspunkt „Technische Schutzmechanismen wie |
26 | Digitale Rechtemanagement Systeme“, |
27 | der im Arbeitsprogramm nicht mehr ausdrücklich erwähnt |
28 | wird, kann unter Punkt 2.(„Neue Vertriebs-/ |
29 | Vergütungsformen und Geschäftsmodelle im Internet“) im |
30 | Kontext der „Digitalen Rechteverwaltung“ |
31 | erörtert werden. |
32 | |
33 | Die Punkte „Rolle der Nutzer im UrhR: Schutz |
34 | nutzergenerierter Inhalte in sozialen Netzwerken; |
35 | Schulintranet; elektronischer Kopienversand; elektronische |
36 | Leseplätze; unbekannte Nutzungsarten |
37 | im Film; Kabelweitersendung“, die ebenfalls im |
38 | Arbeitsprogramm nicht mehr ausdrücklich |
39 | erwähnt werden, können im Rahmen der Beiträge zu anderen |
40 | Spiegelstrichen diskutiert werden. |
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Vorschlag
Privatkopie erlauben
Wenn jemand bei sich zu Hause, z.B. innerhalb der Familie, einen urheberrechtlichen Inhalt kopiert, sollte dies immer erlaubt sein. Dieser Vorgang stellt keine Veröffentlichung dar. Dies würde niemand kontrollieren können und ein Verbot würde nicht nötig sein, um eine gerecht Vergütung sicherzustellen. Auch sollten digitale Systeme, die eine Weiterverbreitung verhindern, keine Privatkopien verhindern dürfen.