1-4 von 4
Sortieren:
    4
    Simon Hirscher · angelegt
     

    Vielleicht könnte man an einer Stelle noch einfügen, dass Kopierschutzmaßnahmen eine künstliche Verknappung eines Gutes herbeiführen.

    An dieser Stelle: Wirtschaften ist ja per Definition das planvolle Handeln zur Deckung des menschlichen Bedarfs. Dieser wiederum setzt ein Bedürfnis, also den Wunsch nach der Behebung eines Mangels voraus. Schlussfolgerung: Wo es also, wie im Fall der Kopierschutzmaßnahmen, keinen (echten) Mangel gibt, kann es im Prinzip auch keine Wirtschaft geben.

    Ich bitte dabei jedoch zu beachten, dass daraus nicht die Forderung abgeleitet werden soll, das Urheberrecht abzuschaffen. Ich sage nur, dass die Verteilung eines geistigen Werks aufgrund der Digitalisierung nicht länger Mangelerscheinungen unterworfen ist (was eine gigantische Verteilerindustrie, wie wir sie im Moment haben, nur schwer rechtfertigt). Die Nachfrage nach dem geistigen Werk als wie auch immer geartetem Kulturgut besteht ja dennoch. Der Unterschied geistiger (meist digitalisierbarer) Werke / Güter zu realen Gütern besteht in Zeiten des Internets jedoch darin, dass es bei ersteren genügt, sie einmalig zu erschaffen, woraufhin sie bereits im Überfluss vorhanden sind.

    Ergo: Die einmalige Erschaffung durch den Urheber muss honoriert, nicht jedoch die digitale Vervielfältigung. Man beachte im ersten Teilsatz jedoch den Satzbau: Ich spreche nicht von einer einmaligen Honorierung. Die Honorierung sollte sich meiner Meinung nach aus der Wertschätzung ergeben, die diesem Werk entgegengebracht wird. Je mehr Nutzer es findet, desto höher ist aus meiner Sicht die allgemeine Wertschätzung und desto höher muss deshalb auch das Honorar ausfallen (sofern der Urheber überhaupt eins verlangt, s. die Millionen Hits bei einzelnen YouTube-Videos). Die Aufgabe des Gesetzgebers ist nun, diese Honorierung durch angemessene technische Hilfsmittel sicherzustellen (im Sinne der Wahrung der Privatsphäre).

    Das ist jetzt natürlich hauptsächlich Ideologie und wenig konstruktiv, aber ich denke, denke dass dies der Gedanke ist, der einzig und allein langfristig zielführend sein kann.

    3
    Simon Hirscher · angelegt
     

    Vielleicht könnte man an einer Stelle noch einfügen, dass Kopierschutzmaßnahmen eine künstliche Verknappung eines Gutes herbeiführen.

    An dieser Stelle: Wirtschaften ist ja per Definition das planvolle Handeln zur Deckung des menschlichen Bedarfs. Dieser wiederum setzt ein Bedürfnis, also den Wunsch nach der Behebung eines Mangels voraus. Schlussfolgerung: Wo es also, wie im Fall der Kopierschutzmaßnahmen, keinen (echten) Mangel gibt, kann es im Prinzip auch keine Wirtschaft geben.

    Ich bitte dabei jedoch zu beachten, dass daraus nicht die Forderung abgeleitet werden soll, das Urheberrecht abzuschaffen. Ich sage nur, dass die Verteilung eines geistigen Werks aufgrund der Digitalisierung nicht länger Mangelerscheinungen unterworfen ist (was eine gigantische Verteilerindustrie, wie wir sie im Moment haben, nur schwer rechtfertigt). Die Nachfrage nach dem geistigen Werk als wie auch immer geartetem Kulturgut besteht ja dennoch. Der Unterschied geistiger (meist digitalisierbarer) Werke / Güter zu realen Gütern besteht in Zeiten des Internets jedoch darin, dass es bei ersteren genügt, sie einmalig zu erschaffen, woraufhin sie bereits im Überfluss vorhanden sind.

    Ergo: Die einmalige Erschaffung durch den Urheber muss honoriert, nicht jedoch die digitale Vervielfältigung. Man beachte im ersten Teilsatz jedoch den Satzbau: Ich spreche nicht von einer einmaligen Honorierung. Die Honorierung sollte sich meiner Meinung nach aus der Wertschätzung ergeben, die diesem Werk entgegengebracht wird. Je mehr Nutzer es findet, desto höher ist aus meiner Sicht die allgemeine Wertschätzung und desto höher muss deshalb auch das Honorar ausfallen (sofern der Urheber überhaupt eins verlangt, s. die Millionen Hits bei einzelnen YouTube-Videos). Die Aufgabe des Gesetzgebers ist nun, diese Honorierung durch angemessene technische Hilfsmittel sicherzustellen (im Sinne der Wahrung der Privatsphäre). sicherzustellen.

    Das ist jetzt natürlich hauptsächlich Ideologie und wenig konstruktiv, aber ich denke dass dies der Gedanke ist, der einzig und allein langfristig zielführend sein kann.

    2
    Simon Hirscher · angelegt
     

    Vielleicht könnte man an einer Stelle noch einfügen, dass Kopierschutzmaßnahmen eine künstliche Verknappung eines Gutes herbeiführen.

    An dieser Stelle: Wirtschaften ist ja per Definition das planvolle Handeln zur Deckung des menschlichen Bedarfs. Dieser wiederum setzt ein Bedürfnis, also den Wunsch nach der Behebung eines Mangels voraus. Schlussfolgerung: Wo es also, wie im Fall der Kopierschutzmaßnahmen, keinen (echten) Mangel gibt, kann es im Prinzip auch keine Wirtschaft geben.

    Ich bitte dabei jedoch zu beachten, dass daraus nicht die Forderung abgeleitet werden soll, das Urheberrecht abzuschaffen. Ich sage nur, dass die Verteilung eines geistigen Werks aufgrund der Digitalisierung nicht länger Mangelerscheinungen unterworfen ist (was eine gigantische Verteilerindustrie, wie wir sie im Moment haben, nur schwer rechtfertigt). Die Nachfrage nach dem geistigen Werk als wie auch immer geartetem Kulturgut besteht ja dennoch. Der Unterschied geistiger (meist digitalisierbarer) Werke / Güter zu realen Gütern besteht in Zeiten des Internets jedoch darin, dass es bei ersteren genügt, sie einmalig zu erschaffen, woraufhin sie bereits im Überfluss vorhanden sind.

    Ergo: Die einmalige Erschaffung durch den Urheber muss honoriert, nicht jedoch die digitale Vervielfältigung. Verfielfältigung. Man beachte im ersten Teilsatz jedoch den Satzbau: Ich spreche nicht von einer einmaligen Honorierung. Die Honorierung sollte sich meiner Meinung nach aus der Wertschätzung ergeben, die diesem Werk entgegengebracht wird. Je mehr Nutzer es findet, desto höher ist aus meiner Sicht die allgemeine Wertschätzung und desto höher muss deshalb auch das Honorar ausfallen (sofern der Urheber überhaupt eins verlangt, s. die Millionen Hits bei einzelnen YouTube-Videos). Die Aufgabe des Gesetzgebers ist nun, diese Honorierung sicherzustellen.

    Das ist jetzt natürlich hauptsächlich Ideologie und wenig konstruktiv, aber ich denke dass dies der Gedanke ist, der einzig und allein langfristig zielführend sein kann.

    1
    Simon Hirscher · angelegt
     

    Vielleicht könnte man an einer Stelle noch einfügen, dass Kopierschutzmaßnahmen eine künstliche Verknappung eines Gutes herbeiführen.

    An dieser Stelle: Wirtschaften ist ja per Definition das planvolle Handeln zur Deckung des menschlichen Bedarfs. Dieser wiederum setzt ein Bedürfnis, also den Wunsch nach der Behebung eines Mangels voraus. Schlussfolgerung: Wo es also, wie im Fall der Kopierschutzmaßnahmen, keinen (echten) Mangel gibt, kann es im Prinzip auch keine Wirtschaft geben.

    Ich bitte dabei jedoch zu beachten, dass daraus nicht die Forderung abgeleitet werden soll, das Urheberrecht abzuschaffen. Ich sage nur, dass die Verteilung eines geistigen Werks aufgrund der Digitalisierung nicht länger Mangelerscheinungen unterworfen ist (was eine gigantische Verteilerindustrie, wie wir sie im Moment haben, nur schwer rechtfertigt). Die Nachfrage nach dem geistigen Werk als wie auch immer geartetem Kulturgut besteht ja dennoch. Der Unterschied geistiger (meist digitalisierbarer) Werke / Güter zu realen Gütern besteht in Zeiten des Internets jedoch darin, dass es bei ersteren genügt, sie einmalig zu erschaffen, woraufhin sie bereits im Überfluss vorhanden sind.

    Ergo: Die einmalige Erschaffung durch den Urheber muss honoriert, nicht jedoch die digitale Verfielfältigung. Man beachte im ersten Teilsatz jedoch den Satzbau: Ich spreche nicht von einer einmaligen Honorierung. Die Honorierung sollte sich meiner Meinung nach aus der Wertschätzung ergeben, die diesem Werk entgegengebracht wird. Je mehr Nutzer es findet, desto höher ist aus meiner Sicht die allgemeine Wertschätzung und desto höher muss deshalb auch das Honorar ausfallen (sofern der Urheber überhaupt eins verlangt, s. die Millionen Hits bei einzelnen YouTube-Videos). Die Aufgabe des Gesetzgebers ist nun, diese Honorierung sicherzustellen.

    Das ist jetzt natürlich hauptsächlich Ideologie und wenig konstruktiv, aber ich denke dass dies der Gedanke ist, der einzig und allein langfristig zielführend sein kann.