Irgendwie vergleichen sich diese internetbenötigenden Videospiele ganz leicht mit einem persönlichen ÖPNV-Fahrkartenabo. Nicht übertragbar und während der Nutzung bist du an die Ordnung gebunden. (Obwohl beim lokalen ÖPNV weniger mit Pleite zu rechnen ist).

Bei Software ist es ja allgemein so: Man erhält ja nur das Recht diese unter den Regeln (Lizenzbedingungen) des Herstellers zu verwenden. Mehr nicht. Generell ist nicht angegeben, für welchen Zeitraum (außer bei Shareware oder ähnlichen Konzepten) - ich denke da genau ist der springende Punkt. Auch wenn man wohl nur vielleicht 7 Stunden an dem Spiel gesessen haben möge, die Dienstleistung wurde offensichtlich erfüllt.

In Läden werden Spiele welche eine Internetverbindung zur Aktivierung benötigen, bereits seitens der Hersteller bereits ausgezeichnet. Mehr oder minder gut muss man dazu sagen. Einige lassen es gut auf dem Frontcover erkennen, während andere dazu übergegangen sind, den Hinweis irgendwo hinten in kleiner Schrift zwischen Urheberrechtsangaben und Systemvoraussetzungen zu quetschen.

Was mich nur stört eigentlich ist nur eines: Der Zeitpunkt wann die Lizenzvereinbarung tatsächlich zum lesen und akzeptieren/ablehnen auftritt. Nämlich erst bei der Installation der Software. Das ist sehr schlecht! Wenn man diese nämlich im Laden kauft und die Verpackung öffnet, ist sie grundsätzlich bei fast allen Händlern schon vom Umtausch ausgeschlossen! . . . da stellt sich halt wieder mein 2. Absatz im Vordergrund: Gilt die Erfüllung der Dienstleistung schon beim Aktivieren des Installerprogramms? Oder gar beim Einlegen des Mediums?

Ich weiß nicht recht.