Ich möchte noch zu den Zeilen 119 bis 136 anmerken. Der Vorschlag beschränkt sich nicht auf kürzere Schutzfristen, sondern sieht auch Begrenzung der Übertragungsmöglichkeiten für das gewährte Ausschließlichkeitsrecht vor. Damit sollen mehrere Ziele erreicht werden:

  1. Erhöhung der Einnahmen der Urheber.
  2. Bessere Verwertung der Werke unmittelbar nach der Veröffentlichung.
  3. Früher freier Zugang zu den Werken.