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    nt-av · angelegt
     

    Wenn es der Überschaubarkeit und dem Thema dient, ok. Ich sehe meinen Vorschlag aber als etwas weiter gefasst an als die Beiträge in dem anderen, da ich sämtliche Rechte, die sich Hersteller eines Werkes, ganz gleich ob Komponist, Architekt, Softwareingenieur, Maler, Fotograf oder dergleichen vorbehalten, sinnvoller, gerechter und verbraucherfreundlicher als derzeit begrenzen würde. Ähnliches Unbehagen habe ich z.B. auch beim Markenrecht, wenn ich sehe dass der Produzent einer Jeans, die jemand aus dem Ausland mitgebracht hat, nach Belieben verbieten kann die gebrauchte Hose über bekannte Auktionsplattformen in Deutschland weiterzuverkaufen, ebenso wie eine Film-DVD, nur weil da vielleicht mehr oder minder versteckt irgendein Regionalcode vorgesehen wurde oder die hier noch nicht im Kino war. Die verschiedenen Arten von Schutzrechten überdecken und überschneiden sich offenbar heutzutage im digitalen Zeitalter, in der Regel in für den Verbraucher meist auch in nicht überschaubarer Weise. Es es ist die Frage ob man hier Themen lieber stärker abgrenzt oder eher genereller fasst.

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    nt-av · angelegt
     

    Wenn es der Überschaubarkeit und dem Thema dient, ok. Ich sehe meinen Vorschlag aber als etwas weiter gefasst an als die Beiträge in dem anderen, da ich sämtliche Rechte, die sich Hersteller eines Werkes, ganz gleich ob Komponist, Architekt, Softwareingenieur, Maler, Fotograf oder dergleichen vorbehalten, sinnvoller, gerechter und verbraucherfreundlicher als derzeit begrenzen würde. Ähnliches Unbehagen habe ich z.B. auch beim Markenrecht, wenn ich sehe dass der Produzent einer Jeans, die jemand aus dem Ausland mitgebracht hat, nach Belieben verbieten kann die gebrauchte Hose über bekannte Auktionsplattformen in Deutschland weiterzuverkaufen, ebenso wie eine Film-DVD, nur weil da vielleicht mehr oder minder versteckt irgendein Regionalcode vorgesehen wurde oder die hier noch nicht im Kino war. Die verschiedenen Arten von Schutzrechten überdecken und überschneiden sich offenbar heutzutage im digitalen Zeitalter, in der Regel in für den Verbraucher meist auch in nicht überschaubarer Weise. es ist die Frage ob man hier Themen lieber stärker abgrenzt oder eher genereller fasst.

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    nt-av · angelegt
     

    Wenn es der Überschaubarkeit und dem Thema dient, ok. Ich sehe meinen Vorschlag aber als etwas weiter gefasst an als die Beiträge in dem anderen, da ich sämtliche Rechte, die sich Hersteller eines Werkes, ganz gleich ob Komponist, Architekt, Softwareingenieur, Maler, Fotograf oder dergleichen vorbehalten, sinnvoller, gerechter und verbraucherfreundlicher als derzeit begrenzen würde. Ähnliches Unbehagen habe ich z.B. auch beim Markenrecht, wenn ich sehe dass der Produzent einer Jeans, die jemand aus dem Ausland mitgebracht hat, nach Belieben verbieten kann die gebrauchte Hose über bekannte Auktionsplattformen in Deutschland weiterzuverkaufen, ebenso wie eine Film-DVD, nur weil da vielleicht mehr oder minder versteckt irgendein Regionalcode vorgesehen wurde oder die hier noch nicht im Kino war.