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Die Schutzdauer von sämtlichen Urheber- und Verwertungsrechten, ganz gleich ob von Künstler, Architekten, Schrifstellern usw., sollte auf 20 Jahre nach Veröffentlichung begrenzt werden, derselben Zeitdauer wie sie für Patente gilt. Es ist nicht einzusehen, dass ein Wissenschaftler oder Ingenieur, der lange, vielleicht Jahrzehnte, an einer Entwicklung arbeitet, nur maximal 20 Jahre Schutz eingeräumt bekommt und jährlich hohe Gebühren zahlen muss, ein sog. Künstler, der vielleicht nur einmal für 5 Minuten ein Lied dargebracht hat, aber 70 Jahre kassieren darf und das Recht dafür auch noch an seine Erben weitergibt, ohne jemals wieder ersthaft etwas dafür tun oder zahlen zu müssen.
nt-av
Die Schutzdauer von sämtlichen Urheber- und Verwertungsrechten, ganz gleich ob von Künstler, Architekten, Schrifstellern usw., sollte auf 20 Jahre nach Veröffentlichung begrenzt werden, derselben Zeitdauer wie sie für Patente gilt. Es ist nicht einzusehen, dass ein Wissenschaftler oder Ingenieur, der lange, vielleicht Jahrzehnte, an einer Entwicklung arbeitet, nur maximal 20 Jahre Schutz eingeräumt bekommt und jährlich hohe Gebühren zahlen muss, ein sog. Künstler, der vielleicht nur einmal für 5 Minuten ein Lied dargebracht hat, aber 70 Jahre kassieren darf und das Recht dafür auch noch an seine Erben weitergibt, ohne jemals wieder ersthaft etwas dafür tun oder zahlen zu müssen.