Scheitert die Beschreibung als "Dauerleihgabe" nicht an dem Widerspruch, dass mir vom Käufer / "Leihenden" (nicht vom Gesetzgeber!) zwar bestimmte Einsatzmöglichkeiten untersagt sind, ich gleichzeitig jedoch die Kaufsache wegwerfen bzw. zerstören darf?
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Simon Hirscher
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