Das sehe ich auch so. Ich versuche mal, es noch genauer zu fassen: Die Vorgaben hinsichtlich Sicherheit [im Straßenverkehr], Umwelt etc. sind von den dem gekauften Gut inhärenten Eigenschaften separat, über die ich als Besitzer frei verfügen kann. D.h. als Besitzer eines Objekts übe ich zunächst einmal die (bedingungslose) Sachherrschaft über dieses aus. Gesetzliche Vorgaben können nur an dem Punkt angreifen, an dem ich mit meinem Objekt ein bestimmtes (räumliches, rechtliches oder wie auch immer geartetes) "Territorium" betrete.
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Simon Hirscher
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