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Zum letzten Punkt: Die Kommission beschließt ja auch keine "deutschen Alleingänge", sondern gibt Handlungsempfehlungen. Wenn die Kommission den Bundestag nicht auf den (internationalen) Handlungsbedarf hinsichtlich der Schutzdauer hinweist, wer dann? Es hilft ja nichts, irgendein Staat wird wohl den Anfang machen müssen und Verhandlungen zu anderen aufnehmen müssen, um die Schutzdauer international herabzusetzen. Wieso nicht Deutschland?
Simon Hirscher
Zum letzten Punkt: Die Kommission beschließt ja auch keine "deutschen Alleingänge", sondern gibt Handlungsempfehlungen. Wenn die Kommission den Bundestag nicht auf den (internationalen) Handlungsbedarf hinsichtlich der Schutzdauer hinweist, wer dann? Es hilft ja nichts, irgendein Staat wird wohl den Anfang machen müssen und Verhandlungen zu anderen aufnehmen müssen, um die Schutzdauer international herabzusetzen. Wieso nicht Deutschland?