Ich finde das sinnvoll.

Aber als advocatus diaboli gefragt:

  1. Warum zunächst zulassen, daß ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wird, und dann dies für ungültig erklären? Warum nicht direkt untersagen, daß Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung per ausschließlichem Nutzungsrecht kommerziellen Verwertern zugute kommen?

  2. Nach meiner Erfahrung werden solche ausschließlichen Nutzungsrechte vor allem für ausländische Publikationen verlangt. Wie würde sich ein entsprechendes deutsches Gesetz dazu verhalten?