Wie will der Anbieter über den Preis die Konditionen bestimmen, zu denen ein Kauf erfolgt, wenn diese gesetzlich festgelegt sind? Wenn ein Gesetz festlegt, dass der Gegenstand des Kaufes mit dem Kauf grundsätzlich vollständig in den Besitz des Käufers übergeht, mit allen Nutzungsrechten, kann der Anbieter noch so sehr an der Preisschraube drehen. Es würde ihm nichts nutzen.

Wenn der Anbieter dann immer noch wollte, dass mit dem Kauf nur das Nutzungsrecht erworben wird, dann müsste er das Angebot explizit als Dauerleihgabe zu einem Pauschalpreis deklarieren.