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Z. 154ff: "Das geltende Recht trägt solchen Überlegungen Rechnung. Allerdings basiert es auf Gegebenheiten der analogen Welt. Dass mit dem Internet eine leichtere Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke möglich geworden ist, die sich faktisch nicht mehr effektiv kontrollieren lässt, lässt die geltenden Schutzfristen eindeutig als zu lang erscheinen."
Folgt man der Logik des letzten Satzes, könnten wir das Urheberrecht fast komplett abschaffen, da sich dessen Einhaltung in Zeiten der Digitalisierung kaum mehr kontrollieren lässt. Auch wenn ich der Argumentation des Alternativtextes sonst sehr gut folgen kann, finde ich diesen Teil doch reichlich unausgegoren. Letztlich fehlt eine genaue argumentative Begründung, wieso eine kürze Schutzdauer wünschenswert ist.
Simon Hirscher
Z. 154ff: "Das geltende Recht trägt solchen Überlegungen Rechnung. Allerdings basiert es auf Gegebenheiten der analogen Welt. Dass mit dem Internet eine leichtere Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke möglich geworden ist, die sich faktisch nicht mehr effektiv kontrollieren lässt, lässt die geltenden Schutzfristen eindeutig als zu lang erscheinen."
Folgt man der Logik des letzten Satzes, könnten wir das Urheberrecht fast komplett abschaffen, da sich dessen Einhaltung in Zeiten der Digitalisierung kaum mehr kontrollieren lässt. Auch wenn ich der Argumentation des Alternativtextes sonst sehr gut folgen kann, finde ich diesen Teil doch reichlich unausgegoren. Letztlich fehlt eine genaue argumentative Begründung, wieso eine kürze Schutzdauer wünschenswert ist.