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Z.112ff:
"Neben einer Vereinheitlichung der Schutzdauer werden daher auch grundsätzlichere Anpassungen diskutiert. So gibt es beispielsweise unterschiedlich motivierte Überlegungen, Leistungsschutzrechte auszuweiten und die Schutzfristen zu verlängern. Die Auswirkungen dieser Überlegungen werden unterschiedlich beurteilt."
Welche Anpassungen sind das ganz konkret, die diskutiert werden?
Ich gehe mal davon aus, dass dies auch eine Anspielung auf das von Printmedien geforderte Leistungsschutzrecht auf journalistische "Qualitäts"werke sein soll? Wenn ja, wieso wird dieses hier nicht explizit erwähnt? Andererseits: Was hat das mit der Schutzdauer zu tun?
Falls ich mit meiner Vermutung falsch liegen sollte und dies keine Anspielung ist: Was soll mir dieser Absatz dann überhaupt sagen? Oder folgt eine genauere Erläuterung dann gemäß Arbeitsprogramm im 2. Teil, der "Analyse"?
Simon Hirscher
Z.112ff: "Neben einer Vereinheitlichung der Schutzdauer werden daher auch grundsätzlichere Anpassungen diskutiert. So gibt es beispielsweise unterschiedlich motivierte Überlegungen, Leistungsschutzrechte auszuweiten und die Schutzfristen zu verlängern. Die Auswirkungen dieser Überlegungen werden unterschiedlich beurteilt."
Welche Anpassungen sind das ganz konkret, die diskutiert werden? Ich gehe mal davon aus, dass dies auch eine Anspielung auf das von Printmedien geforderte Leistungsschutzrecht auf journalistische "Qualitäts"werke sein soll? Wenn ja, wieso wird dieses hier nicht explizit erwähnt? Andererseits: Was hat das mit der Schutzdauer zu tun?
Falls ich mit meiner Vermutung falsch liegen sollte und dies keine Anspielung ist: Was soll mir dieser Absatz dann überhaupt sagen? Oder folgt eine genauere Erläuterung dann gemäß Arbeitsprogramm im 2. Teil, der "Analyse"?