Das Problem ist, dass kurze oder keine Schutzdauer nach dem Tod zwar als gerecht empfunden werden kann wenn man davon ausgeht dass die Autoren sowieso nichts mehr produzieren nach dem versterben :) aber das Risiko für einen Verwerter (z.B. Verlag) steigt, wenn er von jungen Menschen länger etwas hat. Von daher würde ich die Schutzfristen garnicht an den Todeszeitpunkt binden.