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Dieser Vorschlag (besonders an diesem Beispiel) ist mir sehr sympathisch.
Ich sehe aber Probleme.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, darf ich es nicht beliebig modifiziert in den Straßenverkehr einbringen. Auch darf ich es nicht einfach in meinem Garten verrotten lassen. Beides aus gutem Grund.
Der Umgang mit von mir erworbenen Gütern ist nicht völlig frei, sondern immer durch weitere (Sicherheits-, Umwelt-,...) Bestimmung beschränkt.
Auch kann es sein, daß ich mich beim Kauf vertraglich verpflichte, das Geräte in einer bestimmten Weise zu nutzen. (etwa Handyverträge mit Anbieterbindung)
Allein diese zwei Beschränkungen geben Hardwareherstellern immer die Möglichkeit, die Nutzung einzuschränken.
Das Problem zerfällt in zwei Fälle:
a) Es muß das prinzipielle Recht geben, eigenverantwortlich ein gegebenes Hardwaredesign zu ändern oder anders zu nutzen. (Das heißt, die folgenden Rechtsverletzungen lägen dann in Sicherheitsbestimmungen/Nutzungsverträgen). Kurz: Spielen und forschen ist frei, aber ich muß die Ergebnisse verantworten.
b) Es soll auch eine Varietät legaler Modifikationen geben. (So erlaubt der TÜV, ein Auto mit Reifen aller zugelassener Hersteller zu bestücken. So gibt es EU-Bestrebungen für einheitliche Ladegeräte bei Handys,...) Hier muß man mit Zulassungen und offenen Normen künstliche Machtstellungen verhindern.
Dieses Anliegen ist sehr wichtig und das Beispiel sehr gut, aber es braucht noch mehr Präzisierung.
cschoen ist dafür
Dieser Vorschlag (besonders an diesem Beispiel) ist mir sehr sympathisch. Ich sehe aber Probleme.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, darf ich es nicht beliebig modifiziert in den Straßenverkehr einbringen. Auch darf ich es nicht einfach in meinem Garten verrotten lassen. Beides aus gutem Grund. Der Umgang mit von mir erworbenen Gütern ist nicht völlig frei, sondern immer durch weitere (Sicherheits-, Umwelt-,...) Bestimmung beschränkt.
Auch kann es sein, daß ich mich beim Kauf vertraglich verpflichte, das Geräte in einer bestimmten Weise zu nutzen. (etwa Handyverträge mit Anbieterbindung)
Allein diese zwei Beschränkungen geben Hardwareherstellern immer die Möglichkeit, die Nutzung einzuschränken. Das Problem zerfällt in zwei Fälle:
a) Es muß das prinzipielle Recht geben, eigenverantwortlich ein gegebenes Hardwaredesign zu ändern oder anders zu nutzen. (Das heißt, die folgenden Rechtsverletzungen lägen dann in Sicherheitsbestimmungen/Nutzungsverträgen). Kurz: Spielen und forschen ist frei, aber ich muß die Ergebnisse verantworten.
b) Es soll auch eine Varietät legaler Modifikationen geben. (So erlaubt der TÜV, ein Auto mit Reifen aller zugelassener Hersteller zu bestücken. So gibt es EU-Bestrebungen für einheitliche Ladegeräte bei Handys,...) Hier muß man mit Zulassungen und offenen Normen künstliche Machtstellungen verhindern.
Dieses Anliegen ist sehr wichtig und das Beispiel sehr gut, aber es braucht noch mehr Präzisierung.