cschoen ist dafür
+1

Dieser Vorschlag bedarf noch juristischer Präzisierung. Leider kenn ich mich damit nicht aus, aber im Urheberrecht sind viele Rechtsansprüche zusammengefaßt.

Manche, wie die Urheberschaft selbst können gar nicht aufgegeben werden. Auch würde ich nicht wollen, daß mir etwas als Original von Goethes Faust verkauft wird und dann nur 2000 Wörter umfaßt.

Was hier gemeint ist, sind wohl Nutzungs- und Verwertungsrechte. Diese sollten meiner Meinung nach schon zeitlich enger begrenzt werden. Gerade Musik und Film spielen den Großteil des Gewinnes im ersten Jahr ein. [Hier wär ein guter Beleg schön, kennt jemand?] Da sind fünf oder sieben Jahre viel Zeit.