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    I. Wengel · angelegt
     

    Dann können wir es auch so stehen lassen ;-)

    Wenn wir diesen Umstand jetzt in einen gesonderten Satz verpacken, dann kann es sein, dass er von der Systematik her in einem anderen Paragraphen stehen müsste.

    Aber letztendlich kann die genaue Formulierung und die Stelle wo es eingefügt werden kann dahingestellt bleiben, da im Falle einer solchen Veränderung des UrhG sowieso Juristen dafür bezahlt werden, diese Bestimmung einzufügen.

    Also dahingehend sollten wir hier nicht unbedingt an der Ausdrucksweise bis in die kleinsten Details herumfrickeln. Es muss klar sein, was der Vorschlag bringen soll und die juristische Formulierung kann der Kommission zeigen, dass hier sehr wohl darüber nachgedacht wird, wie man solche Vorschläge juristisch absichern kann.