I. Wengel ist dafür
+2

Ich habe den Vorschlag dahingehend präzisiert, als dass natürlich die Frage der Verwertung geklärt sein muss bzw. sichergestellt werden muss, dass sowohl der Urheber seine Verwertungsrechte nicht verliert, als auch dass die nichtkommerzielle Nutzung keine Vergütungspflicht auslöst.