Der Vorschlag ist etwas merkwürdig formuliert. So wie er da steht, verlangt er Schutzfristen, die längst existieren, statt vorzuschlagen, die bestehenden Schutzfristen zu verkürzen.
Ich wäre auch für eine Verkürzung auf 10 Jahre post mortem auctoris. Leider ist das wie das Papier das schon aufzeigt, nicht ganz leicht durchzusetzen. Es ist mE sogar noch schwieriger, denn es gibt nicht nur EU-Richtlinien dazu, sondern auch WTO-weite völkerrechtliche Vereinbarungen, namentlich TRIPS.
Aber da wir hier, denke ich, auch für Visionen zuständig sind, würde ich den Vorschlag unterstützen.