Gefährdungshaftung / Punktekonto
Im Straßenverkehr gibt es vernünftigerweise den Rechtsgrundsatz der Gefährdungshaftung: Ein Kraftwagen ist ein Verkehrsmittel, das andere Menschen zu gefährden geeignet ist, und darum gibt es die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Eine Mitschuld des Kraftfahres wird latent immer als gegeben angesehen, weil er eben den gefährlichen Gegenstand in Verkehr gebracht hat.
Ähnlich ließe sich mit Uploads im FileSharing-Bereich argumentieren. Heißt: In den Gebühren für den Internet-Anschluss sollte eine Haftpflicht-Versicherung beinhaltet sein, zwangsweise.
Weiterhin ließe sich das Flensburger-Punkte-Konto aus dem Straßenverkehr auf das Internet-Geschehen gut übertragen. Wer Urheberrecht verletzt oder Strafrecht verletzt (wie der Aufruf zum Lynchmord in Norddeutschland in 2012), bekommt Abmahnungen und Minus-Punkte. Ab einer bestimmten Anzahl von Punkten wird der Internet-Zugang gesperrt.
Eine ganz andere Frage ist, welche Wirkung bzw. Wirksamkeit eine Sperre hätte. Im Laptop muss nur eine neue Prepaid-SIM-Karte eingelegt werden, und schon geht's weiter - wenn auch deutlich langsamer als im Festnetz/DSL-Anschluss.