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    arohrmann · angelegt
     

    Rechte sind wichtig. Geistiges Eigentum muss auch weiterhin geschützt werden. Doch jeder Schutz hat Grenzen. Es ist also wichtig, die richtige Grenzlinie zu ziehen.

    Es gibt in Deutschland ein Gesetz, dass Briefe geschützt sind. Es gibt das Briefgeheimnis. Dem entsprechend kann ein Bürger mit einem Brief geschütztes Material verschicken und damit gegen z.B. Urheberrecht verstoßen. Mit welcher Wirkung? Doch wohl kaum mit der Wirkung, dass der Bürger keine Briefe mehr schreiben oder Empfangen darf oder die Briefe dann plötzlich durch Behörden gefilzt werden.

    Ich erinnere an Artikel 10 Grundgesetz "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."

    Wo ist der Unterschied, ob ein Bürger eine CD kopiert und offline verteilt, oder ein Bürger eine CD digital kopiert und online verteilt. Sobald ein Kläger und Betroffener davon erfährt, kann er die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im vollen Umfang ausnutzen. Abmahnungen und Klagen sind schon heute in diesem Bereich üblich und gängig...

    Wie kann man so dann auf die Idee kommen, das Internet -welches nichts anderes als die Funktion des Briefumschlags darstellt- zu zensieren oder für den Bürger zu sperren...

    Ich möchte an Artikel 5 Grundgesetz erinnern: "Eine Zensur findet nicht statt."

    Im Falle einer Internetseite oder Vertriebsplattformen kann man bereits mit heutigen Mitteln gegen Verstöße von Rechtemissbrauch vorgehen. Hat ein Bürger oder eine juristisch Person Verstöße auf seiner Internetseite, kann dieser/diese belangt werden. Es ist der entsprechende Nachweis zu führen im Rahmen der z.B. Klage. Werden per Internet Waren gehandelt, die gegen Rechte verstoßen, so kann auch gegen diesen Handel mit bestehendem Recht vorgegangen werden.

    Ergo: es gibt keinerlei Handlungsbedarf, der nicht gegen die Grundrechte der Bürger verstoßen würde.

    Es gibt schon heute geltendes Recht, welches online wie offline gleichermaßen eingesetzt werden kann.

    Wie in diesem Vorschlag beschrieben, muss bei jeder Maßnahme die Einhaltung der Grundrechte und die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dienen. Pauschale Überwachung mit dem Fokus so ggf. durch eine Rasterfahndung illegitime Rechteverwerter aufzustöbern, entspricht wohl kaum den Regeln einer freien demokratischen Gesellschaft. Dies sind Werkzeuge von Diktaturen mit dem Ziel der Unterdrückung...