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Rechtsdurchsetzung im Internet |
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Jeder Internetbenutzer muss durch eine pseudonyme Adresse |
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identifizierbar sein. Alle Pakete werden verschlüsselt. |
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Dazu hat der Nutzer eine Identifikationskarte, ähnlich |
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einer SIM-Karte. Auf dieser ist ein privater Schlüssel |
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gespeichert, der staatlich signiert und entweder einer |
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Person oder einer Wohnung zuordbar ist. Mit diesem wird in |
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regelmäßigen Abständen, z.B. täglich, aus |
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datenschutzrechtlichen Gründen eine neue pseudonyme Adresse |
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samt einem für diesen zeitlichen Abstand und diese Adresse |
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gültigen privaten Schlüssel beantragt. Über diese Adresse |
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werden alle ausgehenden Pakete geschickt. Für eingehende |
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Pakete oder für Server können auch statische Adressen |
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genutzt werden. |
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Die Überwachung der Internetkommunikation sollte verboten |
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werden und technisch nicht möglich sein, da die privaten |
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Schlüssel der Kommunikation dem Staat nicht bekannt sein |
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werden. Es sollte jedem Bürger freistehen, eine eigene |
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Verschlüsselung zusätzlich zu verwenden. |
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Erhält der Empfänger nun Inhalte, welche dem Urheberrecht |
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oder anderen Rechten widersprechen, kann er dies einfach |
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nachweisen. Dazu klickt er beispielsweise mit der rechten |
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Maustaste auf den Inhalt z.B. einer E-Mail, eines |
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Dateitransfers oder einer Webseite und wählt im Kontextmenü |
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"Beweis ausdrucken" aus. Anschließend wird ein Papier |
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ausgedruckt, auf dem der Inhalt und eine kryptographische |
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Signierung dieses Inhalts mit der pseudonymen |
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Absenderadresse zu finden ist. |
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Dieses Papier legt er dem Richter vor, welcher eine |
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Identitätsoffenlegung beschließt und das Beweis-Papier von |
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einem Sachverständigen prüfen lässt. Anschließend ist mit |
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der Person gemäß den geltenden Rechten zu verfahren. |
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Alternativ könnte der Beweis natürlich auch auf CD oder per |
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verschlüsselter E-Mail an das Gericht übergeben werden. |
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Disziplinierungsmaßnahmen wie Sperren des |
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Internetanschlusses sollten nur von einem Richter getroffen |
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werden dürfen. Normalerweise sollte dieser aber Geldstrafen |
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verhängen. |
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Falls nun Personen miteinander kommunizieren, welche sich |
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nicht gegenseitig anzeigen, entsteht eine vertrauliche |
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Kommunikation welche auch illegale Inhalte beinhalten kann. |
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Sobald allerdings zu viele Personen dieser beitreten könnte |
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einer die anderen verraten. Daher werden diese Gruppen |
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akzeptiert. |
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Um eine Hemmschwelle für die Begehung von |
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Urheberrechtsverletzungen im Internet zu setzen, sollte |
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eine staatliche digitale Rechteverwaltung eingeführt |
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werden. Diese stellt eine freiwillige Erweiterung des |
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Computers mit speziellen Chips und kompatibler Software |
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dar, welche geschützte Inhalte entschlüsseln und eine |
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Weitergabe nur innerhalb der Familie, nicht aber gegenüber |
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weiteren Personen, erlauben. Um dieses zu umgehen, müsste |
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beispielsweise der Bildschirm abgefilmt werden. Ein |
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Herunterladen von Tools, die dieses System knacken könnten, |
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sollte auf keinen Fall verboten werden, da dass System sich |
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nicht softwaremäßig knacken lassen wird, sodass dies gar |
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nicht nötig sein wird. |
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Inhalte aus dem Ausland sollten unter der Angabe von |
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IP-Adressen gesperrt werden können. Der gesperrte Anbieter |
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sollte darüber, falls möglich, benachrichtigt werden. Die |
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Sperrung darf auf keinen Fall für Angebote innerhalb der |
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europäischen Union erfolgen. Es sollte ein Proxy |
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bereitgestellt werden, über den Inhalte des Auslands |
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aufgerufen werden können, bei denen die Inhalte selber |
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zensiert worden sind, sodass eine feinere Zensur von |
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Auslandsinhalten möglich ist. |
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arohrmann
Rechte sind wichtig. Geistiges Eigentum muss auch weiterhin geschützt werden. Doch jeder Schutz hat Grenzen. Es ist also wichtig, die richtige Grenzlinie zu ziehen.
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, dass Briefe geschützt sind. Es gibt das Briefgeheimnis. Dem entsprechend kann ein Bürger mit einem Brief geschütztes Material verschicken und damit gegen z.B. Urheberrecht verstoßen. Mit welcher Wirkung? Doch wohl kaum mit der Wirkung, dass der Bürger keine Briefe mehr schreiben oder Empfangen darf oder die Briefe dann plötzlich durch Behörden gefilzt werden.
Ich erinnere an Artikel 10 Grundgesetz "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."
Wo ist der Unterschied, ob ein Bürger eine CD kopiert und offline verteilt, oder ein Bürger eine CD digital kopiert und online verteilt. Sobald ein Kläger und Betroffener davon erfährt, kann er die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im vollen Umfang ausnutzen. Abmahnungen und Klagen sind schon heute in diesem Bereich üblich und gängig...
Wie kann man so dann auf die Idee kommen, das Internet -welches nichts anderes als die Funktion des Briefumschlags darstellt- zu zensieren oder für den Bürger zu sperren...
Ich möchte an Artikel 5 Grundgesetz erinnern: "Eine Zensur findet nicht statt."
Im Falle einer Internetseite oder Vertriebsplattformen kann man bereits mit heutigen Mitteln gegen Verstöße von Rechtemissbrauch vorgehen. Hat ein Bürger oder eine juristisch Person Verstöße auf seiner Internetseite, kann dieser/diese belangt werden. Es ist der entsprechende Nachweis zu führen im Rahmen der z.B. Klage. Werden per Internet Waren gehandelt, die gegen Rechte verstoßen, so kann auch gegen diesen Handel mit bestehendem Recht vorgegangen werden.
Ergo: es gibt keinerlei Handlungsbedarf, der nicht gegen die Grundrechte der Bürger verstoßen würde.
Es gibt schon heute geltendes Recht, welches online wie offline gleichermaßen eingesetzt werden kann.
Wie in diesem Vorschlag beschrieben, muss bei jeder Maßnahme die Einhaltung der Grundrechte und die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dienen. Pauschale Überwachung mit dem Fokus so ggf. durch eine Rasterfahndung illegitime Rechteverwerter aufzustöbern, entspricht wohl kaum den Regeln einer freien demokratischen Gesellschaft. Dies sind Werkzeuge von Diktaturen mit dem Ziel der Unterdrückung...