Aber ob dieses Anmahnen rechtens ist? Man vergisst dabei leicht, dass ein solcher Vorgang rein technisch aufgrund fehlender Signierung von Paketen gar nicht bewiesen werden kann. Man denke da an den Fall, bei der eine alte Frau für Filesharing verurteilt wurde, obwohl sie meinte, gar keinen Computer und Internetanschluss zu besitzen. Das Gericht erklärte dann auch noch, dass der Kläger nichts beweisen brauche, weil die Last auf ihrer Seite stünde. Und ein namhafter Experte versicherte dem Gericht, dass in allen (!) Fällen von Filesharing-Abmahnungen so vorgegangen wird.
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TAE
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