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Lieber Matthias,
zunächst solltest du dir in Erinnerung rufen, weshalb man damals eigentlich die Vorratsdatenspeicherung einführen wollte. Es ging darum, sog. Schwerstkriminalität zu bekämpfen, eigentlich im Grundsatz um Terrorismus. In der Zeit als die VDS noch angewendet wurde, gibt es keinen belegbaren Fall, der damit einen Akt von Terrorismus mithilfe der VDS aufdecken konnte. Natürlich nutze man die Gelegenheit, die VDS auf andere Delikte auszuweiten, weil gerade im Bereich der Urheberrechtsverletzungen die VDS deutlich effektiver einsetzbar wwäre als bei Terrorismus. Was hier betrieben wird, ist nichts anderes als Zweckentfremdung. Dass man damit zwar Raubkopierer besser aufspüren kann als mutmaßliche Terroristen legimiert ja nicht die VDS automatisch. Der Verwendungszweck wurde beim Gesetzesentwurf völlig anders definiert und damals auch unter diesem Aspekt von vielen Abgeordneten angenommen, die unter dem neuen Aspekt wohl zum Teil weniger schnell ihre Stimme dafür hergeben würden.
Die Umsetzung einer VDS macht trotzdem alle Bürger verdachtsunabhängig zu potentiellen Tatverdächtigen, auch wenn man die VDS in einem anderen Bereich einsetzen wollte. Hätte man endlich mal ein modernes bzw. gerechtes Urheberrecht geschaffen, bräuchtest du dir jetzt auch keine Gedanken über Raubkopierer zu machen. Es ist ärgerlich, wenn mir ständig Passanten die Äpfel aus meinem Garten pflücken, nur weil sie so nahe und verlockend über den Zaun baumeln. Auch hier geht es im Prinzip um Diebstahl, doch mit einer Forderung nach einer Fussfessel für alle Spaziergänger würde ich mich extrem lächerlich machen. Auch hier gilt, dass ein Täter überführt werden muss, wenn mir dies so wichtig wäre, doch würde sich kein Polizeibeamter deswegen auf die Lauer legen? Folglich müsste man, sofern man die VDS legitimieren möchte, um digital die Strafverfolgung zu unterstützen, diese Methode (Fussfessel, eingepflanter Chip, GPS im Bauchnabel usw.) auch konsequent analog anwenden. Lassen wir doch einfach den Quatsch und verändern die Rahmenbedingungen, damit Äpfelstehen und Raubkopieren sich nicht mehr lohnt bzw. unattraktiv wird. Kurioserweise lässt sich dies im 2. Fall mit einer Reformation des Urheberrechts ziemlich sinnvoll umsetzen, wegen der Äpfel hingegen fehlt mir noch jegliche Idee...
forenwanderer ist dagegen
Lieber Matthias, zunächst solltest du dir in Erinnerung rufen, weshalb man damals eigentlich die Vorratsdatenspeicherung einführen wollte. Es ging darum, sog. Schwerstkriminalität zu bekämpfen, eigentlich im Grundsatz um Terrorismus. In der Zeit als die VDS noch angewendet wurde, gibt es keinen belegbaren Fall, der damit einen Akt von Terrorismus mithilfe der VDS aufdecken konnte. Natürlich nutze man die Gelegenheit, die VDS auf andere Delikte auszuweiten, weil gerade im Bereich der Urheberrechtsverletzungen die VDS deutlich effektiver einsetzbar wwäre als bei Terrorismus. Was hier betrieben wird, ist nichts anderes als Zweckentfremdung. Dass man damit zwar Raubkopierer besser aufspüren kann als mutmaßliche Terroristen legimiert ja nicht die VDS automatisch. Der Verwendungszweck wurde beim Gesetzesentwurf völlig anders definiert und damals auch unter diesem Aspekt von vielen Abgeordneten angenommen, die unter dem neuen Aspekt wohl zum Teil weniger schnell ihre Stimme dafür hergeben würden. Die Umsetzung einer VDS macht trotzdem alle Bürger verdachtsunabhängig zu potentiellen Tatverdächtigen, auch wenn man die VDS in einem anderen Bereich einsetzen wollte. Hätte man endlich mal ein modernes bzw. gerechtes Urheberrecht geschaffen, bräuchtest du dir jetzt auch keine Gedanken über Raubkopierer zu machen. Es ist ärgerlich, wenn mir ständig Passanten die Äpfel aus meinem Garten pflücken, nur weil sie so nahe und verlockend über den Zaun baumeln. Auch hier geht es im Prinzip um Diebstahl, doch mit einer Forderung nach einer Fussfessel für alle Spaziergänger würde ich mich extrem lächerlich machen. Auch hier gilt, dass ein Täter überführt werden muss, wenn mir dies so wichtig wäre, doch würde sich kein Polizeibeamter deswegen auf die Lauer legen? Folglich müsste man, sofern man die VDS legitimieren möchte, um digital die Strafverfolgung zu unterstützen, diese Methode (Fussfessel, eingepflanter Chip, GPS im Bauchnabel usw.) auch konsequent analog anwenden. Lassen wir doch einfach den Quatsch und verändern die Rahmenbedingungen, damit Äpfelstehen und Raubkopieren sich nicht mehr lohnt bzw. unattraktiv wird. Kurioserweise lässt sich dies im 2. Fall mit einer Reformation des Urheberrechts ziemlich sinnvoll umsetzen, wegen der Äpfel hingegen fehlt mir noch jegliche Idee...