OK, Ausweispflicht für Uploader, das ist mal ein konkreter Vorschlag.

Ähnliches hat ja schon einmal das Oberlandesgericht Hamburg in einem Urteil gefordert, das als "RapidShare Grundsatzurteil" beim Bundesgerichtshof in Revision gehen sollte. (Leider wurde die Klage jedoch kurz vorher aus unbekannten Gründen wieder zurück gezogen.)

Zudem sollte die Bemerkung zu "P2P Netzwerke (zB Gnutella)" und BitTorrent gestrichen werden, da diese nichts mit den hier behandelten Hosting-Plattformen zu tun haben und bereits jetzt schon direkt über Abmahnungen angegangen werden können (sofern der Internet-Provider des Nutzers eine entsprechende "Vorratsdatenspeicherung" betreibt). Allerdings könnte man bei dem Vorschlag zusätzlich das Hosting im Usenet mit einbeziehen.

Ich habe mir die Freiheit genommen den Vorschlag entsprechend zu ergänzen.

Allerdings bin ich nach wie vor der Meinung, dass eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung der Download-IPs für Hoster praktikabler wäre als eine Ausweispflicht für Uploader, da diese die Plattformen im internationalen Rahmen unbrauchbar machen würde.

So könnte z.B. ein Chinese nicht mehr einfach mit einem Klick eine Datei bei RapidShare hochladen, sondern müsste erst tage- oder wochenlang abwarten bis er sich umständlich per internationalem PostIdent (gibt es so etwas überhaupt?) persönlich bei der Schweizer Firmenzentrale registriert hat. Allein schon aufgrund der Menge der Nutzer dürfte das schwer umsetzbar sein.

Zudem ist das auch keine Lösung für die in der Passage "Es ist müßig, die Anbieter von Raubkopien im Web zu verfolgen: selbst wenn diese nicht anonym wären, sind sie typischerweise im Ausland und kaum zur Kostenübernahme geschweige denn Schadensersatz fähig." angesprochene Problematik.